Datenschutz: Polizei nutzt Data-Broker zur Überwachung

Neue Recherchen haben offengelegt, dass Polizeibehörden bei ihren Ermittlungen Nutzer:innendaten von Datenhändlern erworben hat. Die vermutlich rechtswidrige Praxis stellt einen massiven Einschnitt in die Privatsphäre dar und steht in einer Reihe neuer Überwachungsmaßnahmen.

Wie nun bekannt geworden ist, haben das Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg sowie das LKA Mecklenburg-Vorpommern Daten über Verdächtige bei Datenhändlern erworben. Neun andere Landeskriminalämter äußerten sich bei der Recherche vom Bayerischen Rundfunk und Netzpolitik.org ausweichend, sodass sich vermuten lässt, dass auch weitere Bundesländer betroffen sind.

Bei den gekauften Daten handelt es sich größtenteils um solche, die eigentlich für die Werbung gedacht sind. Sie werden unter anderem über Smartphone-Apps und Social Media-Aktivitäten gesammelt und von sogenannten Data-Brokern zum Verkauf angeboten. Dabei werden erhebliche Mengen an Daten gesammelt, auch Standortdaten werden oft erhoben. Das Ganze kann soweit führen, dass die Bewegungen der Nutzer:innen auf den Meter genau nachvollziehbar sind.

Die Daten werden dann genutzt, um ein ausführliches Profil der Nutzer:innen zu erstellen und so extrem gezielte personalisierte Werbung zu schalten. Wie umfangreich solche Nutzer:innendaten sein können, kann man am eigenen Leibe spüren, wenn man sich fragt, weshalb man spezifische Produkte vorgeschlagen bekommt, ohne dass man je explizit danach gesucht hätte.

Datenhandel grundsätzlich rechtlich schwierig

Schon der alleinige Handel mit Nutzer:innendaten ist rechtlich schwierig – daran ändert auch die Zustimmung zu Nutzungsbedingungen nicht unbedingt etwas. Wohin personenbezogene Daten verkauft werden, ist für die Nutzer:innen nämlich völlig undurchsichtig, erklären Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck bei Netzpolitik.org. Dadurch wird es den Betroffenen unmöglich gemacht, Auskunfts- oder Löschanfragen zu stellen, auf die sie ein Grundrecht haben.

Ferner sollten die Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zweckgebunden sein. Die nur zu Werbezwecken erhobenen Daten können aber beim Kauf und Verkauf durch Data-Broker diesen Zweck verlieren, da sie selbst zur Ware würden. Spätestens der Kauf der Daten durch die Polizei sollte jedoch eine solche Zweckentfremdung darstellen und somit gesetzeswidrig sein.

Polizei kauft Standortdaten um rechtliche Grenzen zu umgehen

Besonders brisant wird es bei Standortdaten – diese stehen auch rechtlich unter besonderem Schutz. Regulär kann die Polizei diese nur über eine Funkzellenabfrage beim Netzbetreiber ermitteln, eine solche ist jedoch nur in Extremfällen zulässig und benötigt eine richterliche Anordnung. Die langfristige Einsichtnahme dieser Nutzungs- und Standortdaten fällt unter die Vorratsspeicherung und ist trotz regelmäßiger Vorstöße verschiedener Regierungen noch illegal.

Dritter Anlauf: Vorratsdatenspeicherung von Bundesregierung beschlossen

Diese rechtlichen Grenzen versucht die Polizei allerdings zu umgehen, indem sie ähnliche Daten von Data-Brokern erwirbt. Bewegungsmuster können oft auch auf diesem Wege bis weit in die Vergangenheit nachvollzogen und analysiert werden.

Besonders kritisch wird das Vorgehen der Polizei, wenn die Ermittlungen Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen betreffen. So könnten die Daten genutzt werden, um von Diskriminierung betroffene Personengruppen zu definieren und ausfindig zu machen oder das Berufsgeheimnis zu umgehen. Auch der journalistische Quellenschutz ist – zum Beispiel durch die Auswertung der Standortdaten – gefährdet.

Digitale Aufrüstung nach Innen

Der nun bekannt gewordene Vorfall reiht sich ein in eine Reihe von neuen Befugnissen für Polizei und Geheimdienste. Allgemein gibt es immer häufiger immer größere Einschnitte in die digitale Privatsphäre. In diesem Kontext ist der Erwerb und die Nutzung von Werbedaten für Polizeizwecke als weiterer Schritt in der immer engeren Überwachung zu werten.

Die Verarbeitung von Werbedaten ermöglicht der Staatsgewalt beispielsweise, jede vom Smartphone begleitete Bewegung nachzuvollziehen oder beim Online-Shopping mit in den Warenkorb zu schauen. Eine Vorstellung, die man sonst eher totalitären Staaten zugeschrieben hätte, die im Kontext des politischen Klimas jedoch unterzugehen scheint.

Dabei handelt es sich beim Datenkauf des LKA Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hauptsächlich um einen Weg, bestehende rechtliche Grenzen zu umgehen. Diese Grenzen werden allerdings selbst immer weiter verschoben, insbesondere unter dem Vorwand der Sicherheit. So wurde beispielsweise wurde der großflächige Einsatz von KI-Überwachungssoftware von Sprechern der Polizei als Terrorbekämpfung begründet. Auf diese Weise arbeitet man mit der Angst der Bürger:innen, um den Ausbau der staatlichen Überwachung voranzutreiben.

Diese intensiver werdenden Eingriffe in die Privatsphäre finden dabei in einer Zeit statt, in der sich nationale wie internationale Krisen verschärfen: Sozialabbau, Militarisierung und Klimakatastrophe bilden nur einige Gründe, die zukünftig ein härteres Durchgreifen gegen Regierungsgegner notwendig machen könnten. Die Aufrüstung des innerdeutschen Gewaltmonopols mit immer mehr Berechtigungen könnte es auch der deutschen Demokratie ganz legal möglich machen, in diesen Krisen autoritär durchzugreifen.

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