Die niedersächsische Landesregierung arbeitet derzeit an einer Überarbeitung ihres Polizeigesetzes. Unter anderem soll so die Nutzung von KI in der Überwachung eingeführt werden. Damit geht ein weiteres Bundesland Schritte in Richtung Überwachungsstaat.
Während Bund und andere Länder bereits die Weichen in Richtung Überwachungsstaat gestellt haben, folgt in dieser Entwicklung nun womöglich auch das Land Niedersachsen. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Befugnisse der Polizei stark erweitern würde.
Der Entwurf des Innenministeriums sieht zum einen neue Methoden zur massenhaften Erhebung von Daten vor. Darüber hinaus werden Instrumente zur anschließenden Verarbeitung dieser Daten bereitgestellt, wobei es sich um Programme handeln soll, die auf sogenannter Künstliche Intelligenz (KI) basieren.
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Massive Überwachungsmaßnahmen
Konkret würde diese Neuauflage des Polizeigesetzes erlauben, dass die Polizei Fotos und Videos von verdächtigten Personen per KI mit Bildern aus Datenbanken abgleichen dürfte. Dies gilt sowohl für Bild- und Tonmaterial von öffentlichen Überwachungskameras als auch für Aufzeichnungen von Wanzen in privaten Räumlichkeiten.
Auch Drohnen wären bei Verabschiedung dieses Gesetzes bei der Polizei im Einsatz. Ihr Anwendungsbereich wären dann Großveranstaltungen wie Demonstrationen, das Abfilmen von Räumen durch Fenster und weitere Arten der Überwachung. Sogar bewaffnete Exemplare zum Einsatz gegen „feindliche Drohnen“ wären erlaubt.
Die Analyse-KI wiederum hätte nicht nur Zugriff auf Bildmaterial, das von der Polizei selbst stammt, sondern könnte ebenso das Internet darauf durchsuchen. Das Foto einer gesuchten Person auf Social Media könnte somit möglicherweise zur Identifizierung jener Person auf einer Überwachungskamera führen.
Mit all diesen Maßnahmen würde Niedersachsen einer Entwicklung folgen, die in anderen Ländern schon länger im Gange ist: In Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg wurden KI-Tools bei den Behörden schon eingeführt. Auch das sächsische Innenministerium lancierte bereits in der Vergangenheit Entwürfe zur Einführung von Überwachungsdrohnen.
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Auf Bundesebene werden weitere Dokumente dieser Spielart verfasst. So soll der Bundesnachrichtendienst (BND) nach einem Entwurf der Bundesregierung die Fähigkeit erhalten, über die reine Informationsbeschaffung hinaus Operationen durchführen zu können. Bisher galt diese Einschränkung für den deutschen Geheimdienst.
Organisierte Kriminalität als Vorwand
Die niedersächsische Landesregierung begründet ihren Gesetzesvorstoß mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung. So soll die KI-Software der Kameras etwa eine Prügelei oder den Handel mit Drogen erkennen und dann die Polizei alarmieren können. Auf ähnliche Weise argumentiert auch die Bundesregierung, die diese Woche einen „Aktionsplan“ gegen „organisierte Kriminalität“ beschloss. Auch dieser beinhaltet die Einführung von KI zur „Verbesserung des Informationsaustausches“ zwischen den Sicherheitsbehörden.
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Auffällig ist allerdings, dass diesen erheblichen Grundrechtseinschränkungen kein tatsächlicher Anstieg der Kriminalität gegenübersteht. So ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) in den letzten Jahren sogar ein Rückgang der Straftaten verzeichnet.
An dieser Stelle muss beachtet werden, dass ein großer Teil dieser Straftaten die Sicherheit der meisten Menschen so gut wie gar nicht beeinträchtigt. Dies gilt beispielsweise für Handel und Konsum von verbotenen Drogen. Wie viele dieser vom Staat als Straftaten gewerteten Handlungen nun eine tatsächliche Bedrohungslage darstellen, mit der sich diese Massenüberwachung rechtfertigen ließe, bleibt also fraglich.
Tatsächlich lässt sich beobachten, dass die Polizei zunehmend offen als Repressionsapparat gegenüber Gegner:innen der bürgerlichen Politik auftritt. Dies lässt sich etwa bei den Angriffen der Polizei gegenüber der Palästina-Solidaritätsbewegung beobachten. Angesichts der aktuellen Kriegsvorbereitungen des deutschen Staats ist es wahrscheinlich, dass auch die Polizei aufgerüstet wird, um notfalls Aufstände im Innern niederschlagen zu können. Von einer tatsächlichen Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Großteils der Bevölkerung kann demnach keine Rede sein.

