Rückführungsverordnung baut tödliches Grenzregime der EU weiter aus

Auf EU-Ebene entsteht durch Kooperation von Konservativen und Faschist:innen der nächste große Angriff auf die Rechte von Geflüchteten: Die Rückführungsverordnung sieht längere Abschiebehaft und die Einführung von Return Hubs vor.

Hinter dem harmlos klingenden Titel „Rückführungsverordnung“ steckt eine geplante Gesetzesreform, die Migrant:innen und Geflüchtete innerhalb der Europäischen Union noch weiter drangsalieren soll. Am 26. März beschloss das EU-Parlament einen Gesetzesentwurf mit entsprechendem Titel, der nun im weiteren Prozess der EU-Gesetzgebung finalisiert wird. Bei der Abstimmung wurde die nötige Mehrheit unter anderem durch die konservative Europäische Volkspartei (EVP), als auch den aus faschistischen Parteien bestehenden Patrioten für Europa (PfE) und dem Europa der Souveränen Nationen (ESN) erzielt. Der konservativen EVP-Fraktion gehören auch die CDU und die CSU an. Die Rückführungsverordnung wurde also maßgeblich durch eine Zusammenarbeit von CDU und AfD auf europäischer Ebene beschlossen.

Durch diese Verordnung werden lang ersehnte Ziele der europäischen Reaktion möglich gemacht: So soll dadurch juristisch die Errichtung sogenannter „return hubs“ (deutsch: „Rückkehrzentrum“) im EU-Ausland ermöglicht werden. Erneut handelt es sich um einen netteren Ausdruck für Institutionen, die faktisch Deportationszentren für Geflüchete an Außengrenzen darstellen. Dort sollen Geflüchtete in Länder abgeschoben werden, die mit EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Abkommen geschlossen haben – unabhängig davon, ob die Betroffenen aus diesem Land stammen oder dort überhaupt jemals waren.

Ein anderer Bereich, der durch die Verordnung verschärft werden soll, ist die Abschiebehaft: Die bisherige Dauer soll von sechs auf zwölf Monate erhöht werden, wobei bei mangelnder „Kooperation“ oder fehlenden Dokumenten die Haftzeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden soll. Ferner soll eine Inhaftierung in regulären Gefängnissen ermöglicht werden.

Zudem soll die Frist für eine „freiwillige Ausreise“ (bevor es zu der Abschiebung kommt) auf wenige Tage gekürzt werden. Zuletzt sieht die Reform eine Verlängerung von Einreiseverboten in die EU vor. Wer als „Sicherheitsrisiko“ gilt, soll folglich unbegrenztes Einreiseverbot erhalten.

Die tödlichen Folgen des EU-Grenzregimes

Die Rückführungsverordnung ist noch nicht ganz durch, soll allerdings noch in der ersten Hälfte von 2026 beschlossen werden. Auch sie wird dazu beitragen, dass das Grenzregime der EU noch tödlicher wird. Dabei sind bereits seit Beginn des Jahres über 800 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken. Bei einem Unglück Anfang April kenterte ein Boot mit geschätzten 105 Insassen, wobei über 80 Personen als vermisst gelten und wahrscheinlich gestorben sind. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten dulden diese Zustände und kürzen nicht nur die Budgets für die zivile Seenotrettung, sondern verursachen derartige Vorfälle selbst.

Hunderte Geflüchtete im Mittelmeer gestorben – Europäische Regierungen mitschuldig

Die „Grenzschutzagentur“ Frontex verübt regelmäßig sogenannte „Pushbacks“. Boote mit Geflüchteten werden dabei entweder gezielt zum Kentern gebracht oder zurück an die Küsten Nordafrikas oder auf das offene Meer gedrängt. Dort arbeitet die EU unter anderem mit der libyschen Küstenwache zusammen. Diese Organisationen verüben nachweislich sexualisierte Gewalt, Folter und Mord an den Geflüchteten.

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