Von Hilfesystem zu Polizeigesetz: Kritik an neuem Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW

Die Landesregierung von NRW bespricht die Einführung eines restriktiveren Psychisch-Kranken-Gesetzes. Der Entwurf sieht unter anderem die Weitergabe von Daten an staatliche Behörden wie der Polizei vor. Von verschiedenen Seiten gibt es dafür scharfe Kritik.

Immer mehr Menschen werden krank: nicht nur körperlich, sondern auch mental. Das beweisen mehrere aktuelle Studien. Besonders im Zuge der Corona-Pandemie stieg die Zahl an psychisch kranken Personen in Deutschland stark an. Unterstützung und medizinische Behandlung sind gesuchter denn je, trotzdem fehlen überall Plätze. Der deutsche Staat kürzt sozialen Diensten das Geld, und Krankenkassen stellen Zahlungen für wichtige Behandlungen für Kassenpatient:innen teilweise vollständig ein.

Erst Anfang März wurde eine Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen beschlossen, was deutschlandweit Proteste auslöste. Während sich die Situation um die mentale Gesundheit vor allem junger Menschen prekarisiert, möchte die schwarz-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen das Psychisch-Kranken-Gesetz weiter verschärfen. Ähnliche Vorhaben gab es zuletzt in Niedersachsen und Hessen. Nachdem mehrfach medial großflächig über Angriffe durch Menschen in psychischen Ausnahmesituationen berichtet wurde, wird nun im Landtag von Nordrhein-Westfalen der neue Gesetzesentwurf diskutiert.

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Weitergabe von Daten an staatliche Behörden

Um „beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einem gleichzeitig erhöhten Gewaltpotenzial“ zu leisten, möchte das Gesundheitsministerium unter Karl-Josef Laumann im neuen Gesetz mehr staatliche Handhabe bekommen. Eine wesentliche geplante Änderung ist der vermehrte Austausch von Daten psychisch kranker Personen. Um welche Daten genau es sich handelt, ist jedoch im Gesetzesentwurf nicht genauer definiert.

Bei einer Entlassung aus der Psychiatrie sollen etwa Kliniken den sozialpsychiatrischen Diensten mehr Informationen weitergeben. Die sozialpsychiatrischen Dienste sind den Gesundheitsämtern unterstellt. Zu ihnen zählen kostenlose Beratungsstellen, Interventionsteams in Krisensituationen oder Vernetzungsangebote. Die sozialpsychiatrischen Dienste sollen im neuen Gesetz dann auch dazu gezwungen werden, Informationen und Daten über psychische Kranke an staatliche Sicherheitsbehörden wie Polizei und Ordnungsämter weiterzugeben. Explizit erwähnt das Ministerium dabei auch Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Bisher standen die sozialpsychiatrischen Dienste mit Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Therapieeinrichtung im Austausch.

Zukünftig könnte dann etwa die Polizei über Zwangsunterbringungen und Entlassungen von Personen in psychiatrische Einrichtungen informiert werden, wenn sie an der Einweisung beteiligt war. Außerdem soll laut Gesetzesentwurf, die Polizei per richterlicher Anordnung in der Lage sein, zwischenzeitliche Beurlaubungen von Patient:innen zu verhindern. Das käme etwa bei einer Behandlung von Verletzungen in einem Krankenhaus infrage. Bisher konnten Kliniken Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen selbständig anordnen.

„Entwicklung zum Polizeigesetz“

Von mehreren Seiten wurde der Gesetzesentwurf schon scharf kritisiert. Der Landesverband Psychiatrie Erfahrener Menschen (LPE) zeigt sich über mehrere Punkte besorgt und schockiert. In einem Statement wird die Verschärfung des Gesetzes als „Entwicklung von vermeintlicher ‚Hilfe‘ hin zu einem Polizeigesetz“ beschrieben.

Sie bemängeln die Stigmatisierung von psychisch Kranken als „gefährlicher Irrer“, die von staatlichen Behörden eingehegt werden sollen. Während gleichzeitig psychiatrisierte Menschen häufiger Opfer von Gewalt werden, als dass sie Täter:innen sind. Zwei Drittel der Opfer von tödlicher Polizeigewalt befanden sich zuvor in einer psychischen Ausnahmesituation.

Kritisiert wird auch die geplante Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Hilfesystem und Ordnungssystem. Demnach gebe es aktuell schon Grundlagen in (vermeintlichen) Gefahrensituationen die Polizei einzuschalten. Eine vertiefte Zusammenarbeit schade dem Vertrauensverhältnis psychisch Erkrankte in Hilfestrukturen wie etwa dem Sozialpsychiatrischen Diensten.

Außerdem hat der LPE eine grundsätzliche Kritik am Gesetz und bezeichnet „die bloße Existenz von Psychisch-Kranken-Gesetzen“ als „massiv diskriminierend“ ist. Die Herausstellung einer gesamten Menschengruppe „aufgrund eines Potenzials ist gefährlich“, argumentieren die Autor:innen.

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Kritik von Sozialpsychiatrischen Diensten

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste in Nordrhein-Westfalen hat sich in Teilen kritisch gegenüber dem Entwurf geäußert. Einerseits wird die geplante Verstärkungen der Sozialpsychiatrischen Dienste begrüßt. Die Arbeitsgemeinschaft sieht aber insbesondere ihre, von der Landesregierung erzwungene, Zusammenarbeit mit der Polizei kritisch.

Bemängelt wird, dass Sicherheitsbehörden einerseits und Kliniken oder andere psychiatrische Einrichtungen andererseits verschiedene Aufgaben und Ziele verfolgen. Daher darf es zu keiner Vermischung kommen und Datenschutz von Patient:innen müsse eingehalten werden. Ebenfalls stellen sie sich gegen ein Register psychischer kranker Menschen.

Denn das Gesetz sieht zwar nicht explizit ein Register psychisch kranker Menschen vor, jedoch kommt es laut Kritiker:innen nahe an ein Register heran. Die Landesregierung distanziert sich öffentlich von einem möglichen Register. Luan Engels vom LPE kritisiert die fehlende Ausformulierung, welche Daten genau an Polizei und Behörden weitergeleitet werden. Dadurch wird das neue Gesetz „in der Praxis ein Register ergeben, ohne es Register zu nennen“.

Ende 2024 forderte der damalige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein Register für psychisch Kranke. Er forderte, ähnlich wie bei „Rechtsextremisten und Islamisten“ von staatlicher Seite Datenbanken über Personen mit psychischen Erkrankungen anzulegen und deren Überwachung durchzusetzen. Später ruderte er leicht zurück, und erklärte er habe nur psychisch kranke Gewalttäter:innen gemeint.

Bisher ist das Gesetz noch nicht über den Status eines Entwurfes hinaus. In den kommenden Wochen soll es eine Sachverständigenanhörung geben. Anschließend könnte es im Landtag beschlossen werden.

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