„So sieht politische Justiz aus“: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe gegen Daniela Klette

Im ersten Prozess gegen Daniela Klette soll es am 27. Mai zum Urteil kommen. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft, obwohl die Mordanklage fallen gelassen wurde. Klettes Verteidiger moniert die klare politische Intention in dem Verfahren.

Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer mit 68 Verhandlungstagen soll am 27. Mai das Urteil im Prozess gegen Daniela Klette gesprochen werden. Am Landgericht in Verden, das für 3,6 Millionen Euro von einer Reithalle zu einem Gerichtsgebäude umgebaut wurde, soll damit der erste von zwei Gerichtsprozessen zu Ende gehen.

Klette wird vorgeworfen, zwischen den Jahren 1999 und 2016 Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte durchgeführt zu haben. Damals entzog sie sich der Staatsgewalt und tauchte unter. Mit dem erbeuteten Geld soll sie sich ihr Leben im Untergrund finanziert haben.

2024 wurde sie in Berlin festgenommen – mit tatkräftiger Unterstützung eines Berliner Journalisten und Podcasters sowie Künstlicher Intelligenz. Nach Klettes mutmaßlichen Mitstreitern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wird weiterhin gefahndet.

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Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Zu fünf der dreizehn Anklagepunkte kommt es nicht mehr zur Verhandlung. Ebenso wurde der Vorwurf des Mords vom Schwurgericht fallen gelassen. Das entschied das Gericht bereits im Juli 2025. Stattdessen prüft es, ob es sich um besonders schweren Raub handelt.

„Die Staatsanwältin hält entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dem eindeutigen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ohne ein neues Argument an dem Vorwurf des Mordversuchs fest“, so Klettes Verteidiger Lukas Theune. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von 15 Jahren Haft und widerspricht damit den rechtlichen Einschätzungen des Gerichts. Zulasten Klettes solle auch die Höhe der Beute von rund 2,7 Millionen Euro gewertet werden.

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Politischer Prozess und Schikane

Klettes revolutionäre Vorgeschichte und ihr politischer Hintergrund „stehen in keinem Zusammenhang mit diesem Verfahren“, so Ahmad Mohamad, Sprecher des Gerichts. Die Forderung nach der Höchststrafe bezeichnet Klettes Verteidigung dennoch als „politische Justiz“.

Auch die Schikanen gegen Daniela Klette und ihre Begleiter:innen im Prozess zeigen aus Sicht ihrer Unterstützer:innen den politischen Charakter des Verfahrens für den deutschen Staat. Zu Beginn ihrer Haftzeit befand sich Klette in kompletter Isolationshaft unter 24-Stunden-Videoüberwachung. Der Verteidigung von Klette wurden die Prozessakten im Umfang von 18 Terabyte, was laut Klettes Anwalt Theune etwa zehn Millionen Aktenordnern entsprechen würde, erst wenige Tage vor Prozessbeginn übergeben.

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Besuchsantragsteller:innen von Klette erhielten Vorladungen von der Staatsanwaltschaft. Der Anmelderin einer Solidaritätskundgebung für Klette wurde der Arbeitsplatz gekündigt. Auch der Presseraum, der von Journalist:innen in den Verhandlungspausen genutzt werden konnte, wurde während des Prozesses geschlossen.

Zweiter Prozess zu RAF-Verfahren

Ein zweites Verfahren erwartet Daniela Klette im Anschluss an den aktuellen Prozess. Dort soll es um die mutmaßliche Beteiligung Klettes an drei politischen Aktionen der seit 1998 aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) gehen: um den Anschlag auf das Rechenzentrum der Deutschen Bank, eine Aktion gegen die US-Botschaft sowie die Sprengung der im Bau befindlichen JVA Weiterstadt. Dieses Verfahren soll am Oberlandesgericht in Frankfurt stattfinden.

Solidarische Menschen begleiteten Daniela Klettes Verfahren seit Beginn. Für die Urteilsverkündung am 27. Mai ruft die Gruppe Solidarisch mit Daniela zum Beistand auf. Für Zuschauer:innen gibt es Plätze im Gerichtssaal. Zusätzlich ist es eine Demonstration in der Innenstadt von Verden geplant.

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