„Meinungsfreiheit“ und Staatsräson: Neues Gesetz soll Kritik an Israels „Existenzrecht“ strafbar machen

Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe stellen sollen. Dabei werden Kritiken an dem anhaltenden Genozid in Gaza mit Antisemitismus gleichgestellt. Meinungsfreiheit tritt hier klar nach den Interessen des Staates an zweiter Stelle. – Ein Kommentar von Dalia Ali.

Wer öffentlich das „Existenzrecht des Staates Israels leugnet“ oder zur „Beseitigung“ diesen aufruft, kann sich künftig strafbar machen. So fordert es zumindest die hessische Landesregierung, geführt von CDU und SPD. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz – beide aus der CDU – stellten gemeinsam einen Gesetzesentwurf vergangene Woche in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vor.

Das neue Gesetz aus Hessen soll eine „Lücke“ im Strafrecht schließen. Bislang war die explizite Leugnung des „Existenzrechtes Israels“ nicht strafbar. Parolen und Aussagen konnten nur dann sanktioniert werden, wenn sie die Billigung von Straftaten enthalten. Das möchte die Landesregierung nun ändern. Dabei soll der §130 im Strafgesetzbuch – der „Volksverhetzungsparagraf“, um einen neuen Absatz ergänzt werden: „(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“

Staatsräson oder Meinungsfreiheit?

Anlass seien die immer wieder „israelkritischen Demonstrationen“, wie die bürgerlichen Medien sie nennen und die Parolen, welche ausgerufen werden. So wird als prominentes Beispiel die Forderung „From the River to the Sea – Palestine will be free“ genannt. Konkret dabei geht es um die Anerkennung der Staatsgrenzen Palästinas zwischen dem Jordanfluss und dem Mittelmeer. „Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an“, sagte Rhein in Frankfurt.

Offen setzt er also die Forderung nach einem freien Palästina und das Ende der Apartheid als ein „Angriff auf Jüd:innen“ gleich. Er betonte zwar, dass es nicht darum ginge, „Kritik an Israel zu verbieten“ – faktisch jedoch wird genau dies gemacht.

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Nicht der erste Anlauf

Ein Gesetz, welches das Strafgesetzbuch ändert, kann nur der Bundestag beschließen. Dafür möchte Rhein ihn am 8. Mai, dem Tag der Befreiung von der Naziherrschaft, der Länderkammer vorstellen und schließlich soll der Bundesrat den Entwurf in den Bundestag einbringen. Dass das Gesetz eine Mehrheit bekommen wird, ist unwahrscheinlich. Denn ein nahezu identischer Vorschlag wurde von Heinz‘ Vorgänger, dem heutigen Innenminister Roman Poseck (CDU), vor zwei Jahren eingebracht. Dabei forderte er als hessischer Justizminister ebenfalls, dass im Strafrecht „geprüft werden soll“, ob und inwiefern es gemäß der aktuellen Lage geändert werden muss. Explizit ging es dabei auch um die Leugnung des „Existenzrechtes Israels“. Jedoch findet sich in keinem deutschen Gesetz ein Paragraph, der anderen Staaten ein Recht zu existieren verleiht.

Gescheitert ist der Vorschlag der Unionsfraktion vor einer Anhörung des Rechtsausschusses, denn die Einschränkung der freien Meinungsäußerung kann nur durch sogenannte „allgemeine Gesetze“, wie es im Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes steht, erfolgen. Konkret bedeutet das: Entweder werden die „Existenzrechte“ aller Länder geschützt oder keines. Eine Sonderregelung nur für Israel würde das Kriterium nicht erfüllen.

Dessen sind sich die Verfasser:innen bewusst, weswegen sich Heinz auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009, die „Wunsiedel-Entscheidung“, beruft. Diese sieht vor, dass Sondergesetze gegen spezielle Meinungsäußerungen erlassen werden können, wenn sie der „Verfassungsidentität“ widerspreche. Das Grundgesetz sieht sich als „Gegenentwurf zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus“ und kann Aussagen, welche diese verherrlicht, also durch Sonderregelungen verbieten. Genau das möchten sie nun ausnutzen, indem sie eine Parallele zwischen NS-Ideologie und Forderungen nach einem freien Palästina ziehen.

Nie wieder nur dann, wenn es dem Staat nützt

Dass das Gesetz ausgerechnet am 8. Mai vorgestellt werden soll, ist kein Zufall. Im Entwurf und selbst als auch bei der Vorstellung wird offen davon geredet, dass dies ein notwendiger Schritt als Lehre aus dem Holocaust sei. Damit gemeint ist natürlich etwas ganz anderes: Damit der deutsche Staat wieder aufrüsten und international militärisch seine Interessen durchsetzen kann, braucht nach außen hin eine Distanzierung von den Verbrechen der NS-Zeit. Und dafür präferiertes Mittel ist schon seit Westdeutschland der 1950er-Jahre unter Kanzler Adenauer eine enge politische und wirtschaftliche Verbindung zu Israel.

Die Existenz eines Apartheidtsstaates, der zweifelsfrei einen Genozid in Gaza begeht und vor kurzem die Todesstrafe nur für Palästinenser:innen erlies, sei laut hessischer Landesregierung also all unserer Verantwortung. Dieser Staat wird von Deutschland massiv unterstützt wird, etwa durch Waffen und Drohnen im anhaltenden Genozid oder eben durch erlassene Gesetze, politische Stimmungsmache und prügelnde Polizei auf Palästina-Demos.

Kufiyas in Buchenwald: Proteste am Jahrestag der Befreiung angekündigt

Das Vorhaben der hessischen Landesregierung entspricht der zynischen deutschen Gedenkkultur unter dem Banner der „Staatsräson“, die auch bei den Protesten der „Kufiyas im Buchenwald“ sichtbar wurde: Proteste gegen Krieg und Genozid seien nur dann akzeptiert, wenn sie dem deutschen Staat und seinem Imperialismus nützlich sind.

Es geht hierbei also um die Billigung und Rechtfertigung israelischer Staatspolitik im gegenseitigen Interesse. Israel kann durch Deutschland als zweitgrößten Waffenlieferanten seine Machtpolitik in Westasien ausbauen. Und für Deutschland und insbesondere deutsche Rüstungskonzerne ist die Kriegsführung Israels zusätzlich ein Kassenschlager. Während Aufträge in Millionenhöhe übernommen werden, fallen deutsche Bomben aus israelischen Fliegern auf Palästina, Libanon und Iran.

 

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