Nachdem verschiedene linke Organisationen wie die Rote Hilfe von Debanking betroffen waren, hat es nun auch die VVN-BdA Leipzig getroffen. Zum 11. Mai sollen ihre Konten bei der Deutschen Skatbank gekündigt werden. Die VVN-BdA sieht darin einen politischen Angriff auf ihr antifaschistisches Engagement.
Am 15. April gab die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Leipzig e. V. (VVN-BdA Leipzig) bekannt, dass ihre Konten bei der Deutschen Skatbank, einer Tochter der Volksbank Raiffeisenbank, zum 11. Mai gekündigt werden. Damit ist die VVN-BdA Leipzig die nächste Organisation, die von sogenanntem „Debanking“ betroffen ist.
„Debanking“ meint im allgemeinen Sprachgebrauch das kurzfristige Auflösen von Bankkonten. Die Möglichkeit, Konten mehr oder weniger anlasslos und kurzfristig zu kündigen, wurde den Kreditinstituten eingeräumt, um in Fällen von Geldwäscheverdacht, interner Risikoabwägung oder aufgrund von Sanktions- und Terrorlisten schnell handlungsfähig zu sein und sich aus der Verantwortung für getätigte Transaktionen zu ziehen.
Diese Methode wird dabei immer mehr zum politischen Werkzeug – und das nicht ohne Grund: Wer heute ohne Konto dasteht, ist gesellschaftlich so gut wie handlungsunfähig; Miete, Lohn, Steuerzahlungen oder staatliche Transferleistungen wie das Bürgergeld sind für das alltägliche Leben der Arbeiter:innen in Deutschland unabdingbar. Nach einer Recherche von Multipolar soll es allein zwischen 2020 und 2024 etwa 40 Fälle von Kontoauflösungen regierungskritischer Publizist:innen und Medienunternehmen gegeben haben.
Debanking hat System
Prominente Fälle sind hier beispielsweise die Kündigung des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“. Die Bank für Sozialwirtschaft (BfS) begründete die Kündigung damit, dass die Organisation „nicht die richtige Plattform für die Debatte um die BDS-Kampagne“ sei. 2019 wurden die Geschäftsbeziehungen zwischen der BfS und der Jüdischen Stimme endgültig beendet. Im Jahr 2024 löste auch das neue Kreditinstitut der Jüdischen Stimme, die Berliner Sparkasse, die Konten des Vereins auf.
Nach politischem und medialem Druck: red.media stellt Betrieb ein
Erst im vergangenen Jahr traf es dann Hüseyin Doğru, den Gründer der Medienplattform Red Media. Er wurde im Mai 2025 unter dem Vorwurf, eine russische Desinformationskampagne zu betreiben, ohne Gerichtsverfahren oder Anhörung auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Daraufhin wurden dem Journalisten alle Kontozugänge bei der Comdirect-Bank gesperrt. Darunter litt auch Doğrus Familie. Seiner Frau, die selbst nicht journalistisch tätig ist, wurden ebenfalls sämtliche Konten gesperrt. Dies führte zu einer existenzbedrohenden Lage für die Familie. Der Unterhalt für Doğru, seine Frau und ihre drei Kinder, darunter ein Säugling, betrug lediglich 104 Euro.
Neueste Fälle treffen weitere Parteien und Vereine
In den vergangenen Monaten wurde das Kündigungsrecht der Banken immer wieder als Hebel genutzt, um linken Vereinen und Parteien ihre Konten zu kündigen. Im Dezember 2025 erklärten die GLS-Bank und die Sparkasse Göttingen, alle Bankkonten der Roten Hilfe innerhalb von zwei Monaten aufzulösen. Einen Grund für die Kündigung des mehr als 100 Jahre bestehenden Vereins gaben sie dabei nicht an. Der Roten Hilfe nach stünden die Auflösungen in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung der US-Regierung, die sogenannte „Antifa Ost“ als ausländische Terrororganisation einzustufen. Obwohl die deutschen Behörden der Klassifikation der US-Regierung widersprachen, war es den Banken möglich, durch die legeren gesetzlichen Vorgaben Kündigungen der Konten vorzunehmen.
Das Landgericht Göttingen verhandelte im Januar im Eilverfahren den Fall zwischen der Sparkasse Göttingen und der Roten Hilfe. Dabei verpflichtete es die Sparkasse, besagte Konten weiterzuführen, und bezeichneten die Kündigungen als rechtswidrig. Auch im Falle der Konten der Rote Hilfe bei der GLS-Bank konnte der Verein einen Erfolg verzeichnen. Ende Februar gab die Gefangenenhilfsorganisation bekannt, dass die zehn Konten des Bundesverbandes bei der GLS-Bank bestehen bleiben. Dabei soll vor allem die Reduzierung des Prüfaufwands der Bank eine Rolle gespielt haben.
Erster juristischer Erfolg gegen die Kontokündigungen der Roten Hilfe
Die gerichtliche Anweisung, Konten der Roten Hilfe weiterhin zu unterhalten, scheint andere Kreditinstitute nicht davon abzuhalten, weitere politische Vereine ins Visier zu nehmen. Jüngst berichtete die VVN-BdA Leipzig davon, dass die Deutsche Skatbank ihre Konten bis zum 11. Mai auflösen werde. Wie bei dem bereits genannten Fall der Roten Hilfe werden keine handfesten Gründe genannt, sondern wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verwiesen. Daraufhin, so sagt der Verein, wurde um eine Stellungnahme der Bank gebeten und Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. In dieser Stellungnahme werden „bankinterne Gründe“ als Vorwand für die Kontoauflösung genannt.
Für den VVN-BdA Leipzig scheint das eher fadenscheinig. In ihrem Statement teilt der Verein seine Auffassung der Geschehnisse und erhebt gegen die Bank den Vorwurf, politisch motiviertes Debanking zu betreiben, um die antifaschistische Arbeit des Vereins zu behindern.
„Debanking Stoppen“ – Kampagne gegen Kontoauflösungen
Nachdem die Konten der Roten Hilfe, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und des Anarchisten Black Cross Dresden vonseiten der GLS-Bank aufgekündigt wurden, gründeten die genannten Gruppen die Kampagne „Debanking Stoppen“. In einem offenen Brief fordern fast 10.000 Unterzeichner:innen (Stand: 15.02.2026) die GLS-Bank dazu auf, ihre Geschäftsbeziehungen mit den genannten Organisationen weiterzuführen oder wieder aufzunehmen. Auf diese Kampagne verwies auch die VVN-BdA Leipzig in ihrem Statement und ruft dazu auf, sich mit der Kampagne und den betroffenen Organisationen zu solidarisieren.
Dass sich die Praxis des Debankings in den letzten Monaten immer mehr zum politischen Werkzeug entwickelt hat, ist schwer zu leugnen. Mehrere nennenswerte und historisch für ihre antifaschistische Arbeit bekannte Organisationen und Vereine sind diesen willkürlich einsetzbaren Kündigungen zum Opfer gefallen. Und wie das jüngste Beispiel der VVN-BdA Leipzig zeigt, scheuen die Kreditinstitute auch nach juristischen Rückschlägen nicht davor zurück, diese Praxis fortzusetzen. So werden die antifaschistische Arbeit und das zivilgesellschaftliche Engagement behindert und Sand in das Getriebe der politischen Kämpfe gegen die voranschreitende Aufrüstung und den Sozialabbau gestreut.

