Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz soll das deutsche Asylrecht entsprechend den Reformen auf EU-Ebene angepasst werden. Dabei wurde sich auf Maßnahmen geeinigt, die noch härter sind als von der EU gefordert. Währenddessen wird die Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Migrant:innen vorangetrieben. – Ein Kommentar von Dalia Ali.
Im Juni 2024 wurde nach jahrelangen Verhandlungen die Reformierung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) durch die Europäische Union beschlossen. Konkret wurde sich dabei auf zehn Rechtsakte geeinigt. Bis zum Juni dieses Jahres haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die beschlossenen Änderungen auf nationaler Ebene durchzusetzen und als Gesetze zu verankern.
Zu den Änderungen gehört zum Beispiel das „Schnellverfahren“, welche an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden soll. Dieser Prozess gilt besonders für Geflüchtete aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote von unter 20 Prozent für Asylanträge. Innerhalb von maximal 12 Wochen soll dann entschieden werden, ob ihr Asylantrag angenommen oder abgelehnt wird. Dabei ist letzteres wahrscheinlicher.
Haft und Abschiebungen als EU-Recht
Zudem können die Asylsuchenden auch in Haftanstalten an den Außengrenzen festgehalten werden. Die einzige Ausnahme für diese Verschärfung stellen unbegleitete Kinder dar. Bei Familien mit Kindern, vulnerablen Asylsuchenden wie Schwangere, Personen mit Behinderungen oder Betroffene von Folter und allen anderen wird dieses Verfahren und die Möglichkeit der Inhaftierung durchgesetzt.
Dabei wird auch die Einstufung von „sicheren Herkunftsländern“ vereinfacht: Es reicht bereits aus, wenn ein Drittstaat versichert, dass wenigstens ein Teil seines Gebietes für Geflüchtete „sicher“ sei und die Abschiebungen daraufhin erfolgen können. Durch eine „Krisenverordnung“ können die Mitgliedsstaaten in einer selbsternannten „Krisensituation“ die GEAS-Regelungen und das Asylrecht aushebeln und eigene Gesetze erlassen.
Verschärfte Maßnahmen in Deutschland
Bereits im September 2025 wurde ein Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums vom Kabinett beschlossen, welcher die Umsetzung der GEAS-Reformen hierzulande vorsieht. Vor knapp vier Monaten, am 27. Februar 2026, wurde über diesen Entwurf im Bundestag abgestimmt. Mit 309 Ja-Stimmen und 260-Nein Stimmen wurde das „GEAS-Anpassungsgesetz“ also angenommen und ins deutsche Recht gesetzt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte während der Debatte: Mit den Gesetzen „schärfen und härten wir die Migrationspolitik“. Ausnahmsweise stimmt das tatsächlich: Statt einer humanitären Migrationspolitik, die Menschenleben schützt, setzt das Innenministerium auf Bestrafung, Erniedrigung und Zwang.
Überwachung, Kontrolle und Haft für Schutzsuchende
Die Organisation PRO ASYL untersuchte das Gesetz und kritisierte die Migrationspolitik sowie die überzogenen Maßnahmen, welche weit über das geforderte Maß des Europäischen Parlamentes reichen.
So sollen „Aufnahmeeinrichtungen“ für Verfahren der Sekundärmigration – besser bekannt als Dublin-Verfahren, errichtet werden. Das betrifft Schutzsuchende, welche zuvor die Grenzen eines anderen Mitgliedstaates „illegal“ betreten haben oder für deren Asylantrag ein anderer Staat zuständig ist. Wenn sie danach etwa an den Grenzen Deutschlands stehen, so können sie in diesen „Dublin-Zentren“ für 24 Monate, bei Familien mit Kindern bis zu 12 Monate untergebracht werden.
Dabei kann die zuständige Behörde auch das Festhalten der Schutzsuchenden verordnen. Dies gilt für jegliche dieser Einrichtungen – seien es die normalen Aufnahmeeinrichtungen oder die sogenannten Sekundärmigrationszentren. Im Falle einer solchen Verordnung darf die Person die Einrichtung nur für Termine bei Behörden und Gerichten oder durch eine Erlaubnis der Behörde verlassen. Das deutsche Recht erlaubt damit eine de-facto Haft in geschlossenen Zentren.
Diese „Asylverfahrenshaft“ kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden: bei „Fluchtgefahr“, Verstößen gegen Verordnungen während des Asylverfahrens oder zur Klärung der Identität. Dabei können auch Kinder verhaftet werden, wenn es „zu ihrem Wohl“ dient. Dass es keine Fälle gibt, indem das Inhaftieren von geflüchteten Kindern tatsächlich etwas Positives beiträgt, ist schon längst erwiesen.
Diese Verordnung sowie das gesamte Dublin-Verfahren wird nicht durch EU-Recht verpflichtet und stellt einen erheblichen Eingriff in die Bewegungsfreiheit Asylsuchender dar. Berichte über die „zweitklassigen“ Zustände in diesen Zentren gibt es auch heute schon. Etwa im brandenburgischen Eisenhüttenstadt, wo ein solches Zentrum existiert.
Die Ernennung von „sicheren Drittstaaten“ soll in Deutschland zukünftig noch leichter geschehen: So soll die Bundesregierung diese durch Verordnungen benennen können und umgeht dabei den Bundesrat sowie den Bundestag. Je mehr Staaten als „sichere Herkunftsländer“ qualifiziert werden, desto mehr Asylsuchende können abgeschoben werden.
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EU-Staaten als Verursacher von Migration
Die Debatten um Flucht, Asyl und Migration drehen sich in Deutschland häufig darum, wie Geflüchtete und Asylsuchende behandelt werden sollen, welche Maßnahmen angebracht sind und welche nicht. Dabei kommt zu kurz, dass eben die Staaten der EU, welche ihre Grenzen zu Festungen machen, genau die sind, die diese Migration erzeugen.
Sei es die blutige und ausbeuterische Kolonialgeschichte Europas, sei es der britische Einfluss in Indien, welcher bis heute anhält. Sei es der deutsche Imperialismus, welcher Kriege weltweit mindestens unterstützt oder in Gaza und dem Libanon der zweitgrößte Waffenlieferant ist. Die imperialistische Politik der europäischen Länder beutet Länder aus und hinterlässt unmenschliche Lebensbedingungen.
Auf der Suche nach Absatzmärkten sowie der Neuaufteilung der Welt beteiligen sich die Weltmächte Europas an Kriegen, Zerstörung und Verwüstung weltweit. Kein Wunder, dass Menschen eben aus diesen Ländern auf der Suche nach einem besseren Leben nach Europa kommen.
Dabei riskieren sie ihr Leben: Die Internationale Migrationsbehörde berichtet von über 800 Toten bereits dieses Jahr auf der Fluchtroute über das Mittelmeer. Erreichen sie die Grenzen Europas, werden sie von der Grenzpolizei Frontex begrüßt und wieder in den Tod geschickt.
Währenddessen profitieren Länder wie Frankreich, England und Deutschland von den Krisen in diesen Gebieten, durch Waffenlieferung oder den steigenden Preisen auf Absatzmärkten.
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Spaltung zwischen guter und schlechter Migration
Auch wird die Debatte um Flucht, Asyl und Migration von Faschist:innen in Deutschland gerne genutzt, um die Arbeiter:innenklasse zu spalten. Primär wird zwischen „deutschen“ und „migrantischen“ Arbeiter:innen ein Keil gezogen. Dabei seien die weißen Arbeiter:innen fleißig und hart arbeitend, während letztere faul sind, Sozialleistungen beziehen und der Grund für die schlechte Bezahlung oder stagnierende Wirtschaft sind. Oft wird das auch als Argument gegen Leistungen wie das Bürgergeld verwendet.
In zweiter Instanz wird auch von staatlicher Seite zwischen „guten“ Migrant:innen und schlechten Migrant:innen unterschieden. Also einerseits Arbeitsmigration von hoch qualifizierten Fachkräften, die direkt dem Arbeitsmarkt dienen können und Migrant:innen als Schutzsuchende vor Kriegen und Verfolgungen. Politiker:innen betonen immer wieder: man ist bereit, Fachkräfte aufzunehmen, solange sie sich fügen, bestmöglich integrieren und sich nicht beschweren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im November 2025 man wolle Arbeitskräfte aus „aller Herren Länder“ in Deutschland aufnehmen, wenn sie denn ausreichend qualifiziert seien. Zu den Aufgaben für die „guten“ Migrant:innen gehört dann auch, sich den Vorgaben der Politik zu fügen. Nicht über den Rassismus oder die schlechten Arbeitsbedingungen beschweren, im allerbesten Fall nur als Arbeitskraft existieren.
Diese Denkweise war auch schon bei den sogenannten Gastarbeiter:innen in den 60er Jahren zu sehen. Dabei wurden Arbeiter:innen aus Ländern wie der Türkei angelockt, um die Wirtschaft der BRD nach dem Weltkrieg wieder aufzubauen. Was man wollte, waren jedoch nicht die Menschen mit ihrer Sprache und Kultur, sondern nur ihre Arbeitskraft. Sobald sie sich niederließen, ihre Familien nach Deutschland holten und Teil der Gesellschaft wurden, verstärkte sich der Hass und die Ausgrenzung.
Wir dürfen jedoch nicht den Spaltungsversuchen von Staat und Politik auf den Leim gehen oder uns von den Lügen der Faschist:innen täuschen lassen. Migration und migrantische Arbeiter:innen sind nicht der Grund, warum der Lohn nicht der geleisteten Arbeit entspricht. Das basiert auf der Profitlogik des Kapitalismus. Statt zur Seite oder nach unten zu treten müssen wir als Klasse vereint gegen die Ausbeutung durch die Kapitalist:innenklasse kämpfen!

