„From the River to the Sea“: Berliner Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch ein

Das Berliner Landgericht spricht einen Freispruch gegen eine Aktivistin aus, die eine Demonstration angemeldet hatte, bei der eine vermeintlich verbotene Parole gerufen wurde. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert die Entscheidung nicht und geht in die nächste Instanz.

Nachdem am 23. März 2026 die linke Aktivistin Ava M. vom Berliner Landgericht vom Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen wurde, legte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen diesen Freispruch Revision ein. Die juristische Auseinandersetzung um die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ geht somit in die nächste Instanz, nämlich vor das Berliner Kammergericht.

Verurteilung wegen „Billigung einer Straftat“

Am 11. Oktober 2023 stand Ava M. zusammen mit anderen Menschen am Ernst-Abbe-Gymnasium, nachdem bekannt geworden war, dass ein Lehrer an dieser Schule einem Schüler in das Gesicht geschlagen hatte, weil dieser mit einer Palästinafahne auf dem Schulhof war. Gegen diesen Angriff, hinter dem ein rassistisches Motiv vermutet wurde, meldete die Angeklagte eine Demonstration an. Dem Protestaufruf folgten vor allem Schüler:innen vom Ernst-Abbe-Gymnasium.

In der Zeit zwischen den Geschehnissen am 7. und dem 11. Oktober 2023 hatten israelische Regierungsmitglieder bereits ihre Absicht zur Durchführung eines Genozids an der Bevölkerung des Gaza-Streifens kundgetan. Zum Beispiel hatte der damalige israelische Verteidigungsminister Joaw Galant die Palästinenser:innen mit Tieren gleichgesetzt und angekündigt, den Menschen in Gaza jegliche Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen zu verwehren. Aufgewühlt durch solche Äußerungen fanden sich vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium einige dutzend Protestierende.

Der Protest wurde jedoch von den Berliner Behörden verboten. Die Polizei löste die Versammlung auf. Einige Teilnehmer:innen haben daraufhin in der Nähe der Schule die Parole „From the river to the sea“ ausgerufen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faser verboten worden war.

Ava M. wurde von der Polizei vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde von der Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen angeblicher Billigung einer Straftat erhoben. Das Amtsgericht Moabit verurteilte die Angeklagte im August 2024 zu einer Geldstrafe. Das Urteil wurde mit der zeitlichen Nähe der Geschehnisse zum 7. Oktober 2023 begründet.

Das Urteil vom August 2024 löste in Deutschland und international ein breites Echo aus. Vor allem außerhalb Deutschlands verstanden einige Beobachter:innen die Verurteilung von Ava M. als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

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LG Berlin: Die Parole ist nicht in jedem Kontext strafbar

Den Freispruch vom 23. März 2026 begründete das Landgericht Berlin damit, dass die Parole nicht in jedem Kontext strafbar sei. In dieser Hinsicht folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung. Diese hatte darauf hingewiesen, dass die besagte Parole von vielen verschiedenen Seiten ausgesprochen wird, und das seit Jahrzehnten.

Vor dem Landgericht erklärte Ava M. am 23. März, die Parole repräsentiere für sie den Ruf nach Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und stehe für die Forderung, dass Palästinenser:innen in ihre Häuser und auf ihr Land zurückkehren können. Wörtlich fügte die Angeklagte hinzu: „Ein freies Palästina, vom Fluss bis zum Meer, verstehe ich als einen Ort, an dem alle Menschen, Muslim:innen, Jüd:innen, Christ:innen, Atheist:innen und Menschen unterschiedlichster Herkunft, gleichberechtigt in einer demokratischen Gesellschaft zusammenleben können.“ Laut Ava M. hatte sie mit dem Ausrufen der Parole von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Sie sagte ferner: „Was ich damals geäußert habe, war und bleibt legitim.“

Ava M. ging vor dem Landgericht auch auf ihre iranische Herkunft ein und schloss ihre Erklärung mit den Worten: „Und während ich hier heute stehe, sind meine Gedanken bei den Menschen Westasiens, bei unseren Verwandten und Freund:innen in Teheran, bei den hunderttausend Vertriebenen im Libanon, bei den im Bombenhagel ermordeten Schulmädchen im Iran und bei den Palästinenser:innen, die in den Trümmern ihrer Heimat weiterkämpfen.“

Staatsanwaltschaft beharrt auf Kriminalisierung

Dass gegen den vom Landgericht ausgesprochenen Freispruch von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt worden ist, legt nahe, dass Teile der deutschen Justiz an der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität festhalten.

Die sogenannte Staatsräson – in der Verurteilung im August 2024 besonders hervorgehoben – motiviert offenbar zur Verteidigung einer israelischen Regierung, deren Regierungschef wegen des Genozids in Gaza mittlerweile vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt worden ist und davon unbeeindruckt weiter Verbrechen an Palästinenser:innen im Gaza-Streifen und im Westjordanland begeht.

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