Online-Bildabgleich mit KI: Bundesregierung plant Ausbau der digitalen Ermittlungsbefugnisse

Die Bundesregierung hat drei neue Gesetzesentwürfe im Bereich der digitalen Überwachung auf den Weg gebracht. Dabei geht es vor allem um KI-gestützte Bildabgleiche und Datenanalysen. Das Überwachungspaket reiht sich ein in zahlreiche aktuelle Maßnahmen der Inneren Aufrüstung.

Mit der Begründung von mehr Sicherheit verabschiedete die Bundesregierung ein neues Überwachungspaket. Dafür wurden in dieser Woche gleich drei Gesetzentwürfe durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Sie dienen einerseits der Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie einer Änderung der Strafprozessordnung. Alle drei planen eine breite Ausweitung der digitalen Überwachung.

Die Gesetzesentwürfe beinhalten die rechtliche Grundlage für die Befugnisse zur automatischen Datenanalyse von im Internet verfügbaren Fotos oder Videos – also einen automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich. Biometrische Daten sind all solche Daten, die einen Rückschluss auf das Erscheinungsbild zulassen. Bisher musste diese Arbeit manuell erfolgen.

Die Nutzung entsprechender Software war bisher rechtlich nicht erlaubt. Ob Bilder auf Webseiten oder öffentliche Profile in sozialen Medien: mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen diese in kürzester Zeit mit den bei der Polizei vorhandenen biometrischen Daten abgeglichen werden. Die zusätzlichen Befugnisse sollen für Bundeskriminalamt und Bundespolizei gelten.

Zusätzlich soll die Strafprozessordnung durch den Paragrafen 98d ergänzt werden: mit ihm soll geregelt werden, dass der Online-Bildabgleich nicht nur für die Ermittlung von Straftaten gelten soll, sondern auch zur Lokalisierung gesuchter Personen. Das Bundesamt für Migration soll außerdem die Daten von Geflüchteten im Internet abgleichen können, wenn diese keinen gültigen Pass vorweisen.

Die rechtswidrigen Überwachungspläne der schwarz-roten Regierung

Kritik am Entwurf

Als Voraussetzung wird beschrieben, dass diese Maßnahmen nur dann zulässig sind, „wenn der Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung besteht“. Ähnliche Voraussetzungen gibt es beispielsweise für die Erhebung von Verkehrs- oder Mobilfunkdaten. Eine Anordnung soll durch die Staatsanwaltschaft erfolgen oder innerhalb von 48 Stunden nachgeholt werden.

Expert:innen wie die Bundesrechtsanwaltskammer zeigen sich kritisch. Sie habe „erhebliche Bedenken, ob die vorgeschlagenen Regelungen der besonderen Eingriffstiefe und der Streubreite der Maßnahme angemessen Rechnung tragen“.

Zudem ist historisch zu beobachten, dass, sobald Überwachungsmaßnahmen erst einmal eine rechtliche Grundlage haben, deren Erweiterung schnell und unauffällig erfolgen kann. Gerade bei der Lokalisierung von Personen ist nicht auszuschließen, dass dieses Mittel in Zukunft für die Interessen von Regierungen genutzt wird – etwa zur Verfolgung von Wehrdienstverweigerern wie in der Ukraine oder von politischen Gegner:innen wie in der Türkei.

Die Gesetzesentwürfe stehen außerdem im Verdacht, verfassungswidrig zu sein, weshalb sie im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnten. Das kann jedoch einige Monate bis Jahre dauern.

Palantir feilt am faschistischen Überwachungsstaat – Deutschland guckt es sich ab

Überwachung nimmt weiter zu

In Deutschland haben die Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Nutzung der Datenanalyse-Software Palantir in verschiedenen Bundesländern sowie deren geplante Einführung auf Bundesebene führen bereits jetzt zu einer Form der Massenüberwachung: Audio-, Video- und Satellitenaufnahmen können binnen Sekunden ausgewertet werden und gemeinsam mit allen Datenbanken der Polizei in die Erstellung von Mustern einfließen. Dabei kommt unter anderem auch KI zum Einsatz.

Auch auf EU-Ebene versucht die Bundesregierung immer wieder, die Vorratsdatenspeicherung voranzutreiben. Schon seit zwanzig Jahren versuchen verschiedene deutsche Regierungen, diese einzuführen. Nach mehrfachen gescheiterten Versuchen aufgrund rechtlicher Hürden plant die Bundesregierung aktuell einen erneuten Anlauf. Der Gesetzesentwurf will eine drohende rechtliche Einschränkung umgehen. Daher sollen Daten über Anrufe, den Standort des Mobiltelefons, Mails oder SMS nicht mehr Bestandteil der dreimonatigen Speicherung sein, sondern nur IP-Adressen.

2022 erklärte etwa der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Reihe von in Deutschland geplanten Maßnahmen für unrechtmäßig. Zwei Jahre später rückte der EuGH jedoch teilweise von seiner restriktiven Linie ab. Auch die Überwachungsmaßnahme der „freiwilligen Chatkontrolle“ wurde im April durch das EU-Parlament gestoppt und nicht verlängert. Zuvor wurde der Gesetzesentwurf aus Gründen des Datenschutzes von einer verpflichteten auf eine freiwillige Chatkontrolle entschärft.

Begründet werden diese Maßnahmen unterschiedlich – mal mit dem Schutz von Kindern, mal mit dem Schutz von Frauen oder auch der Terrorismusbekämpfung. Jedoch sind sie ein weiterer Baustein in der Inneren Aufrüstung des deutschen Staats, um Verfolgung und Repression seiner Gegner:innen zu erleichtern.

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