Eine Reform des Baugesetzbuchs sorgt für Aufsehen. Kommunen sollen künftig die Möglichkeit haben, in Abstimmung mit dem Verfassungsschutz politische Gruppen am Kauf von Immobilien zu hindern.
Eigentlich ist die Baureform ein trockenes juristisches Thema, das es selten in die Medien schafft. Und trotzdem schlugen die Pläne des Bundesbauministeriums zur Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) hohe Wellen. Denn neben den Plänen, das Planungsverfahren zu beschleunigen, sollen den Kommunen künftig mehr Mittel an die Hand gegeben werden, um „problematischen Entwicklungen“ im Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Das maßgebliche Werkzeug soll dafür das kommunale Vorkaufsrecht sein. Bereits heute haben Städte und Gemeinden die Befugnis, bei bestehenden Kaufverträgen einzuschreiten, sofern dies dem Wohl der Allgemeinheit dient. Zukünftig sollen die Kommunen noch weitreichender in den Wohnungsmarkt eingreifen dürfen.
Im Gesetzentwurf wird dies dadurch begründet, dass man damit die „segregationsbedingten Abwärtsentwicklungen von Quartieren“ vorbeugen und gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ vorgehen würde. In besonderen Fällen soll sogar eine Enteignung möglich sein. Im Gesetzentwurf steht ebenfalls, dass organisierte Kriminalität oder Geldwäsche bekämpft werden soll. Doch nicht nur gegen Kriminelle will man vorgehen.
Politische Gruppen im Visier
Mit den gleichen Maßnahmen sollen Gruppen mit „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ behandelt werden. Um zu prüfen, welche Gesinnung eine politische Organisation hat, sollen die Städte und Gemeinden sich bei der Polizei und dem Verfassungsschutz Informationen über die potenziellen Käufer einholen dürfen.
Ausschluss vom Buchhandlungspreis: „Haber-Verfahren“ als politisches Kampfmittel
Das Brisante an dem Gesetzestext ist, dass darin ausgeführt wird, dass Käufer:innen keine Straftat begangen haben müssen, um ins Visier der Kommunen zu geraten. Es reicht allein, wenn die Behörden davon ausgehen, dass die Absichten der Käufer:innen darauf abzielen, langfristig „politische Wirkung“ zu entfalten. Ein Eingreifen soll legal sein, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte den Entwurf gegenüber der Bild als „hochproblematisch“. „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“, so Boehme-Neßler.
Repressionen gegen Linke und Antifaschist:innen sind Alltag
Wie diese Kriterien in der Praxis angewandt werden, lässt sich zwar noch nicht genau voraussagen. Allerdings muss dieser Gesetzesentwurf im Kontext kontinuierlicher Repressionen vor allem gegen linke und antifaschistische Gruppen gesehen werden. Diese Repressionen nehmen zuletzt immer weiter zu und weiten sich auch auf weniger offensichtliche Bereiche aus.
Beispielhaft dafür sind die Kontenkündigung der Roten Hilfe, die EU-Sanktionen gegen den kritischen Journalisten Hüseyin Dogru oder die Razzien gegen Linke in Berlin vergangenen Monat. Auch der kürzliche Eklat um den Deutschen Buchhandlungspreis und die vermehrte Zusammenarbeit staatlicher Behörden mit dem Verfassungsschutz nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ ist in diesem Zuge zu nennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das fertige Gesetz auch zur Eindämmung von linkem Aktivismus genutzt werden könnte, ist also recht hoch.
Rote Hilfe nach Kontokündigung: „Wir werden uns auch politisch zur Wehr setzen“
Ein Beschluss des Gesetzes durch das Kabinett wird aktuell noch vor der Sommerpause angestrebt. Allerdings ist noch nicht abzusehen, wie sich die Reform des Baugesetzes weiterentwickeln wird. Denn in den letzten Tagen kam laute Kritik an dem Entwurf des Bundesbauministeriums auf. Bisher äußerte sich das Ministerium trotz einer Ankündigung nicht zu den verfassungsrechtlichen und die Meinungsfreiheit betreffenden Bedenken.

