Sechs Monate Beugehaft für Aussageverweigerung im Antifa-Ost-Verfahren
Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens in Dresden setzt das Gericht alle Mittel ein, um belastende Aussagen von einem Zeugen zu erzwingen: bis zu sechs Monate Beugehaft sind ausgesprochen. Bei einem Faschisten hingegen sieht das Gericht im gleichen Verfahren dazu keine Notwendigkeit.
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