Missbrauchsfälle an Schulen: Staat und Schule schützen Mädchen nicht

Die Missbrauchsfälle durch Lehrer in Erfurt und Bremen zeigen ein Versagen der Schulen, Lehrer:innen, Gerichte und Gesetze auf. Täter bleiben lange ungestört, und Betroffene können sich auf keinen Schutz verlassen. – Ein Kommentar von Aziza Mounir.

Anfang Februar 2026: Ein Gymnasiallehrer wird am Erfurter Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Über Jahre hinweg hat er Schülerinnen sexualisierte Gewalt zugefügt. Ein weiterer Lehrer desselben Gymnasiums wurde im Oktober des vergangenen Jahres wegen ähnlicher Vorwürfe ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Verhalten des Lehrers gegenüber Schülerinnen war wohl auch „Gesprächsthema“ in der Schule. Der Richter des Falls war entsetzt über die Inhalte der Akten. Für ihn entstand der Eindruck, dass es lange dauerte, bis an der Schule überhaupt etwas geschah.

Der besonders groteske Zustand an der Schule zeigte sich darin, dass sich eine der betroffenen Schülerinnen wegen der ihr zugefügten Gewalt durch einen der später verurteilten Lehrer einem anderen Erwachsenen anvertrauen wollte. Dieser verlangte, anstatt zu helfen, pornografische Bilder von ihr. Hierbei handelt es sich um den anderen verurteilten Lehrer.

Mitte Februar 2026 fiel dann ein Urteil im 350 km entfernten Bremen: Ein Lehrer wurde von seiner Schule freigestellt. Ein ehemaliger Schüler erhob im Schulsenat Vorwürfe gegen den Lehrer: Bei einem Ausflug zu einem Badesee soll er initiiert haben, dass Schülerinnen sein Auto im Bikini waschen. Dabei soll er sie gefilmt haben. Außerdem soll er sich sexuell übergriffig verhalten und die Schülerinnen angefasst haben. Hinzu kommt, dass der Lehrer vor mehreren Jahren ein „sexuelles Verhältnis“ mit einer 18-jährigen Schülerin gehabt hat.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen: Der Lehrer muss „amtsangemessen“ beschäftigt werden. Denn eine Suspendierung ist nur zulässig, wenn eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist. Davon wird in der Beurteilung des gerichtlichen Eilverfahrens bisher nicht ausgegangen. Ein Disziplinarverfahren der Bildungsbehörde läuft momentan gegen den Lehrer, wobei der Sachverhalt geklärt wird. Es ist klar: Der Lehrer wird nicht mehr an seine alte Schule zurückkehren. Jedoch muss die Bremer Bildungsbehörde den Mann weiterhin beschäftigen.

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Das Patriarchat macht keinen Halt vor der Schule

Die Fälle zeigen: Patriarchale Gewalt macht nicht vor Schulen halt. Der Unterdrückungsmechanismus des Patriarchats weist Frauen und anderen Geschlechtern bestimmte Rollen und Verhaltensweisen zu, die dem Mann untergeordnet sind. Durchgesetzt wird diese Unterdrückung in zugespitzter Form durch patriarchale Gewalt in Form von psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt.

Das Patriarchat ist in allen gesellschaftlichen Bereichen wiederzufinden – im Berufsalltag, in romantischen Beziehungen oder eben auch im Schulleben. Die Schule sollte für Schüler:innen ein weiterer sozialer Schutzraum sein. Besonders Kinder und Jugendliche bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes.

Die Realität des aktuellen gesellschaftlichen Systems zeigt jedoch, dass die Lage eine andere ist. Es gibt Lehrer, die ihre Machtpositionen und Vorbildfunktion ausnutzen, um Schülerinnen zu missbrauchen – so auch in Erfurt und Bremen.

Betroffene werden zum Schweigen gebracht

Welchen Umgang Betroffene sexualisierter Gewalt im Schulkontext erleben, wurde durch eine Studie aufgearbeitet. Die Betroffenen werden häufig durch Drohungen der Täter zum Schweigen gebracht. Gerade im schulischen Kontext wird durch das extreme Gefälle bei Alter und Machtposition zwischen Betroffenen und Tätern die Schülerin durch den Lehrer bagatellisiert oder bedroht. Auch unzureichende sexuelle Bildung ist ein Faktor, warum Betroffene über das Erfahrene schweigen. Schüler:innen sollten theoretisch in der Lage sein, das, was ihnen passiert, beschreiben zu können, um sich Unterstützung zu holen.

Ignoranz anderer Lehrer:innen, Schüler:innen oder sogar der Eltern zeigt sich gerade dann, wenn offensichtliches übergriffiges Verhalten als „Gesprächsthema“ in der Schule kursiert, die Konsequenzen des Handelns jedoch ausbleiben – es bleibt bei Getratsche.

Nicht zuletzt ist auch das bewusste Ignorieren bzw. Unter-den-Teppich-Kehren durch die Verantwortlichen ein Grund, warum Betroffene nicht über ihre Lehrer:innen hinaus über das Erlebte sprechen. Schulen stellen den Schutz der Institution und des eigenen Rufs vor den Schutz von Schüler:innen.

Schweigen und Scham der Betroffenen geben den Tätern auch nach dem Übergriff Macht über das Leben der Betroffenen.

Der Fall in Bremen zeigt: Die Gesetze in Deutschland schützen Schülerinnen nicht ausreichend vor sexualisierten Übergriffen und Gewalt durch Lehrer. Die Frage des Beamtenstatus wird direkt gegen den Schutz von Schüler:innen abgewogen. Entsprechende Gesetze stützen dies.

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Frauen schützen Frauen

Im Kampf gegen das Patriarchat helfen Mädchen und Frauen vor allem Solidarität und der Zusammenschluss mit anderen. Ob in der Schule, in der Uni oder im Betrieb: Es ist wichtig, Mitschüler:innen, Kommiliton:innen, Kolleg:innen oder Nachbar:innen zu glauben, wenn sie von Fehlverhalten und Gewalt berichten. Die Gerichte erwarten von Frauen oft eine lückenlose Beweiskette über das, was ihnen widerfahren ist. Die Vorteile, die Männer durch ihr Verhalten erlangen, oder das Machtgefälle zwischen Tätern und Betroffenen werden größtenteils nicht ernsthaft berücksichtigt.

Ein kollektiver Umgang mit dem Erlebten hilft den Betroffenen, sich gegen Einschüchterung und Erpressung zu wehren. Während Täter häufig auf die Vereinzelung und die Scham der Betroffenen setzen, kann dem durch Kollektivität begegnet werden. Verantwortliche Institutionen können so entschlossener zur Verantwortung gezogen und Strukturen, die Täter schützen, aufgebrochen werden.

Nicht zuletzt gilt es auch, das Patriarchat als Unterdrückungsmechanismus zu überwinden, damit es nicht mehr zu patriarchalem Fehlverhalten und Gewalt kommt. Dies gelingt, wenn Frauen und Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen vertreten sind und entsprechenden Schutz sowie Prävention organisieren.

Solche Schutz- und Präventionsmaßnahmen können schon im Kleinen organisiert werden – auch in Schulen können sich Schülerinnen untereinander organisieren: in einer Frauen-AG, durch Vorträge oder bei Schüler:innenversammlungen. Möglichkeiten gibt es viele. Nutzen wir sie!

Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 109 vom April 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

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