Die polizeiliche Kriminalstatistik 2025 schürt die Angst und den Hass gegenüber Migrant:innen. Der Anstieg sexualisierter Gewalt spielt ebenso in das Narrativ, das die Bundesregierung zum Anlass für eine weitere polizeiliche Aufrüstung nimmt. – Ein Kommentar von Michael Schirm.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt. Dass die registrierten Straftaten erstmals seit 2022 rückläufig sind, begründet die Bundesregierung unter anderem mit einem Rückgang der Migration. Eine „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ fordert der Innenminister deshalb.
Als einen der Hauptpunkte der Statistik stellt das Bundeskriminalamt (BKA) den Anteil an „Nichtdeutschen Tatverdächtigen“ heraus. Dieser sei zwar im Vergleich zum Vorjahr gesunken, die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl liege aber um das 2,6-fache über der von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Migration bringt Straftaten?
Während die Statistik vermeintlich die Argumentation stützt, Migration führe zu vermehrter Kriminalität, muss man sie zuerst kontextualisieren, angefangen bei der Tatverdächtigenbelastungszahl. Diese rechnet alle Tatverdächtigen auf 100.000 Einwohner:innen ihres Bevölkerungsanteils hoch. Die migrantische Bevölkerungszahl ohne deutsche Staatsangehörigkeit beträgt ca. 14,1 Millionen. Die restlichen ca. 69,4 Millionen besitzen entsprechend eine deutsche Staatsangehörigkeit.
In der Kriminalstatistik kommt es nun so rüber, als gebe es insgesamt fast die dreifache Anzahl an migrantischen Tätern. Was die Zahl aber eigentlich ausdrückt, ist das Verhältnis an Tatverdächtigen der Bevölkerungsgruppen in einer Hochrechnung. Dass die benannte Bevölkerungsgruppe fast fünfmal kleiner ist, wird ausgelassen.
Die absolute Zahl an Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist also viel höher als die jener ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das nächste Problem ist die fehlende Einordnung des Begriffs „Tatverdächtiger“ im Gegensatz zu „Täter“.
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Racial Profiling und prekäre Lage
Tatverdächtig ist man, sobald eine polizeiliche Ermittlung stattgefunden hat, die dann an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Zu diesem Zeitpunkt hat also weder ein Gerichtsverfahren stattgefunden noch wurde die Person verurteilt.
Die PKS zählt alleine diese Fälle, keine rechtskräftigen Verurteilungen. Von einem Täter spricht man dann erst offiziell in dem Moment, in dem eine Verurteilung vorliegt.
Tatverdächtige sind dementsprechend auch Personen, die nach einer polizeilichen Kontrolle mit einer Anzeige, beispielsweise für den Besitz einer kleinen Menge Drogen, konfrontiert sind. Studien belegen, dass die Polizei Personen, die migrantisch aussehen, doppelt so oft kontrolliert wie weiße Personen.
Während Dobrindt und Co. uns also weismachen wollen, dass Migrant:innen häufiger in Kriminalität verwickelt sind, wird ausgelassen, dass gegen sie schlicht mehr ermittelt wird. Andere sozioökonomische Faktoren wie etwa Armut – wovon Migrant:innen ebenfalls öfter betroffen sind – werden gar nicht erst angesprochen.
Anstieg sexualisierter Gewalt
Auch ein Anstieg patriarchaler und sexualisierter Gewalt spiegelt sich in der PKS wider. Mit der übermäßigen Repräsentation von Migrant:innen wird hier eine Verbindung suggeriert, die von vielen rechten Medienanstalten seit langem heraufbeschworen wird.
Doch patriarchale Gewalt findet hauptsächlich durch Männer im engsten Umfeld statt. Zuletzt machte der Fall von Collien Fernandes Schlagzeilen. Ihr Mann soll sexualisierte Deepfakes von ihr über Fake-Profile verbreitet haben.
Statt solche Probleme anzugehen, wird lieber der Mythos des importierten Patriarchats suggeriert und gegen Migrant:innen gehetzt.
Innere Aufrüstung
Die Entwicklungen der PKS werden jährlich zur Hetze gegen Migrant:innen genutzt. Doch nicht nur die rassistische Abschiebepolitik der Bundesregierung, sondern auch ihre groß angelegten Überwachungspläne lassen sich mit der Statistik rechtfertigen.
Inmitten von Debatten um ein Social-Media-Verbot für Heranwachsende, Vorratsdatenspeicherung im Internet und der Verbreitung von KI-Kameras bundesweit fordert Dobrindt jetzt noch mehr Befugnisse für die Polizei. Ein besonderer Fokus soll auf der Nutzung von KI liegen, hinzu kommt die erneute Forderung nach Vorratsdatenspeicherung.
Spezifisch nennt der Innenminister auch die „organisierte Kriminalität“, gegen die es einen „harten Aktionsplan“ geben müsse. Damit sind nicht zwingend Drogenkartelle oder Ähnliches, sondern oft politische Aktivist:innen gemeint. Diese werden schon seit Jahrzehnten mit den Paragrafen 129a/b für die „Bildung krimineller Vereinigungen“ politisch verfolgt.

