Kinderarzt in über 130 Fällen von sexualisierter Gewalt angeklagt

Ein Kinderarzt aus Brandenburg sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Er soll über zwölf Jahre hinweg unbemerkt Kinder sexuell missbraucht und vergewaltigt haben.

In Rathenow in Brandenburg sitzt ein 45-jähriger Kinderarzt aktuell in Untersuchungshaft. Grund dafür ist, dass Anfang des Jahres Details zu Fällen von mehrfacher sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht worden sind.

Dem Kinderarzt wird vorgeworfen, über zwölf Jahre hinweg in 130 Fällen Kinder missbraucht zu haben. „Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben“, gab die Staatsanwaltschaft Potsdam bekannt. Der 45-jährige Kinderarzt war bei den Havelland Kliniken in Rathenow und Nauen angestellt. Obwohl ein Großteil der Fälle im Dienst stattgefunden haben soll, sei der Beschuldigte zwölf Jahre lang ohne Auffälligkeiten behandelt haben.

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Täter soll bis zu zwölf Jahre lang Kinder missbraucht haben

Anfang November letzten Jahres wandte sich ein Junge mit den Vorwürfen an seine Mutter, die daraufhin unmittelbar Anzeige erstattete. Es kam zu Hausdurchsuchungen, bei denen auch Datenträger sichergestellt wurden. Die ausgewerteten Inhalte verhärteten den Verdacht, sodass der Beschuldigte am 24. November 2025 von der Polizei verhaftet wurde. Am Tag danach hat die zuständige Ermittlungsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam einen Haftbefehl, gestützt auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr, gegen den Beschuldigten erlassen.

Im Januar wurde begonnen Details über den Fall zu veröffentlichen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits den Verdacht, dass die Fälle bis 2016 zurückreichen. Auch die Frage, ob es zu Übergriffen an einem weiteren Klinikstandort in Nauen gekommen sein könnte, wurde in den Raum gestellt. Mittlerweile geht man davon aus, dass die Taten im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zu Ermittlungsbeginn am zweiten November 2025 stattgefunden haben sollen.

Die Fälle häufen sich – Aufarbeitung steht noch aus

Eigentlich gilt in der Klinik das Vier-Augen-Prinzip zur Untersuchung von Kindern. Dieses Prinzip besagt, dass bei der Behandlung von Kindern mindestens zwei Personen anwesend sein müssten. Neben dem Arzt ist das dann in der Regel eine angehörige Person des Kindes. In den 130 Fällen scheint dieses Prinzip in irgendeiner Weise übergangen worden zu sein.

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Ungefähr im selben Zeitraum wurde ein weiterer Fall bekannt, der sich nur wenige Kilometer entfernt ereignet hat. Im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel wurde ein Mädchen von einem Insassen des Maßregelvollzugs missbraucht. Wie es genau zu den Umständen gekommen ist, dass sich Täter und Betroffene begegnet sind, ist nicht vollständig geklärt. Bekannt ist, dass zwischen dem Täter, den Betroffenen sowie ihrer Mutter mehrere Besuche bewilligt worden sind.

Es folgten unmittelbare Reaktionen auf die beiden Fälle wie das Entlassen von Klinikpersonal oder das Versichern von interner Aufklärung. Eine wirkliche Aufarbeitung steht allerdings noch aus.

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