Tesla verweigert Lohnfortzahlung trotz ärztlichen Attests

Tesla streicht ihren Arbeiter:innen nach sechs Krankheitswochen trotz erneuten ärztlichen Attests den Lohn. Der Vorgang ist juristisch höchst umstritten und stellt einen enormen Eingriff in die Privatsphäre dar. Der Tesla-Chef ist hingegen stolz darauf, den Krankenstand gesenkt zu haben.

Die Geschäftsführung des Tesla-Werks in Grünheide will weniger kranke Tesla-Arbeiter:innen akzeptieren. Um den Krankenstand im Betrieb zu senken, ließ Werksleiter Thierig sich mehrere Neuerungen einfallen. Auf der einen Seite sollen diverse Benefits wie ein werkseigener Barbershop und ein Fitnessstudio für eine glücklichere und gesündere Belegschaft sorgen.

Doch neben diesen wohlwollend klingenden Maßnahmen, um die Arbeiter:innen bei Laune zu halten, wurden die Kranken erneut in die Bringschuld genommen. Konkret geht es um Arbeiter:innen, die aus Sicht von Tesla langzeitkrank sind, weshalb der Konzern der Ansicht ist, die Lohnzahlungen einstellen zu können.

Tesla stoppt Lohnfortzahlung für „Langzeitkranke“

Generell gilt: Sind Angestellte krank, so ist das Unternehmen verpflichtet, sechs Wochen lang der kranken Person den Lohn fortzuzahlen, vorausgesetzt diese verfügt über ein ärztliches Attest. Ab der sechsten Woche übernimmt dann die Krankenkasse die Lohnfortzahlung, wenn auch nur einen Bruchteil davon.

Es sei denn, die krankgeschriebene Person meldet sich aufgrund eines anderen Krankheitsgrunds absent. In diesem Fall muss der Betrieb weitere sechs Woche die vollen Bezüge leisten. Um herauszufinden, ob es sich wirklich um einen anderen Ausfallgrund handelt, kann das Unternehmen bei der jeweiligen Krankenkasse eine Anfrage stellen.

Tesla handhabt dieses Prinzip allerdings anders. Der Elektrofahrzeughersteller stellt die Zahlungen nach der sechsten Krankheitswoche umgehend ein. Um weiteren Lohn zu erhalten, müssen die Betroffenen nachweisen, in welchen Zeiträumen sie welche Ausfallgründe vorzuweisen haben. Tesla entscheidet dann, ob eine Folgeerkrankung oder eine erneute Erkrankung vorliegt. Dies kann zum Beispiel durch die Entbindung der behandelnden Ärzt:innen von ihrer Schweigepflicht geschehen.

Tesla Grünheide: Krank sein verboten

Kranke Arbeiter:innen müssen Tesla von ihrer Krankheit überzeugen

Zu derartigen Handlungen sind Arbeiter:innen gesetzlich eigentlich nur verpflichtet, wenn Indizien zu einem vorsätzlichen Betrug vorliegen. Doch die Krankheitsbestätigungen der Krankenkassen werden von Tesla schlichtweg nicht akzeptiert.

Der Konzern beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2023, als ein Mitarbeiter eines Flughafens nach sechs Wochen Krankenstand einen Tag zur Arbeit erschien und sich direkt wieder krankmeldete. Das Gericht sah in diesem Falls aufgrund des „zeitlichen engen Zusammenhangs“ berechtigte Zweifel des Unternehmens.

Laut Arbeitsrechtler:innen ist dieses Urteil nicht grundsätzlich anwendbar und wird von Tesla sehr weit ausgelegt. Ohne gerichtlichen Druck wird Tesla daran jedoch wohl wenig ändern, haben sie mit ihren Sanktionen aus ihrer Sicht Erfolg. Die Krankheitsquote konnte um zwölf Prozentpunkte auf fünf Prozent gesenkt werden.

Nicht der erste Angriff auf kranke Tesla-Arbeiter:innen

Bereits vor gut einem Jahr sorgte das Tesla-Werk für Schlagzeilen, als publik wurde, dass Geschäftsführer André Thierig und Personalchef Erik Demmler Hausbesuche bei krankgeschriebenen Mitarbeiter:innen veranlasst hatten und mit Kündigungen und dem Einbehalten des Lohns drohten.

Hinzu kommt der Kampf der Geschäftsführung gegen die Organisierung der Tesla-Arbeiter:innen. Diejenigen, die Teil der IG-Metall sind, wurden öffentlich diffamiert und ihnen wurde Spaltung vorgeworfen.

Tesla Grünheide: Müsli-Riegel statt Lohn?

Sie unterstützten stattdessen die sogenannte „Fraktion 23“, eine Gruppe von Führungshörigen im Betriebsrat. Diese bestätigten sogar den Vorstoß der Geschäftsleitung, bei Vortäuschen einer Krankheit eine Lohnrückzahlung von bis zu drei Jahren zu veranlassen.

Ebenfalls werden die IG-Metall Forderungen nach einem Tarifvertrag konsequent abgeblockt, weshalb die Arbeiterschaft durchschnittlich immer noch untertariflich entlohnt wird.

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