Regierung baut Pflichtsystem für Reservist:innen aus

Deutschlands Aufrüstung geht weiter. Ein neuer Gesetzesentwurf nimmt Reservist:innen stärker in die Pflicht. Ihr Einsatz in Friedens- sowie Kriegszeiten soll ausgebaut werden.

Am 21. Mai brachte das Verteidigungsministerium einen neuen Gesetzesentwurf ein, der auch die Reserve der Bundeswehr kriegstauglich machen soll. Der Entwurf zielt darauf ab, Einsätze im Inland verpflichtend zu machen. Bisher ist ein verpflichtender Einsatz der Reservist:innen nur in Spannungs- und Verteidigungsfällen möglich. Begründet wird die Verschärfung der Gesetzeslage mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

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Die Bedeutung für Betroffene

Wer von dem Gesetz betroffen ist, und wie lange ein verpflichtender Einsatz dauern kann, ist abhängig davon, wie lange man zuvor im Dienst der Bundeswehr tätig war. Wer mindestens sechs Monate Wehrpflicht absolviert hat, kann bis zum 45. Lebensjahr zu Einsätzen verpflichtet werden, wer mindestens ein Jahr gedient hat, kann sogar bis zum 65. Lebensjahr eingezogen werden. Die Dauer der verpflichtenden Einsätze reicht von maximal drei Wochen im Jahr – bei einem Wehrdienst von unter einem Jahr – bis zu 12 Wochen pro Jahr – ab einem Dienst von 13 Jahren.

Die Ausfälle, die bei Unternehmen durch die Dienstpflicht anfallen, sollen durch Subventionen ausgeglichen werden. Auch soll die Vergütung der Reservist:innen, vor allem bei Auslandseinsätzen, erhöht werden. Wohl ein schwacher Trost für diejenigen, die sich in ihrer Jugend zu einem kurzen Wehrdienst haben hinreißen lassen und sich nun 20 Jahre später mit der unverhofften Verpflichtung konfrontiert sehen. Oder für für jene, die nach 13 Jahren Dienst in der Bundeswehr die Hoffnung hatten, mit diesem Teil ihres Lebens abschließen zu können, und nun vor bis zu drei Monaten Einsatz pro Jahr stehen.

Die Bedeutung für Deutschland

Seit einiger Zeit arbeitet Verteidigungsminister Pistorius darauf hin, die Reserve zu stärken. Die Freiwilligkeit der Übungen wird dabei als ein Hindernis gesehen, das die Kriegstauglichkeit der Armee einschränkt. Deshalb soll das neue Gesetz den Weg dafür ebnen, eine gut trainierte Reserve-Armee aufzubauen, die mit dem stehenden Heer mithalten kann. Dazu soll die Ausbildung der Reservist:innen intensiviert werden, und Soldat:innen sollen von der Erfahrung älterer Reservist:innen profitieren.

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Im Vorwort des Gesetzesentwurfs wird eine weitere Rolle der Reserve offenbar. Hier heißt es: „Zusammen mit dem Dienst in der aktiven Truppe verankert der Dienst in der Reserve die Bundeswehr fest in der Mitte der Gesellschaft.“ Nach dem langen Friedenskurs der Bundesrepublik solle eine Aufrüstung nicht nur an der Waffe geschehen, sondern sei auch in den Köpfen der Bürger:innen notwendig. Hierbei spiele die Reserve eine wichtige Rolle.

Verpflichtende Übungen würden die Existenz von Reservist:innen im Betrieb normalisieren, und die Bürger würden von Uniformierten im Stadtbild und im Betrieb öfter mit der Reservisten-Tätigkeit ihrer Kolleg:innen konfrontiert. Die erhöhte Präsenz der Bundeswehr zielt also auf eine Erhöhung der Akzeptanz und letzten Endes auch auf eine dadurch erhöhte Rekrutierung neuer Soldat:innen und Reservist:innen ab. So wird der neue Pflichtdienst für Reservist:innen als Teil des Engagements gesehen, das Heer auf 260.000 aktive Soldat:innen und 200.000 Reservist:innen aufzustocken.

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Eine starke Reserve – insbesondere mit den im neuen Gesetzesentwurf eingebrachten Befugnissen bezüglich der Verpflichtung zu Inlandseinsätzen – bereitet auch den Weg für erhöhte Auslandseinsätze: die aktive Truppe würde ins Ausland verlagert, sodass es im Inland einer gut ausgebildete Reserve bedarf, um die dort anfallenden Aufgaben, wie beispielsweise Logistik oder Heimatschutz zu übernehmen und in Extremfällen auch repressiv gegen Widerstand in der Bevölkerung vorzugehen.

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