In Berlin versammelten sich vergangene Woche Demonstrant:innen, um ihre Solidarität mit palästinensischen Gefangenen auszudrücken, denen laut neuem Gesetz die Todesstrafe droht. Während Medien, Polizei und Politik in große Aufruhr über die Inszenierung der Hinrichtung geraten, schweigen sie über das verabschiedete Gesetz. – Ein Kommentar von Dalia Ali.
Unter dem Motto „Solidarität mit Palästina, Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen“ versammelten sich vergangene Woche rund 100 Menschen bei einer Demonstration am Alexanderplatz. Das Spektakel der Demonstration, wenn man nach der Beichterstattung der letzten Tage geht, war der Protest gegen die Einführung der Todesstrafe durch das israelische Parlament. Unter palästinensischen und libanesischen Fahnen und vor dem Amtssitz des Berliner Bürgermeisters Kai Wegners (CDU), spielte sich die schauspielerische Darstellung ab.
Am 30. März beschloss das israelische Knesset ein Gesetz, welches die Todesstrafe verhängt, sollten die Angeklagten vor einem Militärgericht eines „terroristischen Mordes“ verurteilt werden. Inbegriffen sind Handlungen, bei denen die „Existenz Israels“ gefährdet wird. Während Palästinenser:innen sich vor einem Militärgericht behaupten müssen, werden Israelis vor einem zivilen Gericht verurteilt und sind so von der Todesstrafe ausgeschlossen.
Missstände in israelischen Gefängnissen
Vier Personen stehen unter einem improvisiertem Galgen mit hängenden Schlingen. Sie sind gefesselt, einheitlich gekleidet in Schutzanzügen – wie Gefangene, und mit einem Sack über den Kopf überzogen. Um ihren Hals sind Kuffiyahs gebunden – Tücher, welche in den arabischen Region Westasiens seit Jahrhunderten getragen werden und insbesondere seit dem Völkermord in Palästina die Unterdrückung mit dem Volk ausdrücken.
Ein israelischer Soldat wird durch das Tragen von einer Tarnfarbenjacke dargestellt. Er hält einen weiteren Gefangen, gleich gekleidet wie die anderen, an einer Eisenkette fest, „zwingt“ ihn zu Boden, drückt seinen Kopf runter, wenn er hochsieht. Diese Szenen sollen die tägliche Schikane von Palästinenser:innen in israelischen Gefängnissen nachstellen und Aufmerksamkeit auf ihr Leiden lenken.
Im Hintergrund stehen Teilnehmer:innen, welche neben den Fahnen auch Schilder mit Aufschriften wie „Stop the Genocide“, „Hinrichtungsgesetz stoppen“ und „Nein zur Todesstrafe“ trugen. In Redebeiträgen wurde der anhaltende Angriffskrieg Israels und die Unterstützung Deutschlands durch Waffenlieferungen kritisiert. „There is only one State – Palestine 48!“ deklarierte eine Rednerin.
Damit verweist sie auf die Existenz Palästinas vor der Gründung des Staates Israel 1948 und betont, dass nur ein palästinensischer Staat auf palästinensischem Boden existieren sollte. Im Anschluss bewegte sich die Demonstration weiter und hielt eine Eilkundgebung in Solidarität mit den Zivilist:innen im Libanon und gegen das militärische Vorgehen Israels im Süden des Landes.
Gewerkschaft der Polizei spricht von „Möchtegerndemos“
Die Darstellung der Hinrichtungen sorgt für viel Empörung. In verschiedenen Tageszeitungen Berlins wird die Entscheidung über die Form des Protestes kritisiert. Es sei eine „verstörende“ Darstellung und „Horror-Szenen“ aus Berlin. Auch, dass die Polizei nicht eingriff oder die Veranstaltung stoppte, wird hinterfragt. Florian Nath, Leiter der Polizei-Pressestelle, begründet: „Es gab keine offensichtlichen Gewaltdarstellungen. Wäre das Erhängen gezeigt worden, wären die Kollegen vor Ort sofort eingeschritten“. Eine Polizeisprecherin ergänzt, dass dadurch auch kein Strafbestand bestehe und der weitere Verlauf der Demonstration friedlich ergab. Zudem soll der Veranstalter auch die Polizei vorab über die geplante Darstellung informiert haben.
Stephan Weh, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, schlug ganz andere Töne. Laut ihm sei es „unerträglich“, wie weit das Recht auf Versammlungsfreiheit „gedehnt“ werden würde. „Meine Kolleginnen und Kollegen müssen solche sogenannten ‚Möchtegerndemos‘ betreuen und auch schützen – ob sie wollen oder nicht. Sie müssen vor Ort den Kopf hinhalten und Fragen beantworten, warum solche Hetze und Gewaltdarstellungen nicht unterbunden werden“, sagte er. Die Vorwürfe der Hetze, welche angeblich dargestellt wurden, begründet er nicht weiter.
Auch die Innenverwaltung Berlins reagierte auf den Protest. Sabine Beikler, Sprecherin der Senatsinnenverwaltung, äußerte, dass sie in Vergangenheit mehrfach mit Versammlungen, welche „die Grenzen zur Geschmacklosigkeit eindeutig überschritten haben“, zu tun hatten. Auch die Demonstration am Alexanderplatz reihe sich laut ihr nahtlos darin ein. Darüber hinaus beschimpft sich die Darstellung als „menschenverachtende Demütigung von Menschen“. Die gleichen Worte findet sie aber nicht, um explizit für das verabschiedete Gesetz zu sprechen. „Bisherige Versammlungen waren […] von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Diese Freiheiten haben allerdings auch klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen“, schließt sie ab.
Generalstreik im Westjordanland gegen israelisches Gesetz für die Todesstrafe
Empörung über die Darstellung und nicht das Gesetz
Während also die bisherigen Artikel der bürgerlichen Presse und Aussagen von Sprecher:innen der Berliner Politik sich nur auf das Nachspiel und die Veranstaltung beziehen, thematisieren nur wenige das Gesetz, gegen welches protestiert wird. Dabei wird der Protest auch als „israelfeindlich“ oder als „Anti-Israel-Demo“ betitelt, obwohl das Motto klar die Solidarität mit den Betroffenen der israelischen Politik in den Vordergrund rückt.
Nun soll trotz der Tatsache, dass weder ein Straftatbestand vorliegt noch andere Verstöße begangenen wurden, der Protest durch den zuständigen Staatsschutz beim Landeskriminalamt geprüft werden. Anschließend könnten strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Nachdem Politik und Polizei mehr Repressionen für Demonstrationen gefordert haben, kam die Berliner Senatsinnenverwaltung ihnen nach und verschärfte die Auflagen für künftige Demonstrationen. Konkret soll die schauspielerische öffentliche Darstellung von Hinrichtungen künftig verboten sein.
Sie untersagen „das öffentliche Nachstellen von Tötungshandlungen jeglicher Art“ und „das Fesseln und Fixieren von Personen“. Zudem wurden auch das „Mitführen von Gegenständen, die den Eindruck einer unmittelbar bevorstehenden Tötung darstellen, und szenische Darstellungen, die den Ablauf einer Hinrichtung abbilden“, verboten. Der Aufruhr und Verschärfungen sind groß. Jedoch nicht über ein Gesetz, welches gezielt und überproportional eine Menschengruppe zum Tode verurteilt. Sondern über die Art, wie gegen rassistische Siedlerpolitik protestiert wird.
Die tatsächliche Ermordung von palästinensischen Gefangenen wird vom deutschen Staat und den zahlreichen Medien im Sinne der Staatsräson unterstützt oder schulterzuckend hingenommen. Die rein schauspielerische Darstellung von eben diesen Ermordungen lösen jedoch eine breite Welle der Empörung und Repressionen aus.

