Trotz geringerer Anträge und Gerichtsurteil: Dobrindt bleibt bei Grenzkontrollen

In den vergangenen Monaten hat die Anzahl der Asylanträge in Deutschland einen historischen Tiefstand erreicht. Trotzdem möchte Bundesinnenminister Dobrindt an den Grenzkontrollen an der deutschen Grenze festhalten.

Die Anzahl der Asylanträge in Deutschland und Europa ist im vergangenen Zeitraum deutlich gesunken. Die Grenzkontrollen an den Außengrenzen Deutschlands sollen jedoch weiter erhalten bleiben. Das betonte der Innenminister Alexander Dobrindt (CDU) am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.

Im September 2024 wurden die Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen eingeführt. Seitdem werden Personen bei der Einreise kontrolliert. Die Kontrollen wurden durch die Bundesregierung mit der Begründung eingeführt, die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Maßnahme wurde bisher immer wieder verlängert, zuletzt bis Mitte 2026.

Bereits bei der Einführung, aber auch bei den Verlängerungen der Maßnahme kam die Kritik auf, dass sie gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen. Seitdem wurde mehrfach geklagt.

Rückgang der Asylanträge in Europa

Die Wochenzeitung Welt am Sonntag beruft sich dabei auf bislang unveröffentlichte Zahlen der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA). Dem Bericht nach wurden zwischen Januar und Ende März insgesamt 28.922 Schutzanträge in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Rückgang um 23 Prozent. Der Vergleich zum konkreten Vorjahresmonat zeichnet ein noch deutlicheres Bild. So wurden im April 837 Anträge eingereicht. Das ist ein Drittel weniger als im März und 2964 Anträge weniger als im April 2025. Klammert man die Zeit des Coronalockdowns aus, dann verzeichnete das BAMF im März 2013 das letzte Mal so niedrige Zahlen wie aktuell.

EU-Gipfel: Uneinigkeit bei Ukraine-Hilfe und schärfere Migrationspolitik

Hier muss jedoch mitbeachtet werden, dass viele Asylanträge in direktem Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg stehen. Zu Beginn dessen hatte die Bundesregierung eine recht offensive Aufnahmepolitik, auch in Abgrenzung zu anderen Geflüchtetengruppen, die weiterhin relativ rigoros abgelehnt wurden.

Der Rückgang der Asylanträge ist kein rein deutsches Phänomen, sondern betrifft den gesamten europäischen Raum. Im ersten Quartal wurden 173.082 Asylanträge in den 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen und Schweden registriert. Das entspricht einem Minus von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Das erste Mal seit 2015 befindet sich Deutschland nun nicht mehr an der Spitze der europäischen Asylstatistik und rutscht auf Platz vier. Die drei Länder mit den meisten Asylanträgen sind inzwischen Frankreich, Spanien und Italien. Am unteren Ende stehen Länder wie Ungarn und die Slowakei, in denen jeweils unter 40 Asylanträge gestellt wurden.

Grenzkontrollen sollen trotz Koblenzer Urteil fortgesetzt werden

In einem Gerichtsverfahren Ende April 2026 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte der Strafrechtsprofessor Dominik Brodowski, nachdem er selbst bei der Einreise durch die Bundespolizei kontrolliert worden war. Er ist nicht der erste Juraprofessor, der gerichtlich gegen die Grenzkontrollen vorgeht.

Dobrindt will mehr deutsche Härte in der Migrationspolitik

Das Verwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil: Die Grenzkontrollen verstoßen gegen den Schengener Grenzkodex. Die Bundesregierung habe die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Außengrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert.

„Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist“, äußerte sich Dobrindt zuletzt. Die Bundesregierung werde Klage einreichen und die Grenzkontrollen fortsetzen, solange sie dies für notwendig erachte.

Weitere Zusammenarbeit mit den Taliban geplant

Im vergangenen Jahr organisierte die Bundesregierung mehrere Abschiebeflüge nach Afghanistan. Damit das möglich wird, arbeitete sie auch offen mit den Taliban zusammen. Die Kritik an dieser Zusammenarbeit weist Dobrindt weiterhin offen zurück. „Jeder, der einen Vorwurf formuliert, dass ich Straftäter, schwere Straftäter, Vergewaltiger, Totschläger nach Afghanistan abschiebe, muss umgekehrt sagen: Wäre Deutschland ein sicheres Land, wenn diese Menschen hierbleiben dürften? Nein, und deswegen werden sie abgeschoben“, erwidert er in der ARD-Sendung.

In der Vergangenheit stand Dobrindt für das an dieser Stelle erneut aufgegriffene Narrativ bereits in der Kritik. Denn bereits am ersten Abschiebeflug im Juli 2025 zeigt sich klar, wie dehnbar das Begriffspaar „schwerer Straftäter“ ist. So wurde im Juli 2025 unter anderem der 27 Jahre alte Haaron I. abgeschoben.

Alle Jahre wieder: Abschiebungen nach Afghanistan auf der Tagesordnung

Er kam 10 Jahre zuvor nach Deutschland und dealte zwischenzeitlich mit Cannabis und teils auch mit anderen Drogen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Zudem war er auch selbst abhängig. Die Strafe dafür hat er bereits abgesessen und war seit Sommer 2023 auf dem Weg, ein anderes Leben zu beginnen. Das berichtete auch sein Umfeld. Über Haaron I. hinaus ist über die tatsächlichen Passagiere wenig bekannt. Verschiedenen Zeitungen zufolge sollen die besagten „schweren Straftaten“ auch über den eben genannten Fall hinaus Diebstahl und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz umfassen.

Folter und Todesstrafe sind in Afghanistan heute noch anerkannt. Personen, die aus Deutschland abgeschoben werden, erwarten nicht selten gerade diese Strafen.

Perspektive Online
Perspektive Onlinehttp://www.perspektive-online.net
Hier berichtet die Perspektive-Redaktion aktuell und unabhängig

MEHR LESEN

PERSPEKTIVE ONLINE
DIREKT AUF DEIN HANDY!