Wird das Schwarzfahren bald entkriminalisiert?

Tausende Menschen sitzen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich keine Tickets für Bus und Bahn leisten können. Justizministerin Hubig will nun den Paragrafen abschaffen, der das Schwarzfahren kriminalisiert.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Schwarzfahren entkriminalisieren. Bisher ist dies unter dem § 265a StGB seit 1935 ein Straftatbestand. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, wird oft gezwungen, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen.

Laut der Initiative Freiheitsfonds landen nach diesem Gesetz jedes Jahr etwa 9.000 Menschen im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Die meisten der Betroffenen sind dabei erwerbslos, manche auch wohnungslos und einige suizidgefährdet.

Entkriminalisierung von diversen Gruppen gefordert

Deswegen kauft die Initiative regelmäßig Gefangene frei, die wegen „Fahren ohne Fahrschein“ hinter Gittern sind. Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, werden auch als „soziale Gefangene“ bezeichnet, da sie aufgrund ihrer sozialen Situation im Gefängnis sind. Neben der Unterstützung für die sozialen Gefangenen setzt sich die Initiative auch für eine Streichung des § 265a ein.

Unterstützt wird ihre Forderung von dem Deutschen Anwaltverein (DAV), welcher ebenfalls auf eine Entkriminalisierung drängt. Der Grund für die geforderte Entkriminalisierung ist vor allem eine Entlastung der Polizei und Justiz. Die Kosten für Verfahren und Haftstrafen betragen laut dem DAV rund 200 Millionen Euro jährlich.

Ähnlich schätzt dies auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) ein. Eine echte Entkriminalisierung könnte zu einer erheblichen Entlastung von Polizei, Justiz und Vollzugseinrichtungen führen. Ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit wäre dagegen nicht ausreichend.

Die Streichung des „Erschleichungsparagraphen“ würde nicht dazu führen, dass das Fahren ohne Ticket nicht mehr bestraft wird. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällt immer noch an, wenn man ohne Fahrschein erwischt wird. Dies ist jedoch eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Maßnahme.

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Union klar gegen Entkriminalisierung

Die Debatte um den Paragrafen 265a ist nicht neu. In der vorigen Wahlperiode hatte zum Beispiel der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) ebenfalls eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit vorgeschlagen.

Ende 2025 wurden Gesetzentwürfe der Linken und Grünen zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, welche sie auf Druck der Initiative Freiheitsfonds eingebracht haben, erstmalig im Bundestag debattiert.

Wie es mit diesen Gesetzentwürfen weitergeht, ist unklar. Die CDU/CSU, welche Koalitionspartner in der aktuellen Bundesregierung ist, lehnt eine Entkriminalisierung jedoch entschieden ab. Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens werde es laut dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Günter Krings mit der Union nicht geben.

Entkriminalisierung führt nicht zu mehr Schwarzfahren

Auch Thüringens Justiz-Staatssekretär Christian Klein (CDU) spricht sich gegen eine Entkriminalisierung aus. Ihm zufolge würde es durch die Entkriminalisierung mehr Passagier:innen ohne Fahrgäste geben, welche sich einen Vorteil auf Kosten der „ehrlichen Fahrgäste“ verschaffen würden. Auch der Sprecher des hannoverschen Verkehrsbetriebs Üstra schließt sich dieser Meinung mit ähnlichen Argumenten an.

Dass dies aber nicht der Fall ist, zeigen die Erfahrungen in verschiedenen deutschen Städten, in denen die Verkehrsbetriebe bereits seit einiger Zeit keine Anzeige mehr erstatten. Dazu gehören zum Beispiel Düsseldorf, Frankfurt, Potsdam, Köln und Bremen.

Claudia Schilling (SPD), Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen, erklärte dies in einem Interview: In Köln zum Beispiel hat sich der Prozentsatz der Fahrgäste ohne Ticket seit der Entkriminalisierung überhaupt nicht verändert und in Bremen sei dieser Wert bereits vorher deutlich erhöht. Diese Zahlen seien viel eher auf allgemeine Armutserscheinungen zurückzuführen.

Kostenloser ÖPNV würde die Debatte irrelevant machen

In der Debatte wird auch oftmals die Forderung laut, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit zu subventionieren und für alle kostenlos zugänglich zu machen.

Dadurch würde sich die Debatte um die Entkriminalisierung erledigen, da es gar keine Leistungen mehr gibt, die unter § 265a „erschlichen“ und dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden könnten. Zudem würde diese Maßnahme einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.

Nahverkehr-Nutzung nimmt zu – Deutschlandticket wird teurer

In Umfragen zeigt sich immer wieder, dass es für diese Forderung erheblichen Rückhalt in der Bevölkerung gibt. In einer Befragung des Mitteldeutschen Rundfunks von 2021 sprachen sich 66 Prozent für kostenlosen, durch Steuergelder finanzierten ÖPNV aus. Eine Studie des Informationsdienstes Wissenschaft aus 2020 erreichte sogar Zustimmungswerte von 72 Prozent. Auch der Freiheitsfonds stellt diese Forderung auf.

Das 9-Euro-Ticket hat dann ganz praktisch gezeigt, dass der ÖPNV sehr beliebt ist, wenn dieser bezahlbar ist. Die Maßnahme wäre jedoch fast wirkungslos ohne einen erheblichen Ausbau der Kapazitäten und Anbindungen des ÖPNV, welche im selben Zuge erhöht werden müssten. Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Ticketpreise und insbesondere des Deutschlandtickets fahren Verkehrsbetriebe und die Bundesregierung jedoch aktuell genau den entgegengesetzten Kurs.

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