Repressionen gegen 12-jährigen Schüler aus Leipzig – Teil eines bundesweiten Trends

In letzter Zeit häufen sich Berichte über Repression gegenüber Schüler:innen. Mittlerweile wird immer öfter mit Schulverweisen gedroht und sogar die Polizei eingeschaltet. Besonders politisch aktive Schüler:innen sind betroffen.

Bereits seit längerer Zeit äußerte sich Protest am Reclam-Gymnasium in Leipzig. Der Grund dafür ist, dass die neue Schulleiterin bereits öfter gegenüber migrantischen Schüler:innen negativ aufgefallen ist. Als Antwort hängten Schüler:innen Banner auf und sprühten Graffitis, die das Verhalten der Schulleitung anprangerten. Berichten von Schüler:innen zufolge legte sie eine Liste an, in der sie Schüler:innen notierte, die politisch aktiv sind. Diese Liste gelangte an die Kriminalpolizei.

Auch auf dieser Liste steht unter anderem ein 12-jähriger Schüler des Gymnasiums. Vor kurzem erhielt er einen Brief für eine Vorladung, die am 12. März stattgefunden hat. Auch hierbei ging es um Graffiti- und Banneraktionen. Gegen die Vorladung sowie das Vorgehen der Schulleitung formiert sich seitdem Protest, der von Mitschüler:innen und der Internationalen Jugend Leipzig organisiert wurde und wird.

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Reclam ist kein Einzelfall

Doch es ist nicht das erste Mal, dass Schüler:innen Repressionen erfahren. Es ist auch nicht das erste Mal, dass es Schüler:innen in Leipzig betrifft. Im Jahr 2024 lud die Schulleitung der Humboldtschule einen Jugendoffizier der Bundeswehr an ihre Schule ein.

Die Schüler:innen reagierten darauf mit verschiedenen Protestaktionen, die von Ständen vor dem Schulgelände bis hin zu einem Die-In und dem Verteilen von Flyern reichten. Die beiden Schüler:innen, die am meisten zu diesen Aktionen beigetragen hatten, wurden schnell von der Schulleitung bedroht: ganz konkret ging es darum, die beiden von der Schule zu entfernen.

In zahlreichen anderen Städten, aber besonders in Leipzig wurden mehrere Solidaritätsaktionen organisiert. Zum Teil wurde die Schulleitung direkt kontaktiert, um eine Abkehr zu erwirken. Auch mehrere lokale Zeitungen berichteten über diesen Fall.

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Der Druck wurde schließlich so groß, dass die Schulleitung einknickte und einen großen Teil der angedrohten Strafen zurücknehmen musste. Bei dem Schüler wurde der Rauswurf auf einen schriftlichen Verweis reduziert. Bei der betroffenen Schülerin wurde sich am Ende auf eine rein mündliche Verwarnung beschränkt.

An einer Freiburger Schule spielte sich ein ähnlicher Fall ab, der bundesweite Aufmerksamkeit erlangte: Im Februar 2025 hatte ein Besuch durch einen Jugendoffizier der Bundeswehr stattgefunden. Der ehemalige Schüler Bentik positionierte sich lautstark dagegen. Beim Besuch selbst wurde er aus dem Unterricht entfernt und ihm wurde mit einem Verweis gedroht.

Im Anschluss erstellte Bentik zwei Memes, die den Bundeswehrbesuch thematisierten. Der Bundeswehroffizier reagierte mit einer Anzeige. Im Dezember stand Bentik schließlich vor Gericht und wurde wegen Beleidigung zu 15 Sozialstunden verurteilt.

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Schulstreik gegen Wehrpflicht – ein Dorn im Auge der Herrschenden

Besonders im Rahmen der Schulstreiks gelangen immer mehr Repressionsfälle ans Tageslicht: An einer Stuttgarter Schule wollten sich mehrere Schüler:innen für den Streiktag eine Beurlaubung einholen. Die Schulleitung lehnte ab, verfasste dafür allerdings ein Rundschreiben an alle Eltern, in dem vorgewarnt wurde, dass alle Schüler:innen, die sich am Streik beteiligten, eine unentschuldigte Fehlstunde eingetragen bekommen würden. Dennoch entschieden sich die Schüler:innen für den Streik.

Schon am nächsten Tag wurden sie zu einem Gespräch mit der Schulleitung gerufen. Es wurden härtere Konsequenzen angedroht, die nicht genauer benannt wurden. Auch wurde ihnen mit Verwarngeldern gedroht. Bereits zu Beginn diesen Jahres, also bald nach dem ersten Schulstreik Anfang Dezember, hatten die Schüler:innen Briefe vom Ordnungsamt mit einem Verwarngeld von 20 Euro erhalten.

Auch einer Schülerin aus Düsseldorf wurde mit Repression gedroht: Sie meldete sich am Tag des Streiks krank und beteiligte sich am Schulstreik. Die Schulleitung zweifelte die Krankmeldung an und verwehrte ihr zunächst, eine Klausur, die ursprünglich am Streiktag stattgefunden hätte, nachzuholen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Drohungen erweitert und ihr wurde mit einer Entlassung gedroht.

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Noch mehr Streik, noch mehr Repression

Während die Strafandrohungen und Sanktionen rund um den ersten Schulstreik vor allem in der Zeit nach dem eigentlichen Streik einsetzten, ist es Anfang März auch auf den Aktionen selbst zu Repression gekommen. Im gleichen Maße, wie sich die Forderungen der Streikenden seit dem ersten Streik z.T. verschärften, hat sich auch die Repression verschärft.

In Berlin und München kam es z.B. zu Anzeigen aufgrund von Beleidigung. In Gelsenkirchen wurde die Anmelderin des Streiks angezeigt, da sie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen habe: die Polizei hatte nicht erlaubt, dass die 70 Teilnehmer:innen auf der Straße laufen und zwang sie, sich auf den 1 Meter breiten Gehweg zu begeben. Die Demo verließ den Gehweg für einen kurzen Moment, als dieser nicht mehr nutzbar war, was für die Polizei eine „zu große Unruhe” bedeutet haben soll.

Auch in Städten wie Magdeburg und Pirna erfuhren die Demonstrant:innen Repression. In Stuttgart wurde sogar an einer Schule das Tor verschlossen, um zu verhindern, dass die Schüler:innen das Gelände verlassen und sich der Demonstration anschließen.

Auch auf den jüngsten Streik im März könnten weitere Repressionen folgen. Zudem ist bereits der nächste Schulstreik am 8. Mai angekündigt. Auch hier kann bereits mit Androhungen von Polizei und Schulleitung gerechnet werden. Aus diesem Grund hat sich die Initiative Gegen Repression an Schulen gebildet und will sowohl auf die Bedrohung der Meinungsfreiheit durch Sanktionierung aufmerksam machen, als auch dabei unterstützen, sich gemeinsam dagegen zur Wehr zur setzen.

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