Die Staatsanwaltschaft sieht keine Anzeichen für eine Straftat bei Jens Spahns Maskendeals. Dass sich die Politik für die Interessen der kapitalistischen Unternehmen einsetzt, ist im Kapitalismus Teil des Plans. – Ein Kommentar von Mohannad Lamees.
„Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“ – so lautet der Befund der Generalstaatsanwaltschaft, nachdem diese ihre Anfangsverdachtsprüfung rund um die Causa von Spahns Maskenkäufen abgeschlossen hat. Seit Sommer 2025 sind mehr als 170 Strafanzeigen gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden eingegangen, vor allem wegen Vorteilsnahme und Untreue.
Da Spahn wegen seines Abgeordnetenstatus Immunität genießt, eröffnete die Generalbundesanwaltschaft nicht direkt ein Verfahren, sondern erfasste die Anzeigen als „Prüfvorgänge“.
Mangelhafte Masken mit massiven Margen
Im Frühjahr 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, hatte Spahn als Gesundheitsminister die Beschaffung der zu dem Zeitpunkt sehr knappen FFP2-Masken übernommen – an sich schon ein ungewöhnlicher Vorgang, da das Gesundheitsministerium nur wenig Erfahrung mit derlei umfangreichen logistischen Aufgaben hat. Im Verlauf der Maskenkäufe kam es zu mehreren Fehlern. So wurden viel zu viele Masken zu viel zu hohen Preisen angekauft. Der Stückpreis für eine einzige angekaufte Maske lag bei 4,50 €, teilweise sogar noch höher.
Durch ein besonders Vergabeverfahren, das Spahn anwandte, konnten außerdem zahlreiche Unternehmen sogar den Anspruch stellen, dass die Bundesregierung ihre Masken ankaufen musste – auch zu Zeitpunkten, als bereits klar war, dass der Bedarf längst gedeckt war. Noch heute werden übriggebliebene Maskenbestände verbrannt, da keinerlei Verwendung für diese besteht. Insgesamt entstand durch Spahns Maskenkäufe ein Schaden in Milliardenhöhe. Die Rechnung dafür zahlen die Steuerzahler:innen.
In einem größeren Bericht einer von Spahns Nachfolger Karl Lauterbach eingesetzten Sonderermittlerin wird außerdem deutlich, dass Spahn Warnungen aus anderen Ministerien und seiner eigenen Mitarbeiter:innen ignoriert hat. Auch mehrere Anzeichen dafür, dass Spahn persönlich in die Vergabe eingegriffen und dabei die eigentlich notwendigen Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen hat, finden sich in dem Bericht. Besondere Fragen wirft unter anderem auf, warum einigen Firmen höhere Preise als anderen gezahlt wurden, warum bei einigen Firmen nicht so streng auf Liefertermine gepocht wurde wie bei anderen und warum das Ministerium Masken als mangelfrei anerkannte, obwohl diese vom TÜV Nord fast zur Hälfte als mangelhaft eingeschätzt wurden.
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Spahn hat die Generalstaatsanwaltschaft nun deutlich gemacht, dass sie keinen Verdacht hegt, dass der ehemalige Gesundheitsminister und CDU-Politiker sich selbst in seiner Dienstausübung an den Käufen bereichert haben könnte.
Politik und Kapital Hand in Hand
„Kein Anfangsverdacht“ – Was technisch einwandfrei klingt, offenbart nichts anderes als die Klassenjustiz im kapitalistischen Deutschland. Das Erzielen der größtmöglichen Profite ist nicht nur für die einzelnen kapitalistischen Unternehmen, sondern im weiteren Sinne auch für die Politiker:innen der bürgerlichen Parteien die Triebfeder jedes Handelns.
Dass die Generalstaatsanwaltschaft nun keinen Anfangsverdacht rund um die Maskenkäufe von Jens Spahn sieht, sollte uns nicht vom eigentlichen Skandal ablenken: Nämlich, dass einzelne Unternehmen massenhaft minderwertige Masken für völlig überteuerte Preise an den deutschen Staat verkauft haben. Und dass der Staat diese Unternehmen nicht etwa zum Schutz der eigenen Bevölkerung dazu drängte, die Preise zu senken und die Qualität zu erhöhen, sondern das Spiel einfach mitspielte und die Preise sogar noch nach oben trieb.
Klassenjustiz bedeutet in diesem Zusammenhang eben auch, dass Politiker:innen von der Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten haben, wenn sie Konzernen und Banken Vorteile verschaffen. Schließlich sind Staatsanwält:innen nichts anderes als Staatsbedienstete, die in der Aufrechterhaltung der allgemeinen Herrschaft der Kapitalist:innen letztendlich mit Kapital und Politik in einem Team spielen.
Sei es der ehemalige Finanzminister Christian Lindner, der einer Bank in seiner Funktion als Minister Grußworte zu einem Jubiläum gesendet hat und sodann bei der gleichen Bank eine Erhöhung des Rahmens seines privaten Millionkredits gestattet bekam. Oder die Provisionen in Millionenhöhe, die die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter gezahlt bekamen, um inmitten der Corona-Pandemie dabei zu helfen, die Masken eines Herstellers gezielt an deutsche Behörden zu verkaufen.
Für Generalstaatsanwälte und den Bundesgerichtshof sind das keine Gründe, um die jeweiligen Politiker wegen ihres korrupten Verhaltens zu bestrafen, sondern ganz normale Vorgänge. Dass sich die Politik für die Interessen der kapitalistischen Unternehmen, der Banken und der Reichen einsetzt, ist natürlich im Kapitalismus keine Straftat, sondern Teil des Systems.

