Bundesregierung bricht Schutzversprechen für 800 afghanische Geflüchtete

Die Bundesregierung will ihre Schutzzusage für rund 800 Geflüchtete aus Afghanistan nicht einhalten. Es geht dabei auch um besonders vulnerable Gruppen wie LGBTI+ und alleinstehende Frauen. Die anstehende GEAS-Reform bringt außerdem weitere Verschärfungen für Geflüchtete mit sich.

Mit der Machtübernahme der islamisch-fundamentalistischen Taliban im Sommer 2021 verschlechterte sich die Menschenrechtslage in Afghanistan drastisch. Um auf diese Veränderung zu reagieren, beschloss die Bundesregierung 2022 ein Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan:innen. Das Programm sollte Personen die legale Einreise nach Deutschland ermöglichen, wenn sie sich aktiv für Menschenrechte einsetzen oder aufgrund ihres Geschlechts beziehungsweise ihrer sexuellen Orientierung Verfolgung zu befürchten haben.

Nun macht die schwarz-rote Koalition allerdings einen Rückzieher, denn die Regierung hat in ihrem Koalitionspapier beschlossen, die Aufnahmeprogramme zu stoppen. Momentan warten 1.054 Afghan:innen mit einer Aufnahmezusage auf ihre Ausreise. Seit Regierungsantritt hat die Bundesregierung laut Recherchen von Correctiv ihre Zusagen für 783 Personen zurückgenommen. Die Begründung dafür sei der „Wegfall des politischen Interesses“.

Gegen die Rücknahme der Aufnahmezusage laufen momentan fast 500 Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten. Die Betroffenen haben sich auf die seit Jahren bestehende Zusage Deutschlands verlassen und sich beispielsweise öffentlich gegen die Taliban-Regierung ausgesprochen. Die Rückkehr nach Afghanistan würde sie dementsprechend massiver Gefahr aussetzen. 181 Afghan:innen wurden bereits von Pakistan zurück nach Afghanistan abgeschoben und sind nun reeller Lebensgefahr ausgesetzt.

Lebensrealität von Frauen und LGBTI+ in Afghanistan

Aber nicht nur Menschenrechtsaktivist:innen müssen Verfolgung und die Todesstrafe fürchten. Unter den Personen, denen die Zusage entzogen wurde, befinden sich auch LGBTI+ Personen und alleinstehende Frauen, die seit der Machtübernahme der Taliban besonderer Unterdrückung und Gefahr ausgesetzt sind.

Kurz nach der Machtübernahme erklärten die Taliban, dass die Rechte von LGBTI+ durch die Scharia nicht anerkannt werden. LGBTI+ Personen werden in Afghanistan systematisch gejagt, gefoltert und ermordet. Das öffentliche Ausleben der eigenen sexuellen Orientierung ist verboten und steht unter Strafe.

Auch die patriarchale Unterdrückung von Frauen und jungen Mädchen hat sich seit der Machtübernahme der Taliban massiv verschlimmert. Die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurde für Frauen in allen Aspekten nahezu unmöglich gemacht. Für junge Mädchen endet der Zugang zu Bildung nach der sechsten Klasse, Frauen wurden von Universitäten ausgeschlossen und ihre Möglichkeiten zum Arbeiten sind stark eingeschränkt.

Frauen werden systematisch von Männern abhängig gemacht. Sie dürfen das Haus in vielen Fällen ohne ihren Mann nicht verlassen, müssen sich in der Nähe von Männern komplett bedecken und dürfen ohne ihre Männer keine Hilfsangebote nutzen. Durch die Einschränkung fehlt es auch beispielsweise an Frauen im Gesundheitswesen. Frauen dürfen meist nur von weiblichem Personal behandelt werden, weshalb die medizinische Versorgung für sie nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Besonders alleinstehende Frauen leiden unter diesem System und den Maßnahmen der Taliban. Oft sind sie am meisten von Hunger, Armut und sozialer Isolation betroffen. Viele sehen sich deshalb zu Zwangsheiraten oder Kinderarbeit gezwungen.

Afghanistan: Taliban verschärft patriarchale Unterdrückung

GEAS-Reform verschärft europäisches Asylrecht

Ab Juni 2026 soll zudem die europäische Asylreform GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) umgesetzt werden. Ziel der Reform ist es, die Weiterreise von Geflüchteten innerhalb Europas zu verhindern und Abschiebungen schneller durchsetzen zu können. Die Umsetzung geht mit strengen Regelungen einher, die die Festung Europa vor der Einreise von Schutzsuchenden bewahren sollen.

Künftig soll es an den EU-Außengrenzen zunächst zu strengen Identitätskontrollen kommen, die bis zu sieben Tage dauern. Bei diesen Kontrollen sollen verschiedene Daten über die Person aufgenommen werden. Anschließend wird entschieden, ob diese für das normale Asylverfahren „qualifiziert“ ist, ob sie in das Asylgrenzverfahren muss oder ob sie zurückgewiesen wird.

Das Asylgrenzverfahren ist ein neues Instrument, das mit der GEAS-Reform einhergeht. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Asylverfahren von maximal zwölf Wochen. Dieses findet in haftähnlichen Anstalten unter menschenunwürdigen Bedingungen direkt an den EU-Außengrenzen statt – in Deutschland beispielsweise an den Flughäfen.

Schutzsuchende sollen anschließend anhand eines Verteilungsschlüssels auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden. Zeitgleich werden die Bedingungen für „sichere“ Drittstaaten gesenkt und somit können immer mehr Nationen als solche eingestuft werden. Zwischen der EU und diesen Drittstaaten werden Vereinbarungen getroffen, um Geflüchtete dorthin abschieben zu können. Die Regierungen der Drittstaaten erhoffen sich dadurch wirtschaftliche Vorteile.

Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland: Mehr „sichere” Herkunftsstaaten und Inhaftierung von Kindern

GEAS-Anlauf trotz starker Lücken in der Umsetzung

Viele europäische Länder – unter anderem auch Deutschland – hängen in der nationalen Umsetzung der GEAS-Reform hinterher: Bei technischen Systemen, Ressourcen und Kapazitäten gibt es noch bedeutsame Mängel. Dennoch soll das Asylpaket zum 12. Juni umgesetzt werden. Der Gesetzgeber nimmt damit hin, dass es aufgrund von systematischen Mängeln und Überforderung der Mitarbeiter:innen zu Fehlern in den Prozessen kommen könnte.

Die Abschiebung von Afghan:innen und die Rücknahme von Aufnahmezusagen sind ebenso wie die Umsetzung der GEAS-Reform Teil der allgemeinen Verschärfung der europäischen Flüchtlingspolitik.

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