Die Bundesregierung rechnet für die kommenden Jahre mit Milliarden-Finanzierungslücken bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Am Montag hat eine Kommission 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlöcher zu schließen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dabei vor allem auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen.
„Wir brauchen schnell drastische Reformen“, erklärte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag auf der Kurznachrichtenplattform X. Am gleichen Tag hatte die „Finanzkommission Gesundheit“ der Bundesregierung einen Bericht mit Reformvorschlägen für die gesetzliche Krankenversicherung vorgelegt. Dieser fehlt es nach den Berechnungen des Gremiums unter dem Vorsitz des Gesundheitsökonomen Wolfgang Greiner immer mehr an Geld: Ohne Maßnahmen werde das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2028 bei 21,5 Milliarden Euro liegen, so der Bericht.
Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Kommission vor allem Einsparungen vor. Der größte Posten dabei sind Kürzungen bei den „Leistungserbringern“, das heißt Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die Patient:innen medizinisch versorgen und diese Leistungen bei den Kassen abrechnen. Hier schlägt die Finanzkommission Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro vor, beispielsweise durch eine Begrenzung der Vergütungsanstiege für ärztliches Personal.
Weitere 12 Milliarden Euro will die Kommission bei den Krankenkassen dadurch einsparen, dass der Staat die Beiträge für Empfänger:innen von Bürgergeld aus Steuermitteln finanziert. Zudem sollen Patient:innen höhere Zuzahlungen leisten, etwa für Arzneimittel oder Zahnersatz. Die entsprechenden Begrenzungen sollen um 50 Prozent bzw. 1,9 Milliarden Euro erhöht werden.
Weniger Krankengeld, weniger Ansprüche
Weitere Einsparpotentiale sieht das Gremium beim Krankengeld. Dieses zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten: Das bedeutet, wer länger krank und deshalb nicht arbeitsfähig ist, erhält sechs Wochen lang weiter Lohn von der Firma. Danach, ab dem 43. Tag, ersetzt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil des Einkommens für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Der Anteil kann variieren und beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Nicht alle sind krankengeldberechtigt, Studierende haben beispielsweise keinen Anspruch.
Erhöhte Krankenkassenbeiträge spielen mit unserer Gesundheit
In den vergangenen Jahren ist aus Sicht der Finanzkommission insbesondere die Zahl der Krankengeldfälle je 100 krankengeldberechtigter GKV-Mitglieder gestiegen, ebenso wie die Zahl der Bezugstage je Fall. Als Empfehlung unterbreitet das Gremium nun eine Absenkung des Zahlbetrages von 70 Prozent auf 65 Prozent des Bruttogehaltes sowie der oberen Grenze von 90 Prozent des Nettoeinkommens auf 85 Prozent. Hiermit sollen 1,3 Milliarden Euro eingespart werden.
Ebenso soll die Bezugsdauer von 78 Wochen strenger durchgesetzt werden. Bisher ist es z.B. möglich, dass Krankengeldempfänger:innen bei einer neuen Erkrankung wieder anspruchsberechtigt sind, wenn ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen hat. Diese Möglichkeit soll nach dem Ratschlag der Kommission wegfallen. Eine weitere Empfehlung an die Regierung ist die Einführung einer stufenweisen Arbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes nach skandinavischem Vorbild. Bei chronischen Erkrankungen und längeren Genesungsprozessen solle damit etwa eine stufenweise Wiedereingliederung der Beschäftigten in den Arbeitsprozess ermöglicht werden.
Belastung für Frauen: Keine Mitversicherung von Ehepartner:innen
Insgesamt 4,8 Milliarden Euro Sparpotential sieht das Expertengremium auf der Einnahmeseite. Der größte Posten ist hier der Vorschlag, die beitragsfreie Ehegattenversicherung mit Kosten von 3,5 Milliarden Euro abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass ca. 1,6 Millionen Personen, die bisher kostenlos über den:die Ehepartner:in mitversichert sind, in Zukunft einen monatlichen Pauschalbeitrag von 240 Euro zahlen müssten. Eltern von kleinen Kindern und Rentner:innen sollen hiervon ausgenommen werden.
Die überwiegende Mehrheit der betroffenen Versicherten dürften Frauen sein, die in Teilzeit arbeiten oder vorübergehend nicht arbeiten, etwa um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Darauf haben auch Gewerkschaften hingewiesen. Mehr monatliche Fixkosten bei nicht vorhandener oder nur teilweiser Erwerbstätigkeit dürften vor allem den Effekt haben, dass Frauen finanziell noch stärker von ihrem Partner abhängig werden, in diesem Fall auch bei der Gesundheitsversorgung. Die Erhöhung des „Arbeitgeber“-Beitragssatzes für Minijobber:innen, der seit 2006 nicht mehr angepasst wurde, soll daneben 1,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Proteste von Verbänden, Regierung berät
Die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit stellen noch keine konkreten Reformpläne der Bundesregierung dar. Diese will die Empfehlungen laut Gesundheitsministerin Nina Warken zunächst gründlich prüfen, um daraus konkrete Gesetzesvorlagen abzuleiten. Nach den Plänen der Ministerin soll dieses Verfahren jedoch schnell gehen, sodass erste Reformen bereits im kommenden Jahr greifen können. Protest gibt es bereits von verschiedenen Interessenverbänden.
Die Verbraucherzentralen kritisieren vor allem die empfohlenen höheren Zuzahlungen. Diese könnten laut der Chefin des Bundesverbandes, Ramona Pop, Zugangsbarrieren schaffen und die gesundheitliche Chancengleichheit abschwächen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte angesichts der empfohlenen Begrenzung bei Vergütungen für Ärzt:innen vor einem „Wegfall von Millionen Arztterminen“, vor allem bei Fachärztinnen. Bei diesen würden nach Angaben der KBV bereits mehr als 40 Millionen Termine von den Krankenkassen nicht vergütet.
Einige der Vorschläge des Expertengremiums werden auch von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) geteilt, darunter die Einführung der Beitragspflicht für mitversicherte Ehepartner:innen, der Ausbau der Eigenbeteiligung von Patient:innen und die steuerfinanzierten Beiträge für Bürgergeldempfänger:innen. Die gesetzlichen Krankenkassen selbst sprachen sich gegen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen für Patient:innen aus. Diese seien, wenn überhaupt, „das letzte Mittel“.

