Nach über acht Jahren wurden in dieser Woche die letzten Prozesse im G20-Rondenbarg-Komplex eingestellt. Am Ende stehen nach jahrelangen Repressionen und Ermittlungen nur zwei Verurteilungen. Doch die Repressionen gehen weiter. – Ein Kommentar von Lukas Mainzer.
Über den G20-Gipfel in Hamburg 2017 wurde weltweit berichtet. Großdemonstrationen, kreative Protestformen, Straßenschlachten, brennende Autos und Barrikaden – aber eben auch massive Polizeigewalt gegen Demonstrierende waren Teil der Protesttage. Besonders hart traf es etwa 200 Protestierende am Morgen des 7. Juni in der Straße Rondenbarg im Gewerbegebiet Bahrenfeld. Sie liefen von einem Protestcamp im Hamburger Volkspark in die Innenstadt.
Von zwei Seiten wird die Gruppe mit Wasserwerfen beschossen. Polizist:innen schlagen Personen ins Gesicht und auf den Kopf. Einige Personen versuchen zu fliehen und stürzen zwei Meter in die Tiefe. Nach zwei Minuten ist der Einsatz schon vorbei. Die Bilanz: 14 schwer verletzte Demonstrant:innen und 85 Verhaftungen. Einige Demonstrant:innen erlitten bleibende körperliche Schäden. Entgegen späterer Behauptungen gibt es jedoch keine Verletzten auf der Seite der Polizei.
Anschließend kam es zu über 20 Hausdurchsuchungen und massiven Repressionen. Ein 18-jähriger Italiener blieb sogar für ein halbes Jahr in Untersuchungshaft – trotz fehlender Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat.
Widersprüchliche Polizeiangaben
Im Nachhinein sprach die Polizei von einem organisierten Angriff auf Einsatzkräfte und Steinwürfe. Viele Medien übernehmen diese Darstellung zunächst. Doch schnell gibt es Zweifel. Ein Video zeigt zwar den Einsatz von Pyrotechnik, aber nur den Wurf von zwei Steinen einer Einzelperson, die vor den Füßen der Polizist:innen landen.
Und nicht nur das von der Polizei selbst aufgenommene Video widerspricht zuvor getätigten Angaben. Die Polizeiprotokolle vom Einsatz waren inhaltlich widersprüchlich. Die Uhrzeiten zum Beginn und Ende des Einsatzes stimmten nicht und Personenzahlen waren auch eindeutig falsch.
Über sechs Jahre Rondenbarg – Über sechs Jahre Polizeigewalt, Grundrechtsentzug und Heuchelei
Erster Prozess nach sechs Jahren
Was danach folgt, sind sich über Jahre ziehende polizeiliche Verfahren und Gerichtsprozesse. Ein Team aus 180 Polizist:innen unter dem Namen „SoKo Schwarzer Block“ ermittelte akribisch über Jahre hinweg. Ein erstes Urteil wurde jedoch erst nach 24 Verhandlungstagen im August 2024 am Hamburger Landgericht gesprochen. Zwei Angeklagte wurden wegen Landfriedensbruch, Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Polizeibeamte zu einer Geldstrafe von je 90 Tagessätzen verurteilt.
Beiden konnte jedoch vor Gericht keine individuelle Straftat nachgewiesen werden. Einzig ihre Teilnahme am Demonstrationszug war für das Landgericht ausreichend zur Verurteilung. Die Richterin machte anhand von schwarzer Kleidung der Demonstrant:innen fest, dass sie Krawall zum Ziel hatten. Dadurch hätten die Teilnehmer:innen angeblich gewusst, worauf sie sich einlassen.
Die Rote Hilfe bewertet das Urteil als „Punktsieg“ der Staatsanwaltschaft und „weitere Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Denn das Urteil zeigt, dass es dem deutschen Staat möglich ist, Urteile nur aufgrund der Teilnahme an einer „militanten“ Demonstration zu fällen. Das Verfahren könnte so zum Präzedenzfall werden.
Einstellung aller Verfahren
Über 70 Angeklagten drohten noch ähnliche Urteile vor dem Hamburger Landgericht. In dieser Woche vermeldeten jedoch die Rote Hilfe und Solidaritätsbündnisse für die Angeklagten das Ende der weiteren Verfahren und Prozesse. Die Staatsanwaltschaft hat allen noch Angeklagten die Einstellung der Verfahren angeboten. Damit endet laut Roter Hilfe „die Geschichte des jahrelangen Verfolgungseifers gegen die Demonstration am Rondenbarg“.
Viele der Angeklagten wohnen über ganz Deutschland verteilt oder sogar im Ausland. Mehr als fünf Jahre nach G20 in Hamburg haben sie zum Teil mittlerweile andere Lebensumstände, etwa eine Familie und Kinder. Trotzdem waren sie gezwungen, für alle Prozesstage nach Hamburg anzureisen.
Neben den zermürbenden Repressionen gegen 200 Personen und einzelnen Verurteilungen spricht die Rote Hilfe im Rückblick auf die Rondenbarg-Verfahren aber auch von jahrelanger Solidarität. Die Repressionen und laufenden Prozesse konnten mit Aktionstagen, Demonstrationen und Kampagnen im öffentlichen Diskurs bleiben. So konnte sich den staatlichen Narrativen entgegengesetzt und Spenden für betroffene Antifaschist:innen gesammelt werden.
Kollektivbestrafungen auch bei Tag X und RME
Die Einstellung des Rondenbarg-Komplexes kann jedoch nur bedingt für ein Aufatmen in der antifaschistischen und revolutionären Bewegung sorgen. Die anlasslosen brutalen Repressionen gegen alle Teilnehmer:innen eines Demonstrationszuges und anschließende Verfahren wegen Landfriedensbruch gegen Hunderte zeigten sich auch danach immer häufiger.
Bei stundenlangen Polizeikesseln wie bei denen zu Protesten am „Tag X“ in Leipzig 2023 oder der Rheinmetall Entwaffnen (RME) Demonstration in Köln 2025 gab es ähnliche Polizeigewalt und kollektive Verfahren. Auch hier drohen hunderten Demonstrant:innen noch Verurteilungen aufgrund der bloßen Teilnahme an einer Versammlung.
Ob Rondenbarg oder PKK: Kollektive Bestrafung wird Normalität
Ein Vorgeschmack auf kommende Zeiten
Dass jetzt alle restlichen Verfahren eingestellt werden, liegt mehr an der bereits vergangenen langen Zeit und noch bestehender rechtlicher Hürden als an fehlenden Bemühungen der staatlichen Repressionsorgane. Die massive koordinierte Polizeigewalt während der Demonstration und eine SoKo aus 180 Beamt:innen, die fast zehn Jahre danach noch ermittelte, zeigen den großen Eifer staatlicher Repressionsorgane, Antifaschist:innen zu bestrafen.
In der Bilanz kam es nur zur Verurteilung von zwei Personen. Das lag in erster Linie am Scheitern der ersten beiden Rondenbarg-Prozesse. Das Scheitern ist jedoch nicht auf Nachlässigkeit des Staates, sondern auf für die Repressionsorgane ungünstige Umstände zurückzuführen. Ein erster Prozess musste abgebrochen werden, weil die Richterin in den Mutterschutz ging. Der zweite Prozess wurde wegen der Corona-Pandemie vor einem Urteilsspruch beendet.
Auch gibt die aktuelle Rechtslage den Repressionsorganen noch einige Hürden mit, um ihre Ziele zu erreichen. In den langen und zähen Prozessen wurde klar, dass die Beweislage der Polizei äußerst dünn und widersprüchlich war. Nach aktueller Gesetzeslage liefert die Beweisführung nur schwer eine Grundlage zur Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft war somit auf eine Richterin angewiesen, die die an den Haaren herbeigezogene Begründung zur Verurteilung mitgeht.
Staat und Polizei rüsten auf
Der Staat hat jedoch erkannt, dass er für die effektivere Bekämpfung einer wachsenden antifaschistischen und revolutionären Bewegungen mehr Mittel braucht. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren sämtliche neue Polizei- und Versammlungsgesetze auf Landesebene restriktiver ausgelegt.
Im Zuge der inneren Aufrüstung werden Polizei und Überwachungsbehörden die Möglichkeiten gegeben, Proteste „rechtssicher“ zu kriminalisieren und zu zerschlagen. Die massive Polizeigewalt gegen Palästina-Proteste, Tag X, Rheinmetall Entwaffnen oder die Antifa-Ost-Verfahren zeigen, dass der Staat gerade erst so richtig in Fahrt kommt, antifaschistische und revolutionären Bewegungen den Kampf anzusagen.

