Die verschleppte deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann wurde aus Aleppo in ein Gefängnis nach Damaskus verlegt. Sie konnte von Mitarbeiter:innen der deutschen Botschaft besucht werden. Ihre Familie erhebt schwere Vorwürfe wegen der anhaltenden Isolationshaft und fordert gemeinsam mit Unterstützer:innen ihre sofortige Freilassung sowie die von Ahmet Polad.
Die verschleppte deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann wurde nun aus Aleppo in ein Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus verlegt. Das erklärte ihr Bruder Antonius Michelmann am Donnerstag unter Verweis auf Angaben des Auswärtigen Amts.
Seit Januar befindet sich Michelmann in Haft der syrischen Übergangsregierung. Nachdem über Monate hinweg unklar war, wo sie festgehalten wird und ob sie überhaupt noch lebt, ist seit Sonntag klar: Eva Michelmann ist am Leben und befindet sich in Haft. Nun wurde die Journalistin am Donnerstag in ein Gefängnis nach Damaskus verlegt und dort in Begleitung syrischen Sicherheitspersonals von Mitarbeiter:innen der deutschen Botschaft besucht.
Michelmann war gemeinsam mit dem kurdischen Journalisten Ahmet Polad am 18. Januar 2026 im Zuge der Angriffe der syrischen Übergangsregierung auf die kurdische Selbstverwaltung in Rojava während ihrer journalistischen Arbeit festgenommen worden. Die beiden Journalist:innen waren dorthin gereist, um über die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien, die dortigen demokratischen Strukturen und die Frauenrevolution sowie über den Kampf gegen den Faschismus zu berichten.
Verschwinden während der Kämpfe in Raqqa
Nach Angaben von Rotraut Hake-Michelmann, der Mutter der Journalistin, hielten sich Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Raqqa auf, um über die Entwicklungen in der Region zu recherchieren. Zeug:innen zufolge kam es in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar zu gewaltsamen Übergriffen und Plünderungen durch arabische Milizen in der Stadt. Die beiden Journalist:innen hätten daraufhin Schutz in einem Jugendzentrum gesucht.
Von dort aus sei Hilfe angefordert worden. Laut den Aussagen der Familie seien anschließend Einheiten der syrischen Übergangsregierung, beziehungsweise Kräfte der Hayat Tahrir al-Scham (HTS) gekommen und hätten die Menschen aus dem Gebäude evakuiert. Andere Personen seien in ein Gefängnis gebracht worden, das unter Kontrolle der kurdischen Verwaltung gestanden habe. Eva Maria Michelmann und Ahmed Polat hingegen seien getrennt von den übrigen Menschen in ein anderes Fahrzeug gesetzt worden. Danach habe sich ihre Spur verloren.
Über Wochen hinweg gab es keine Informationen über ihren Aufenthaltsort. Die Nachrichtenagentur Etha, für die Michelmann arbeitete, habe ihr Verschwinden erst Ende Februar bemerkt, weil die Kommunikationsverbindungen in der Region unterbrochen gewesen seien. Danach seien auch die Angehörigen informiert worden.
Monate der Ungewissheit
Die monatelange Ungewissheit über das Schicksal der beiden Journalist:innen belastete die Familien schwer. Rotraut Hake Michelmann erklärte, es habe große Angst gegeben, dass Eva Maria Michelmann und Ahmed Polad möglicherweise getötet worden sein könnten. Hintergrund seien Berichte über neue Massengräber nach Angriffen in der Region gewesen.
Erst später verdichteten sich Hinweise, dass beide in einem Gefängnis in Aleppo festgehalten würden. Nach Aussagen der Familie stützten sich diese Informationen auf Zeug:innenberichte. Inzwischen bestätigte das Auswärtige Amt den Angehörigen zufolge, dass Eva Maria Michelmann lebt und in ein Gefängnis nach Damaskus verlegt wurde.
Antonius „Toni” Michelmann, der Bruder der Journalistin, erklärte in einem Statement, die Familie sei „unfassbar erleichtert“, nun endlich Gewissheit über das Schicksal seiner Schwester zu haben. Gleichzeitig äußerte er schwere Vorwürfe gegen die syrische Übergangsregierung.
Über 95 Tage in Isolationshaft
Nach Angaben der Familie befindet sich Eva Maria Michelmann seit inzwischen mehr als drei Monaten in Isolationshaft. Ihr Bruder spricht von schweren Haftbedingungen und bezeichnet die Isolation ausdrücklich als Folter. „Seit 95 Tagen befindet sich meine Schwester in Isolationshaft. Das ist Tatsache und Folter“, erklärte Antonius Michelmann.
Nach den sogenannten Nelson-Mandela-Regeln der Vereinten Nationen gilt Isolationshaft von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen als „verlängerte Isolationshaft“ und ist als unmenschliche Behandlung verboten. Die UN sieht darin eine Praxis, die Folter oder grausamer, unmenschlicher beziehungsweise erniedrigender Behandlung gleichkommen kann.
Die Familie befürchtet erhebliche gesundheitliche Folgen. Der Gesundheitszustand der Journalistin sei vermutlich stark angegriffen. Deshalb fordern die Angehörigen umgehend Zugang für unabhängiges medizinisches Personal sowie rechtlichen Beistand und Kontaktmöglichkeiten für Familienangehörige. Zudem verlangen sie die sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmed Polat.
Für den Anwalt der Familie, Roland Meister, stellt die Kontaktaufnahme des Auswärtigen Amts zu syrischen Stellen in diesem Fall einen längst überfälligen Schritt dar: Michelmann habe mehr als drei Monate in Isolationshaft verbracht, ohne dass Angehörige, Anwälte oder die Botschaft Zugang zu ihr erhalten hätten. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen sichere deutschen Staatsbürger:innen jedoch genau dieses Recht zu. „Das ist grob menschenrechtswidriges Vorgehen“, sagte er.
Scharfe Kritik an der Bundesregierung
Kritisiert wird dabei nicht nur das Vorgehen der syrischen Behörden, sondern auch der Umgang der deutschen Bundesregierung mit dem Fall. Toni Michelmann erklärte, er empfinde „Wut und Empörung“ darüber, dass die deutsche Regierung mit einem Regime zusammenarbeite, das eine deutsche Journalistin verschleppt habe und dabei gegen Menschenrechte sowie internationales Recht verstoße.
Auch die Mutter der Journalistin äußerte deutliche Kritik an der Haltung der Bundesregierung gegenüber der syrischen Übergangsregierung. Sie erklärte, sie könne nicht nachvollziehen, dass ein Staat unterstützt werde, in dem Menschen verschwänden und grundlegende Menschenrechte missachtet würden. Besonders kritisierte sie Überlegungen, Geflüchteten die Schutzrechte zu entziehen oder Menschen nach Syrien zurückzuführen, obwohl Minderheiten wie Drus:innen, Jesid:innen, Alevit:innen und Kurd:innen dort bedroht seien.
Gleichzeitig betont Rotraut Hake-Michelmann, sie hoffe dennoch, dass das Auswärtige Amt intensiv an dem Fall arbeite. Konkrete Informationen über Maßnahmen der Bundesregierung habe die Familie allerdings nicht erhalten.
Familie und Unterstützer:innen fordern Freiheit für Eva und Ahmet
Die Familie fordert inzwischen nicht nur die Freilassung der beiden Journalist:innen, sondern auch stärkeren internationalen Druck auf die syrische Übergangsregierung. Rotraut Hake-Michelmann appellierte an die Öffentlichkeit, die Situation in Syrien sichtbarer zu machen und Regierungen unter Druck zu setzen, damit diese gegen das Verschwindenlassen von Menschen und gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen.
Antonius Michelmann forderte die Bundesregierung auf, „all ihr politisches Gewicht“ einzusetzen, um die Freilassung seiner Schwester, von Ahmed Polat und weiterer Verschleppter zu erreichen. Auf dem Instagram-Account „freedomforevaandahmed“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Arbeit der letzten Monate auf der Straße, aber auch die Pressearbeit, zum Erfolg geführt habe und deshalb der Aufenthaltsort von Eva nun bekannt sei.

