Das Israelische Parlament verabschiedete am Montag ein Gesetz, das die Todesstrafe gegen Palästinenser:innen anordnet, die vor einem Militärgericht des „terroristischen Mordes“ angeklagt sind. Amnesty International spricht von einer Verschärfung des israelischen Apartheidsystems.
Die Knesset, das israelische Parlament, hat am Montag ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Palästinenser:innen im von Israel besetzten Westjordanland ausnahmslos zum Tode verurteilt werden sollen, wenn sie vor einem israelischen Militärgericht wegen „terroristischem Mord“ an israelischen Staatsbürgern angeklagt sind. Die gleiche Strafe gilt nicht für Israelis, die ihrerseits Palästinenser:innen ermorden.
Die faschistische Partei Otzma Jehudit und deren Minister für öffentliche Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, hatten das Gesetz vorgeschlagen. Ben-Gvir sprach am Montag zum Abschluss einer mehrstündigen Debatte in der Knesset über die Wiedereinführung der Todesstrafe von einem „historischen Moment“ und davon, dass das Gesetz dem israelischen Volk „seinen Stolz zurückbringen werde“. Auch Ministerpräsident Benjamin Netanyahu, gegen den der Internationale Gerichtshof wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt, stimmte für das Gesetz.
Ein weiterer Schritt in der Entrechtung der Palästinenser:innen
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht in dem neuen Gesetz einen weiteren Schritt der Eskalation der israelischen Gewalt gegen Palästinenser:innen.
Besonders brisant sei der Zeitpunkt: Erst diesen Monat hatte der militärische Generalstaatsanwalt Israels alle Anklagen gegen Soldaten fallen gelassen, denen sexualisierte Gewalt an einem palästinensischen Gefangenen vorgeworfen worden war. Diese Entscheidung sei nicht nur ohne Konsequenzen geblieben, sondern von führenden Regierungsmitgliedern offen begrüßt worden.
Israelische Soldaten sollen zweijähriges Kind in Gaza gefoltert haben
Amnesty International spricht in diesem Zusammenhang von einem langjährigen Muster: Immer wieder komme es zu mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtungen und rechtswidrigen Tötungen von Palästinenser:innen, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen würden. Das nun beschlossene Gesetz, das staatlich legitimierte Hinrichtungen ermöglicht, sei daher kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer Politik, die auf systematische Entrechtung hinauslaufe und bestehende Straflosigkeit weiter verfestige.
Israels Apartheid-Justiz
Das Gesetz stellt außerdem eine Vertiefung der bestehenden Apartheid dar: Palästinenser:innen im Westjordanland werden stets von israelischen Militärgerichten verurteilt, während israelische Staatsbürger:innen vor zivile Gerichte gestellt werden. Dort haben Richter:innen auch nach dem neuen Gesetz die Möglichkeit, entweder die Todesstrafe oder lebenslange Haft für terroristisch motivierte Morde zu verhängen.
Für Palästinenser:innen aus dem Westjordanland ist vor den Militärgerichten außerdem jegliche Möglichkeit auf Berufung und Begnadigung ausgeschlossen. Die Todesstrafe soll binnen 90 Tagen nach Verurteilung durch Erhängen vollstreckt werden.
In diesem Zusammenhang spricht die Palästinensische Autonomiebehörde von einem „Kriegsverbrechen gegen Palästinenser:innen“. Das Gesetz verstoße gegen die vierte Genfer Konvention „insbesondere im Schutz des Einzelnen und der Garantien für faire Verfahren“.
Europäische Appelle
Der deutsche Außenminister Johann Wadephul und seine Amtskolleg:innen aus Großbritannien, Italien und Frankreich hatten am Tag vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes mahnende Worte geäußert. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie von den Verantwortlichen in Israel, die Todesstrafe abzulehnen.
Insbesondere störe man sich am „faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzesentwurfs“. Außerdem appellierten die Minister:innen an die Rechtsstaatlichkeit: „Mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs liefe Israel Gefahr, seine Verpflichtungen mit Blick auf demokratische Grundsätze zu untergraben.“
Dass Deutschland diesem Appell Nachdruck verleiht, scheint jedoch ausgeschlossen: Erst im November 2025 hatte Deutschland einen zwischenzeitlich verhängten teilweisen Stopp von Waffenlieferungen nach Israel beendet und die Lieferungen wieder in vollem Umfang aufgenommen.
Versteckte Waffenlieferungen an Israel – so täuschte die Ampel-Regierung die Öffentlichkeit
Auch die eigene Aufrüstung nach innen und außen will Deutschland mit israelischer Unterstützung vorantreiben: Neben dem Bezug des Raketenabwehrsystems Arrow 3 und Panzerabwehrraketen strebt die BRD vor allem an, mit Israels Technik einen „Cyberdome“, also einen digitalen Schutzschild, aufzubauen.

