Das ZDF hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung interne Vertragsklauseln eingeführt, die auf US-amerikanischen Sanktionslisten basieren. Die Klauseln verpflichten Mitarbeiter:innen und Sendungsmitwirkende, nicht mit gelisteten Personen zusammenzuarbeiten. Die Deutungshoheit darüber wird damit faktisch an die Trump-Regierung abgegeben.
Das ZDF hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung interne Vertragsklauseln eingeführt, die unter anderem auf US-amerikanischen Sanktions- und sogenannten Terrorlisten basieren. Die Klauseln verpflichten neue Mitarbeiter:innen und Sendungsmitwirkende, keine Zusammenarbeit mit Personen oder Organisationen zu unterhalten, die auf diesen Listen geführt werden. Die Listen werden vom US-Außenministerium und US-Finanzministerium verwaltet.
Ausländische Exekutive erhält Einfluss auf deutsche Medien
Mit der Übernahme der US-Listen gibt das ZDF bewusst Entscheidungshoheit an eine ausländische Regierung ab. Die Listen sind als Instrumente der US-Außenpolitik zu verstehen. Ein deutscher öffentlich-rechtlicher Sender, der diese Listen also freiwillig übernimmt, unterwirft sich damit faktisch ausländischem Recht. Die US-Regierung kann somit durch Änderungen der Listen unmittelbar Einfluss auf die Vertragspraxis des ZDF nehmen.
Die Einführung der Klauseln erfolgte ebenfalls ohne öffentliche Stellungnahme. Die zuständigen Aufsichtsgremien des Senders wurden nicht einbezogen. Auch eine Prüfung der Vereinbarkeit mit deutschem Recht oder dem Rundfunkstaatsvertrag ist nicht bekannt.
Was sind die US-Sanktionslisten und wer steht darauf?
Die Sanktionslisten werden vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Abteilung des US-Finanzministeriums, geführt. Die Behörde setzt Wirtschaftssanktionen der US-Regierung durch. Personen und Organisationen auf dieser Liste werden von Geschäften mit US-Bürgern und Unternehmen ausgeschlossen. Ihr Vermögen in den USA wird eingefroren.
Die OFAC-Listen haben extraterritoriale Wirkung. Sie gelten faktisch auch außerhalb der USA, da internationale Banken und Unternehmen aus Furcht vor US-Strafen die Vorgaben umsetzen. Gelistet werden Personen und Organisationen, die nach US-Einschätzung eine Bedrohung darstellen.
Im Dezember 2024 setzte die US-Regierung unter Donald Trump Richter und Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf die Sanktionsliste. Betroffen sind unter anderem sechs Richter des Gerichts sowie der Chefankläger und seine beiden Stellvertreter. Die US-Regierung begründete die Sanktionen damit, dass der Internationale Strafgerichtshof unrechtmäßig gegen US-Bürger und israelische Staatsangehörige ermittle. Konkret richteten sich die Sanktionen gegen Richter, die Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten erlassen hatten, sowie gegen Ankläger, die Ermittlungen gegen US-Militärs in Afghanistan führten.
Neben den Sanktionen gegen IGH-Vertreter umfassen die OFAC-Listen zahlreiche weitere Personen und Organisationen. Dazu zählen auch US-feindliche Kräfte, die als „Terroristen“ beschrieben werden, sowie Personen und Unternehmen aus sanktionierten Staaten wie Iran, Nordkorea, Syrien, Russland und Kuba.
Terrorismus als politischer Kampfbegriff
Die Kriterien, um auf einer derartigen Liste genannt zu werden, sind dabei eher schwammig. Der Begriff des Terrorismus unterlag noch nie einer einheitlichen, völkerrechtlich verbindlichen Definition. Seine Verwendung ist vielmehr Ausdruck politischer Entscheidungen und Interessenlagen. Was eine Regierung als Terrorismus einstuft, kann in anderen Staaten als legitimer Widerstand, politische Betätigung oder schlicht als Meinungsäußerung gelten. Die Definition von Terrorismus ist daher stets ein Instrument der Machtausübung.
Die Vereinigten Staaten haben den Terrorismusbegriff historisch schon lange als politischen Kampfbegriff genutzt. Spätestens seit dem 11. September 2001 diente die Bezeichnung „Krieg gegen den Terror“ der Identitätsstiftung und der Legitimation von Militäreinsätzen im Ausland sowie von Einschränkungen im Inland. Somit konnten Menschen, ohne jemals vor ein Gericht gestellt worden zu sein, getötet oder in Folterlager wie in Guantanamo Bay eingesperrt werden.
Die Instrumentalisierung des Terrorismusbegriffs hat sich unter der Regierung Donald Trump fortgesetzt und zugespitzt. Trump hat den Begriff mehrfach ausgeweitet und auf innenpolitische Gegner angewandt. Erst vergangene Woche Samstag hatte er in einer Rede behauptet: „Die Umweltschützer, ich meine, das sind Terroristen“. Diese Willkür in der Benutzung des Begriffes zeigt deutlich, wie schnell die politische Lage innerhalb der USA nun das Meinungsbild der deutschen Medien beeinflussen könnte.
Auswirkungen auf die Berichterstattung
Es bleibt abzusehen, wie genau die Klausel die Berichterstattung beeinflussen wird. Sie kann aber dazu führen, dass bestimmte Personen für das ZDF nicht mehr als Gesprächspartner:innen oder Expert:innen zur Verfügung stehen. Redaktionen müssen bei der Auswahl für Interviews und der Beauftragung freier Mitarbeiter:innen prüfen, ob diese auf US-Sanktionslisten stehen. Damit wird eine ausländische Regierung zum Entscheider darüber, wer im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Wort kommen darf.
Die Wirkung reicht über die konkrete Prüfung hinaus. Die Existenz der Klausel kann Recherchen im Vorfeld einschränken. Journalist:innen, die wissen, dass die Zusammenarbeit mit gelisteten Personen vertragswidrig ist, werden solche Kontakte von vornherein meiden. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter:innen, deren Vertrag von der Einhaltung abhängt.

