Anfang Februar führte die Polizei eine Razzia beim Sanitätskollektiv Berlin durch. Im Zuge dessen wurden medizinische Ausstattung sowie der Rettungswagen beschlagnahmt. Grund dafür waren die Versorgung und der Transport einer bewusstlosen Person ins Krankenhaus. Das Sanitätskollektiv leistet neben Obdachlosenhilfe auch Hilfe auf linken Demonstrationen.
In Spandau und Potsdam führte die Berliner Polizei Anfang Februar Razzien in Wohnungen von Einsatzkräften des Sanitätskollektivs und in einem ihrer Lagerräume durch. Grund dafür sei der Transport eines obdachlosen Patienten ohne Genehmigung bei einem Polizeieinsatz gewesen.
Das Sanitätskollektiv ist ein ehrenamtlicher Zusammenschluss von Sanitäter:innen, die bei verschiedenen Veranstaltungen und auch bei linken Demonstrationen wie der 1. Mai-Demonstration oder der jährlichen LLL-Demonstration notfallmedizinische Betreuung gewährleisten. So hatte es etwa bei den Protesten gegen die AfD-Jugend in Gießen im November letzten Jahres die zahlreichen Demonstrierenden, die von der Polizei verletzt wurden, versorgt. Aber auch bei verschiedensten Konzerten, Festivals oder „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ unterstützt das Sanititäskollektiv.
Der von der Polizei in Frage gestellte Transport einer bewusstlosen Person ins Krankenhaus ereignete sich im Dezember auf einem Weihnachtsmarkt. In einer Erklärung des Sanitätskollektivs auf Instagram hieß es: „Neben grundlegenden Maßnahmen wie der Erhebung von Vitalparametern und geeigneter Lagerung [wurden] auch weiterführende Maßnahmen durch[geführt]. Dazu zählten das Legen eines intravenösen Zugangs sowie die Einleitung einer Infusion zur Stabilisierung des Kreislaufs.“ Danach wurde die Person nach Angaben des Sanitätskollektivs in die Notaufnahme gefahren. Ein Mitarbeiter der aufnehmenden Notaufnahme zeigte die Sanitäter:innen daraufhin wegen Verdachts auf schwere Körperverletzung an. Gründe dafür sind bislang unbekannt.
Am 5. Februar wurden aufgrund dessen Razzien in einer Lagerhalle und Wohnungen von Einsatzkräften durchgeführt. Wie das Sanitätskollektiv in seiner Presseerklärung mitteilte, wurde dabei kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und auch kein Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt.
Anzeige als Vorwand für Razzia
Der Transport von Patient:innen ist von Demo-Sanitäter:innen nur mit Genehmigung der Polizei oder des offiziell beauftragten Sanitätsdienstes vor Ort möglich. Das stellt nach dem § 22 Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin „nur“ eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Razzia wurde also unter der fragwürdigen Anzeige der schweren Körperverletzung im Rahmen des Einsatzes auf dem Weihnachtsmarkt durchgeführt.
Nach Angaben des Sanitätskollektivs stellte der Transport der bewusstlosen Person vom Weihnachtsmarkt ins Krankenhaus die richtige und unerlässliche Reaktion auf eine Gefahrenlage dar und war somit von § 34 StGB, dem rechtfertigenden Notstand, gedeckt. Die getroffenen Maßnahmen führten zu einer Stabilisierung der Person, sodass sie im Verlauf der Maßnahmen ihr Bewusstsein wiedererlangen konnte.
Dennoch beschlagnahmte die Polizei das Rettungsfahrzeug sowie die persönliche Schutzausrüstung der Sanitäter:innen. Auch die medizinische Ausrüstung, die angeblich „die haushaltsüblichen Mengen“ überschritt, wurde sicher gestellt.
„Die Durchsuchungsmaßnahmen führten ebenfalls zum Auffinden von umfangreichen Beweismitteln“, soll es von der Berliner Polizei geheißen haben: „[Es] wurden erhebliche Mengen an medizinischem Gerät, Arzneimitteln sowie Ausrüstungsgegenständen von Ärzten, Polizei und Feuerwehr beschlagnahmt, zu denen der Verdacht besteht, dass diese im Bundesgebiet betrügerisch erlangt worden sein könnten.“
Das Berliner Sanitätskollektiv weist derweil darauf hin, dass sie nie abgestritten haben, medizinische Einsätze durchzuführen. Um sie überhaupt gewährleisten zu können, würden standardmäßig Mengen an medizinischem Material gebraucht, die über haushaltsübliche Mengen hinausgehen.
Wie das Sanitätskollektiv am Mittwoch mitteilte, sei es durch die Beschlagnahmung von zahlreichen Geräten und Material nun in seinen Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt. Eine ehrenamtliche medizinische Erstversorgung bei Demonstrationen, Festivals, Camps oder in der Obdachlosenhilfe könne unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Das Sanitätskollektiv bittet daher um Unterstützung durch eine Spende.

