Die Landesregierung in Sachsen hat den Entwurf für ein neues Polizeigesetz überarbeitet. Viele Maßnahmen bleiben enthalten. Das BSW könnte der Minderheitsregierung jetzt zur Mehrheit verhelfen. Der Ausbau des Überwachungsstaates ist im vollen Gange. – Ein Kommentar von Dalia Ali.
Die sächsische Minderheitsregierung bestehend aus CDU und SPD legte in der vergangene Woche einen neuen Gesetzentwurf für das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) vor. Die Landesregierung ist gezwungen bis Mitte des Jahres das neue Gesetz zu beschließen. Denn vor einem Jahr urteilte das Verfassungsgericht, dass das Polizeirecht reformiert werden muss.
Nachdem der ursprüngliche Entwurf zum neuen Polizeigesetz aus dem Herbst 2025 auf viel Kritik gestoßen war – auch von der SPD selbst – soll der überarbeitete Entwurf eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“ haben. So erklärte es der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU).
Die Reformen beinhalten unter anderem den flächendeckenden Einsatz von Elektroschockern ab 2027. Bisher war das nur den Spezialeinheiten gestattet. Die Einführung soll jedoch nur gestaffelt durchgeführt werden: Die Rechtsgrundlage ermöglicht es zwar, dass alle Polizist:innen ausgestattet werden können, über die nächsten drei Jahre sollen jedoch 120 Stück angeschafft werden. Im Jahr 2029 möchte man eine „verpflichtende Evaluation“ durchführen.
Kritik an neuem Polizeigesetz: SPD will in Sachsen (noch) nicht die totale Überwachung
Kriminalität und Schutz als Vorwand
Das Gesetz will mehr Überwachung und Verfolgung seitens der Polizei ermöglichen. Das soll etwa mit Video-Überwachungen an „Kriminalitätsschwerpunkten“ passieren. Die Polizei definiert diese als Orte, wo regelmäßig Straftaten geplant, vorbereitet oder ausgeübt werden.
Eine ähnliche Argumentation wird bereits heute schon genutzt, um die Errichtung von Waffenverbotszonen zu rechtfertigen. Im Leipziger Osten etwa wird die Waffenverbotszone dafür kritisiert, dass sie an einem Ort aufgestellt wurde, an dem besonders viele Personen mit Migrationshintergrund zusammenkommen. So ermöglicht sie willkürliche Kontrolle von Migrant:innen.
Die Orte, an denen diese Video-Überwachung stattfindet, kann die Polizei künftig selbst festlegen. Dafür reicht die Annahme, dass an diesen Plätzen Straftaten begangen werden. Marktplätze, öffentlicher Nahverkehr und ähnliches sind also auch nicht ausgeschlossen. Die Überwachung ist auch weiterhin mit Mustererkennung vorgesehen.
Das beinhaltet Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Diese laufen über ein Programm, welches Beamt:innen warnt, wenn es auffällige Bewegungsmuster, die auf Waffen oder das Begehen einer Straftat hinweisen, erkennt. Die Beamt:innen entscheiden dann selbst, ob es eine Fehlermeldung war oder verfolgt werden muss. Die Fehlalarme umfassen oft Umarmungen, Stolpern und andere harmlose Bewegungen, die als Angriffe gewertet werden.
Mobile Kameras an „Kriminalitätsschwerpunkten“ – Lösung oder Problemverlagerung?
Automatisierte Datenanalyse durch KI
Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf aus dem Herbst 2025 bekommt der US-amerikanische Datenriese Palantir keinen Auftrag für eine polizeiliche Datenanalyse-Plattform. Dennoch ist vorgesehen, dass die Polizei automatisierte Datenanalyse durchführt.
Dafür soll nach einem „Drei-Stufen Modell“ vorgegangen werden: Die erste Stufe bildet ein einfacher Datenabgleich. Jegliche Polizist:innen können personenbezogene Daten aus den Beständen der sächsischen Polizei herraussuchen. Darauf folgt die Befugnis, Daten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse automatisiert zusammenzuführen und mittels einer Plattform auszuwerten  – die zweite Stufe. Diese Datenanalyse steht nur hochrangigen Polizist:innen zu. Auf der letzten Stufe braucht die Polizei eine richterliche Erlaubnis, da es sich hier um den Einsatz von selbstlernender künstlicher Intelligenz handelt, um etwa Verhaltensprofile zu erstellen.
Zudem soll der biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten Bestandteil des neuen Gesetzes bleiben. Gezielt sollen Fahndungen nach schweren Straftätern erleichtert werden, heißt es. Jedoch steht das im Gegensatz zur KI-Verordnung in der EU, die es verbietet, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich in einer Datenbank zu speichern.
Weitere Maßnahmen und Forderungen
Nach Berliner Vorbild möchte das Innenministerium auch in Sachsen die rechtliche Grundlage zur Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quell-TelKü) schaffen. Chats, Gespräche und digitale Kommunikation im Allgemeinen können dadurch unter richterlichem Vorbehalt an der Quelle direkt mitgelesen werden.
Verhält sich eine Person „verdächtig“ oder ist „schwer zugänglich“, soll das Gesetz die Möglichkeit der Installation von Staatstrojanern erlauben, um den Inhalt zu wichtigen Geräten zu erhalten.
Künftig sollen auch Drohnen zur „Erkundung von Lagen“ eingesetzt werden. Das umfasst beispielsweise die Suche nach Vermissten oder die Aufklärung einer Gefahrensituation. Dazu ist den Beamt:innen auch die Abwehr von Drohnen durch Laser und GPS-Störer gestattet.
Ebenso bleibt die verdeckte und automatisierte Kennzeichenerkennung weiterhin Bestandteil der Reformen. Die Scans sollen laut dem Innenministerium in grenznahen Regionen zur Fahndung nach Autodieben und gestohlenen Fahrzeugen erfolgen.
Kritik aus verschiedenen Lagern
Im Landtag erntete der Gesetzesentwurf schon früh Kritik. Die Grünen bezeichnen den neuen Entwurf als „schwerste Angriffe auf Bürgerrechte“ und sehen auch in der überarbeiteten Version Punkte, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Linke hat angekündigt, den Entwurf genau prüfen zu wollen. Jedoch sprechen sie sich jetzt schon gegen die meisten angekündigten Reformen, wie der Verwendung von „KI-Instrumenten“ für Datenanalysen, den Staatstrojanern und das Überwachen von Telefonkommunikation aus.
„Totalüberwachung“ mit KI: Dobrindt setzt auf Palantir bei der Polizei
Gleichzeitig sehen sie sich in der Position, Verbesserungsvorschläge an dem Gesetz einbringen zu können. Die AfD wiederum macht geltend, dass sie viele der Maßnahmen schon seit Jahren fordern – unter anderem den Einsatz von Tasern. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ausgeschlossen.
Auch netzaktivistische Organisationen wie Netzpolitik oder der Dresdner Chaos Computer Club warnen vor dem Polizeigesetz: „Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einführen und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes“, so eine Sprecherin des CCC.
Abschließende Überarbeitung und Abstimmung
Noch ist das Polizeigesetz nicht beschlossen. Der sächsische Innenausschuss will sich Ende März mit einer Sachverständigenanhörung zusammentun und final entscheiden, bevor im Landtag abgestimmt wird. Nachdem das bisherige Polizeigesetz aus 2020 vom Verfassungsgerichtshof gestoppt wurde, hat das Gericht für die Überarbeitung eine Frist bis zum 30. Juni 2026 gesetzt. Nach aktuellem Zeitplan soll das Gesetz am 24. Juni im Parlament beschlossen werden. Es gibt also nur wenig Puffer.
Neben Kritik der Oppositionsparteien zu den Reformen gibt es aber auch Zuspruch. Etwa vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). In Sachsen herrscht eine Minderheitsregierung, was bedeutet, dass die Regierung auf die Stimmen aus der Opposition angewiesen ist. Durch einen Konsultationsmechanismus schicken Fraktionen zu einem geplanten Gesetz ihre Positionen und die Regierung erwägt, welche Punkte sie übernehmen und abändert, um so die nötigen Stimmen zu erzielen.
Aus der offiziellen Stellungnahme der BSW-Fraktion geht hervor, dass sie nur wenige Einwände gegen das Gesetz hat. Für die Schwarz-Rot-Koalition ist das ein vielversprechender Standpunkt, von dem aus Gespräche starten können. So könnte das BSW bei der Abstimmung über das Gesetz als Mehrheitsbeschaffer fungieren und die Einführung ermöglichen.
Mittel der Inneren Aufrüstung
Sachsen zieht mit dem neuen Polizeigesetz am gleichen Strang wie unter anderem Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachen. Die gesteigerten staatlichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gehen aber über einzelne Bundesländer hinaus. Sie reihen sich ein in ein Klima der Überwachung und Aufrüstung weltweit.
Denn während global die Staaten mit militärischen und Handelskriegen, wie aktuell in Westasien, um die Neuordnung der Welt ringen und ihren Platz an der Sonne erkämpfen wollen, braucht es im Inneren Einheit, Unterwürfigkeit und Angst. Die Bürger:innen müssen sich den Staatsinteressen unterordnen. Insbesondere die Arbeiter:innen sollen an den Kriegsfronten als Kanonenfutter dienen, oder in der Heimatfront Waren für die Kriegsmaschinerie produzieren.
Deutschland zählt als imperialistisches Zentrum ebenfalls dazu. Um die wirtschaftlichen Handelskriege und militärischen Konfrontation standzuhalten, rüsten die Herrschenden auf. Diese Aufrüstung erfolgt nicht nur in Form von Soldaten, Panzern und Bomben – sie erfolgt auch im Inneren. Der Staat braucht einen zentralen Gewalt- und Unterdrückungsapparat, dessen Funktion es ist, die bestehenden Verhältnisse der Ausbeutung zu schützen und jeglichen Widerstand und Aufstand zu zerstören. Damit das bestmöglich passieren kann, braucht die Polizei mehr Befugnisse, mehr Macht, mehr Kontrolle um damit mehr Überwachung durchführen zu können.

