Schon seit Januar gültig: Ausreise von Männern nur mit Erlaubnis der Bundeswehr
Die Zeitung Frankfurter Rundschau deckte eine bislang größtenteils unbemerkte Änderung des Wehrpflichtgesetzes auf. Männer zwischen 18 und 45 Jahren brauchen eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie das Land für länger als drei Monate verlassen. Das Verteidigungsministerium äußerte sich und sorgt nur für mehr Beunruhigung.
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