Wehrdienstgesetz: doch (k)eine Ausreisegenehmigungspflicht?

Nachdem klar wurde, dass nach dem neuen Wehrdienstgesetz für Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Pflicht besteht, Auslandsaufenthalte zu melden, ging ein großer Aufschrei durch Deutschland. Nun will Verteidigungsminister Pistorius zurückrudern. – Ein Kommentar von Aziza Mounir.

Eine kurze Aufregung ging durch die Medien, nachdem ein bisher untergegangener Paragraf des neuen Wehrdienstgesetzes genauer untersucht wurde. Die Frankfurter Rundschau machte Anfang April auf die seit drei Monaten bestehende Ausreisegenehmigungspflicht aufmerksam. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese eigentlich für Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die sich länger als drei Monate außerhalb der BRD aufhalten wollen.

Erschreckt wurde festgestellt, wie stark das neue Wehrdienstgesetz das Leben dann doch einschränkt: Ob für ein Auslandssemester, Urlaub, berufliche Verpflichtungen oder einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands – dem geltenden Gesetz nach müssten wehrpflichtige Männer sich ab Januar diese Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen.

Pistorius rudert zurück

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) beeilte sich jedoch, das schwarz auf weiß geschriebene Gesetz zu relativieren. Der deutsche Staat ist kulant gegenüber den Männern. Solange es sich nicht um den „Ernstfall“ handele, greife diese Pflicht noch nicht: „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung.“

Dies begründet Pistorius mit der noch bestehenden Freiwilligkeit des Wehrdiensts. So lange diese gelte, solle es auch keine Ausreisegenehmigung brauchen. Noch gibt es laut Gesetz keine Pflicht zum Wehrdienst, doch schon jetzt ist die Musterung für Männer ab Jahrgang 2008 nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend und wird bei Versäumnis entsprechend sanktioniert.

Zudem gab es auch schon vor 2011 eine Ausreisegenehmigungspflicht, von der aber nie Gebrauch gemacht wurde. Solche Regelungen seien nur für den „Ernstfall“ bestimmt. Als Ernstfall werden der Spannungs- und Verteidigungsfall beschrieben. Ruft die Bundesregierung diese Situation aus, gilt für die gesamte Wehrpflicht keine „Freiwilligkeit“ mehr.

Schon seit Januar gültig: Ausreise von Männern nur mit Erlaubnis der Bundeswehr

Verwaltungsvorschrift, um die Gemüter zu beruhigen

Da es sich bei der Ausreisegenehmigungspflicht um ein Gesetz handelt, muss deshalb nachjustiert werden. Dazu soll eine Verwaltungsvorschrift erlassen werden; diese gilt als Ergänzung zum neuen Wehrdienstgesetz. Eine Verwaltungsvorschrift gilt als Anweisung innerhalb der Verwaltung, wie Gesetze angewendet werden sollen. Für die Ausreise bedeutet das, diesen Paragrafen des Gesetzes vorerst in der Bürokratie nicht zu beachten und aus dem Gesetz auszuklammern.

Diese Verwaltungsvorschrift kann jedoch vom entsprechenden Erlasser – also der Regierung – jederzeit wieder zurückgenommen werden. Dafür braucht es keine Mehrheit im Bundestag, geschweige denn eine Grundgesetzänderung. Pistorius zufolge soll das zwar nur im besagten „Ernstfall“ passieren, rein theoretisch besteht aber kein echtes Hindernis, um diese Verwaltungsvorschrift jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Männer im wehrpflichtigen Alter sind also, was Auslandsaufenthalte angeht, weiterhin von der Güte der Regierung abhängig.

Wehrdienst schränkt unser aller Leben ein

Ja, das neue Wehrdienstgesetz greift erheblich in das Leben der Menschen ein. Dabei betrifft es nicht nur Männer, wie patriarchale Darstellungen uns so oft erzählen wollen. Das zeigt die oben skizzierte Ausreisegenehmigungspflicht, es gibt aber noch andere Beispiele, die im neuen Wehrdienstgesetz oder im Grundgesetz festgehalten sind.

Tritt der besagte „Ernstfall“ ein, müssen Frauen im Alter von 18 bis 55 Jahren beispielsweise Arbeit im Lazarett verrichten. Außerdem verpflichtend sind neue Dienstverhältnisse im Sinne der Verteidigung und des Schutzes. Für solche Situationen hat die Bundeswehr auch bereits konkret geübt, z.B. während des NATO-Manövers Red Storm Bravo in Hamburg unter Beteiligung der Agentur für Arbeit.

Red Storm Bravo: Simulierter und echter Protest gegen die Zeitenwende in Hamburg

Auch für trans Menschen und nicht binäre Personen greift das Wehrdienstgesetz massiv in erkämpfte Rechte ein – im Zweifelsfall fällt die Geschlechtsidentität dann der Kriegsmaschinerie zum Opfer: Eintragsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz von männlich zu divers oder weiblich können nämlich unter Umständen einfach ignoriert werden. Im besagten Spannungs- und Verteidigungsfall sollen die Geschlechtsumtragungen zwar genehmigt, aber für die Wehrpflicht irrelevant sein – das gilt auch schon zwei Monate vor dem ausgerufenen „Ernstfall“.

Nicht in die Irre führen lassen

Kein Wunder also, dass Kriegsminister Pistorius das Gesetz schnell relativiert und es in der aktuellen Situation als nahezu abwegig darstellt. Die Aufregung wegen der Ausreisepflicht zeigte vielen Menschen jedoch sehr plastisch, wie tiefgreifend das neue Wehrdienstgesetz ist.

Bisher konnte das neue Wehrpflichtgesetz mit wenig Gegenwind verabschiedet werden. Die Bundesregierung benutzte in der Debatte konsequent Buzzwords wie „freiwillig“ oder „im Ernstfall“. Dass alle Weichen juristisch bereits gestellt sind und nur noch eine Vorschrift oder in den drastischsten Fällen eine einfache Abstimmung im Bundestag ausreicht, um eine vollumfängliche Wehrpflicht mit entsprechenden Einschränkungen umzusetzen, sollte spätestens jetzt deutlich geworden sein. Mitgemeint sind die Pflichten, in die der deutsche Staat alle anderen Menschen einbindet, und die über eine verpflichtende Musterung hinausgehen.

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