Der Menschenrechtskommissar des Europarats O’Flaherty sieht in Deutschland Defizite beim Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Besonders die weit ausgelegte Antisemitismus-Definition und Maßnahmen gegen palästina-solidarische Proteste stehen im Fokus. O’Flaherty warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen legitimer Kritik und Antisemitismus.
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, hat Deutschland in einem aktuellen Memorandum deutliche Defizite beim Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit attestiert. Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere staatliche Maßnahmen im Kontext pro-palästinensischer Proteste sowie die Anwendung der Antisemitismus-Definition nach der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die nach Einschätzung des Kommissars teils zu weit ausgelegt werde.
„Unangemessene Einschränkungen“ der Versammlungsfreiheit
O’Flaherty warnt vor „unangemessenen Einschränkungen“ der Versammlungsfreiheit und verweist auf Berichte von übermäßiger Polizeigewalt bei Demonstrationen, insbesondere in Berlin [1][2]. Einschränkungen müssten stets auf einer individuellen Gefahrenprognose beruhen und dürften nicht pauschal erfolgen. Ein Verbot von Versammlungen sei nur als letztes Mittel zulässig.
Rechtlich verweist der Kommissar damit implizit auf die Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere auf Artikel 10 (Meinungsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungsfreiheit). Eingriffe in diese Rechte sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen, einem legitimen Ziel dienlich und verhältnismäßig sind. Pauschalverbote oder generalisierte Annahmen über mögliche Gefahren widersprechen diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zu weite Auslegung der Antisemitismus-Definition
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Behandlung von politischer Kritik am Staat Israel. O’Flaherty stellt fest, dass legitime politische Äußerungen in Deutschland zunehmend als antisemitisch eingeordnet und dadurch staatliche Maßnahmen ausgelöst würden, welche die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken.
Besonders problematisch sei die Anwendung der sogenannten IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Diese sei zwar nicht rechtsverbindlich, werde jedoch in Deutschland teilweise so ausgelegt, dass auch Kritik an staatlichem Handeln Israels unter Antisemitismus subsumiert werde. Im Zuge ihres Beschlusses von 2017 ergänzte die Bundesregierung die IHRA-Definition um einen weiteren Satz: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Der Kommissar fordert eine klare Trennung zwischen Antisemitismus und politischer Kritik, um eine „Verzerrung oder missbräuchliche Anwendung“ der Definition zu vermeiden. Verschiedene Vorfälle hätten gezeigt, dass eine zu weitgehende Auslegung der IHRA-Arbeitsdefinition dazu geführt habe, dass gegen Personen unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen worden seien, obwohl sie lediglich legitime Kritik an der Politik des Staats Israel geäußert hätten.
Kritik an Pauschalverboten von Symbolen und Parolen
Menschenrechtskommissar O’Flaherty kritisiert zudem pauschale Verbote von Parolen, Symbolen oder Ausdrucksformen im Zusammenhang mit Palästina-Solidarität. Solche generellen Einschränkungen seien mit den Anforderungen der EMRK schwer vereinbar, da sie nicht auf den konkreten Einzelfall abstellten.
Dass der deutsche Staat gerade solchen pauschalen Verbote gerne ausspricht, zeigen auch aktuelle Entwicklungen: So wurden etwa in Berlin nach einer Demonstration neue Auflagen erlassen, die unter anderem das öffentliche Nachstellen von Hinrichtungen sowie bestimmte symbolische Darstellungen untersagen.
Auch juristische Auseinandersetzungen um Parolen wie „From the river to the sea“ zeigen dies. Während einige Bundesländer die Parole pauschal als strafbar einstufen, hat zuletzt ein Berliner Gericht festgestellt, dass die Parole nicht in jedem Fall strafbar sei. Damit schloss es sich der Argumentation der Verteidigung an, die hervorgehoben hatte, dass die Parole seit Jahrzehnten von unterschiedlichen Akteuren in verschiedenen Zusammenhängen verwendet wurde und wird. Die Staatsanwaltschaft hält dennoch an einer Kriminalisierung fest und legte Revision ein.
Antisemitismus – kein importiertes Problem
Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats O’Flaherty warnte zudem davor, Antisemitismus als „importiertes“ Problem darzustellen, und äußerte Besorgnis darüber, dass migrationsrechtliche Instrumente – etwa Einreiseverbote oder Ausweisungen – im Zusammenhang mit pro-palästinensischem Engagement eingesetzt worden seien. In einigen Fällen hätten Gerichte solche Maßnahmen später als rechtswidrig eingestuft.
Darüber hinaus sieht O’Flaherty einen schrumpfenden Raum für Journalist:innen, die zum Themenkomplex Israel und Palästina arbeiten. Diese seien teilweise Einschüchterungen oder politischen Kampagnen ausgesetzt. Zuletzt hat Kulturstaatsminister Weimar die Entlassung der Berlinale-Intendantin Tricia Tuttle in Aussicht gestellt, da diese palästina-solidarische Redebeiträge nicht verhindert habe. In dem als „antisemitischen Ausfälle[n] […] mit Ansage“ bezeichneten Redebeitrag wurde unter anderem gesagt, dass Deutschland Komplize des Völkermords in Deutschland sei. Die Berliner Filmszene wehrte sich erfolgreich gegen eine solch drastische Einschränkung der Meinungsfreiheit auf einer Kulturveranstaltung.
Berlinale: Filmszene wehrt sich gegen Versuch der Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen
Auch die politische Kampagne gegen die UN-Sonderberichterstatterin für Palästina, Francesca Albanese, steht exemplarisch dafür.
Bundesregierung weist Vorwürfe zurück – trotz zahlreicher Aufzeichnungen
Die Bundesregierung weist die Kritik entschieden zurück. Sie betont, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland grundrechtlich geschützt seien und Einschränkungen ausschließlich auf Grundlage von Gesetzen und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung erfolgten.
Zahlreiche Demonstrationen in Berlin und anderen Städten, wo die Polizei oft willkürlich Demonstrierende verhaftet, massive Gewalt anwendet und sogar unter abstrusen Vorwänden Hausdurchsuchungen veranlasst, zeichnen jedoch ein anderes Bild.

