Die Bundesregierung bringt ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung auf den Weg. Das Kabinett beschließt am Mittwoch Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro und kürzt damit besonders zulasten von Versicherten und Patient:innen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Der Kabinettsbeschluss soll ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung umsetzen. Die Regierung reagiert damit auf Finanzlücken, die in den kommenden Jahren erwartet werden. Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte Ende März 66 Empfehlungen vorgelegt. Das Gremium bezifferte die Finanzlücke für 2027 auf über 15 Milliarden Euro. Für 2030 könnte sie auf über 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der ursprüngliche Entwurf sah ein Sparvolumen von knapp 20 Milliarden Euro vor. Nach Änderungen in den Verhandlungen soll die Einsparung nun bei 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr liegen. Aus SPD-Kreisen hieß es, der Entwurf sei in den Verhandlungen ihrer Meinung nach verbessert worden.
Änderungen bei der Familienmitversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Der ursprüngliche Plan sah einen Pauschalbeitrag von 240 Euro pro Monat vor. Dies hätte etwa 1,6 Millionen Personen betroffen. Nach dem neuen Entwurf zahlen Kassenmitglieder mit mitversicherten Partnern einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent. Ursprünglich waren 3,5 Prozent geplant. Die Expertenkommission hatte die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung empfohlen und Einsparungen von 3,5 Milliarden Euro erwartet.
Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Gleiches gilt für Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen. Auch Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regelrentenalter sind von den Zuschlägen ausgenommen.
Die Mehrheit der von der Mitversicherungsregelung betroffenen Versicherten dürften Frauen sein. Viele arbeiten in Teilzeit oder sind vorübergehend nicht erwerbstätig, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Ein monatlicher Zuschlag von 2,5 Prozent erhöht ihre Fixkosten bei oft geringerem eigenem Einkommen. Dies verstärkt die finanzielle Abhängigkeit vom Partner, auch bei der Gesundheitsversorgung.
Krankengeld bleibt erhalten
Die geplante allgemeine Kürzung des Krankengeldes wird nicht umgesetzt. Das Kabinett will die Leistung in voller Höhe erhalten. Die Expertenkommission hatte eine Absenkung des Zahlbetrages von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts empfohlen. Auch die Obergrenze von 90 Prozent des Nettoeinkommens sollte auf 85 Prozent sinken. Diese Maßnahmen sollten 1,3 Milliarden Euro einsparen. Die Kommission hatte zudem eine strengere Durchsetzung der Bezugsdauer von 78 Wochen vorgeschlagen.
Anstelle der Krankengeldkürzung sollen Pharmaunternehmen einen höheren Beitrag leisten. Wie diese Beitragserhöhung genau ausgestaltet wird, ist aus dem Entwurf nicht eindeutig hervorgegangen. Auch werden zukünftig homöopathische Mittel nicht mehr durch die Krankenkasse gezahlt werden.
Steuerfinanzierung für Bürgergeldempfänger
Ein zentraler Streitpunkt war die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Bisher zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Versicherten den Großteil dieser Kosten. Der Bund leistet einen Pauschalbetrag von 144 Euro pro Monat und Person. Ein Gutachten bezifferte den kostendeckenden Betrag auf etwa 311 Euro. Die Differenz belastet die Kassen mit rund 12 Milliarden Euro jährlich.
Die SPD hatte einen erhöhten Zuschuss aus Steuermitteln aus Kostengründen zunächst abgelehnt. Der neue Entwurf sieht nun für das kommende Jahr 250 Millionen Euro aus dem Bundesetat vor. Der Betrag soll in den Folgejahren stufenweise wachsen. Gleichzeitig kürzt der Entwurf die generellen Bundesmittel für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Steuer für Süßgetränke kommt ab 2028
Die Regierung plant die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. CSU-Chef Markus Söder gab seinen Widerstand gegen die von SPD und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) geforderte Abgabe auf. Der CDU-Parteitag hatte eine Zuckersteuer zuvor abgelehnt. Die geschätzten Einnahmen von jährlich 450 Millionen Euro sollen der Krankenversicherung zugutekommen.
Weitere Punkte bleiben im Gesetzentwurf enthalten. Dazu gehören die einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro, die Kürzung der Zuschüsse beim Zahnersatz und die Option einer Teilkrankschreibung. Die Übernahme von Homöopathie und die Kostenübernahme von Cannabis sollen wegfallen. Das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre steht weiterhin auf dem Prüfstand.
Proteste von Verbänden und Kritik an Belastungen
Die geplanten Maßnahmen stoßen auf Widerstand aus verschiedenen Interessenverbänden. Die Verbraucherzentralen kritisieren vor allem die höheren Zuzahlungen für Patient:innen. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes warnte vor Zugangsbarrieren und einer Abschwächung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte angesichts der Begrenzung bei Vergütungen für ärztliches Personal vor einem Wegfall von Millionen Arztterminen, vor allem bei Fachärzt:innen.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände teilt einige Vorschläge des Expertengremiums, darunter die Beitragspflicht für mitversicherte Ehepartner:innen, den Ausbau der Eigenbeteiligung von Patient:innen und die steuerfinanzierten Beiträge für Bürgergeldempfänger:innen.
Expert:innen weisen auf die sozialen Folgen der Einsparungen hin. Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel und Zahnersatz belasten vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Die Beitragspflicht für mitversicherte Ehepartner:innen trifft überwiegend Frauen, die in Teilzeit arbeiten oder Familienarbeit leisten. Die Kürzungen bei den Leistungserbringern könnten zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen, insbesondere in ländlichen Regionen.
Streit in der Koalition und Druck aus der Jungen Gruppe
Das Sparpaket bietet Konfliktpotenzial innerhalb der Regierungskoalition aus Union und SPD. Die Koalition ist in der Bevölkerung aktuell so unbeliebt wie nie zuvor. Ein Zerbrechen der Regierung wird in Medienberichten immer wieder thematisiert. Die Abstimmung über das Gesundheitspaket gilt als Belastungstest für die schwarz-rote Zusammenarbeit.
Besonders die Junge Gruppe innerhalb der Union macht Druck. Die Nachwuchsorganisation von CDU und CSU um den Chef der Jungen Union Johannes Winkel droht, den Entwurf notfalls zu blockieren. Winkel hatte sich bereits beim Rentenpaket im Dezember 2025 gegen die Koalitionslinie gestellt. Damals sprach er sich für Kürzungen beim Sozialstaat aus, weil dieser sich angeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands entkoppelt habe. Die Junge Gruppe konnte das Rentenpaket nicht verhindern, weil die Linkspartei der Koalition durch ihre Enthaltung zur Mehrheit verhalf.
Koalition im Streit: Linkspartei ermöglicht Mehrheit für Rentenpaket
Bei der Gesundheitsreform fordert die Junge Gruppe schärfere Einschnitte als die CDU-Führung. Sie will noch stärkere Kürzungen bei Bürgergeldempfängern durchsetzen. Die Gruppe positioniert sich damit weiter rechts als die Partei- und Fraktionsspitze. Ein solcher Konflikt zwischen der Jungen Gruppe und der eigenen Gesundheitsministerin Nina Warken ist absehbar. Winkel und seine Unterstützer haben angekündigt, den Entwurf notfalls gegen den Willen der Ministerin zu blockieren.
Weiteres Verfahren und Inkrafttreten 2027
Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag soll die Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause verabschieden. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Im Parlament sind weitere Änderungen möglich. Die SPD hat angekündigt, Verbesserungen für Familien und Versicherte zu diskutieren. Die Junge Gruppe der Union will dagegen schärfere Kürzungen durchsetzen.
Das Sparpaket der Bundesregierung steht in einer Reihe mit mehreren Sozialkürzungen der vergangenen Monate. Die Gesundheitsreform setzt dieses Muster fort: Die Belastungen treffen vor allem diejenigen, die ohnehin über geringe Einkommen und Rücklagen verfügen. Frauen, die in Teilzeit arbeiten oder Familienarbeit leisten, Geringverdiener und chronisch Kranke zahlen die Zeche für ein System, dessen Finanzierungslücken die Regierung nicht durch eine grundlegende Reform, sondern durch Einsparungen an der falschen Stelle schließen will. Die Lasten werden sozial ungleich verteilt. Wer wenig hat, gibt mehr. Wer viel hat, wird geschont. Diese Gesundheitsreform ist kein Einzelfall, sie ist ein weiterer Baustein einer Politik, die den Sozialstaat dort kürzt, wo er am dringendsten gebraucht wird.

