Die Regierungsparteien arbeiten in einer Kommission an der geplanten Rentenreform. Diese soll ein höheres Eintrittsalter und weniger Rente mit sich bringen. Staatliche Sozialleistungen werden gegeneinander ausgespielt und der Widerstand hält sich bisher noch in Grenzen.
Die Bundesregierung zeigt aktuell immer offener, wie sie an der staatlichen Rente feilen will. Aussagen wie, dass die Rente in Zukunft „nicht mehr ausreichen“ wird und nur noch als „Basisabsicherung“ dienen kann, zeigen, mit welche Härte der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen die Rente vorgehen möchte. Die Bevölkerung soll gleichzeitig immer mehr in eine private Rentenversicherung gebracht werden. Erst im Dezember letzten Jahres verabschiedete der Bundestag ein neues Rentenpaket, welches etwa den aktuell Status erhält.
Um diese Reformen möglichst effizient zu beschließen hat die Regierung eine Rentenkommission seit Dezember 2025 damit beauftragt, Empfehlungen zum Umgang mit der Rente auszusprechen, die dann umgesetzt werden. Bis Ende Juli soll sich die Arbeitsgruppe, geführt von der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), beraten und schließlich ihren Abschlussbericht vorlegen.
Rente erst mit 70 Jahren?
Einige der geplanten Reformen, welche die Gruppe ausarbeitet, sind schon bekannt. So forderte die Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) im September 2025 schon das Renteneintrittsalter auf 70 Jahren zu erhöhen. Ihre Begründung: Angesichts einer „höheren Lebenserwartung“ sei klar, dass „wir“ länger arbeiten müssten. Dabei sollen künftig zwei Drittel der Lebenszeit auf die Erwerbstätigkeit und ein Drittel auf den Ruhestand fallen.
Aktuell soll das Renteneintrittsalter bis 2031 „staffelweise“ auf 67 Jahre gehoben werden. Die Forderung nach einem höheren Renteneintrittsalter teilt die Kommission und möchte das laut einem Bericht auch in ihrem Abschlusspapier inkludieren.
Die Rentenpolitikerin der Linken, Sarah Volltah, entgegnet, dass die Argumentation ein Fehlschluss sei. Während die Anhebung des regulären Renteneintrittsalters um zwei Jahre bald abgeschlossen sein wird, könnte die entsprechende längere Lebenserwartung, welche als Begründung genutzt wird, erst in 40 Jahren eintreten.
Die um zwei Jahre höhere Lebenserwartung könnte laut Prognose für Männer frühestens 2035, spätestens 2056; sowie für Frauen frühestens 2039, spätestens 2069 erfolgen. Somit übersteigt die Anhebung der Regelaltersgrenze die Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland.
Renteneintritt nach Beitragsjahren
Neben dem Modell, den Renteneintritt an eine feste Altersgrenze zu koppeln, welche sich nach der Lebenserwartung richtet, wird auch ein weiteres Modell diskutiert: So soll sich der Zeitpunkt des Eintritts an der Zahl von Beitragsjahren ausrichten. Wirtschaftsprofessor Jens Südekum, auch persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), sprach sich unter anderem dafür aus. Er sagte: „Wir müssen auf die tatsächlichen Lebensarbeitszeiten gucken. Akademiker zahlen deutlich später in die Rentenkasse ein als jemand, der mit 16 oder 18 Jahren eine Lehre beginnt und dann durcharbeitet“.
Auch Bas sprach sich für dieses Modell aus und begründete es ähnlich. So soll der Renteneintritt nach einer bestimmten, eingezahlten „Strecke“ beurteilt werden. Wenn jemand also früher mit einer Ausbildung anfängt und so eine gewisse „Strecke“ in die Sozialversicherungssysteme einbezahlt, soll er auch früher „raus“ als diejenigen, die nach dem Studium damit anfangen.
BAföG vs. Rente
Gleichzeitig werden BAföG und Rente von deutschen Politiker:innen gegeneinander ausgespielt. Während also zur Rentenreform die „arbeitslosen“ Student: innen, welche keinen Beitrag in das Versicherungssystem zahlen würden zur Schau gestellt werden, spricht sich auch der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, gegen die geplanten Rentenerhöhung aus.
Konkret geht es dabei um die jährliche Rentenanpassung, welche zum 1. Juli kommt und sich an den Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres ausrichtet. Für dieses Jahr stünde eine Erhöhung von 4,2 Prozent an. Winkel argumentiert, dass die Erhöhung der Rente, des BAföG und des Elterngeldes allesamt Teil des Koalitionsvertrages seien. Zuvor äußerte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU), dass alle staatlichen Leistungen absehbar nicht erhöht werden können und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die geplante BAföG-Reform infrage.
Winkel schlug vor, die Rentenerhöhung auf drei, statt der geplanten vier Prozent zu begrenzen und mit den rund fünf Millionen Euro, welche sich dadurch ergeben, die Wohnkostenpauschale anzupassen und das Elterngeld, welches ebenfalls gefährdet ist, zu sichern.
Die Folge davon sind Diskussionen darüber, ob Rentner:innen oder Studierende eine Erhöhung denn nun mehr „verdient“ hätten. Sie führt auch dazu, dass der Diskurs nicht den laufenden Kürzungen und dem Sozialabbau gewidmet wird, sondern sich auf einzelne Sektoren beschränkt.
„Rote Linien“: Was die Gegner:innen des Sozialabbaus eint – und trennt
Rechtliche Hürden
Bei den anlaufenden Rentenkürzungen gibt es jedoch Grenzen für den Staat. Das Grundgesetz schützt in bestimmten Fällen Rentenansprüche. Unter anderem dürfen durch die sogenannte „Rentengarantie“ bestehende Renten nicht gekürzt werden. Selbst dann, wenn etwa durch Deflation Löhne und Gehälter sinken. Somit können die Ansprüche derer, welche derzeit Rente beziehen, nicht gekürzt werden.
Sollte eine Bundesregierung jedoch die Rentenformel, also die Berechnung, nach der sich die Rente ergibt, ändern, so besteht kein Anspruch auf eine Rente nach der alten Formel. Besonderen Schutz gibt es nur für diejenigen, welche in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen würden.
Die Rolle der Gewerkschaften und Parteien
Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), äußerte sich im Namen ihrer Gewerkschaft zu der geplanten Rentenreform. So fordert sie eine verpflichtende betriebliche Altersvorsoge für alle Beschäftigten, welche über Tarifverträge organisiert wird. An deren Finanzierung sollen sich auch die Arbeitgeber:innen beteiligen. Sie soll als zusätzliche Altersvorsorge neben der Rente dienen.
Fahimi gibt an, dass rund 20 Millionen Arbeiter: innen in Deutschland über keine betriebliche Altersvorsorge verfügen. Laut ihr liegt es daran, dass sie in Betrieben ohne Tarifbindungen arbeiten. Sie bietet an, dass die Gewerkschaften bereitstünden, dies „kollektiv, für alle Beschäftigten auf Basis von Tarifverträgen zu regeln“. Auch für Arbeiter:innen ohne Tarifbindungen sei es „denkbar, sie unter bestimmten Bedingungen niedrigschwellig in bestehende Modelle aufzunehmen“.
Wer für diese Altersvorsorge aufkommen soll, ist derzeit noch unklar. Bis Ende Juni möchte Fahimi ihren Vorschlag ausarbeiten und weitere Details liefern. Klar ist: Die Arbeitgeber:innen würden in diesem Fall zur Kasse gebeten werden.
Auch Verdi-Chef Frank Wernecke zieht klare Linien: Sollte die Bundesregierung eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, eine Absenkung des Rentenniveaus und eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit erwägen, so muss mit Protest gerechnet werden. Abgesehen von dem Hautprogramm der Rentenreform äußert sich die Gewerkschaft jedoch nicht, weswegen sie sich kompromissbereit zeigen, einige Kürzungen wohl doch in Kauf zu nehmen.
Die Linkspartei stellt sich ebenfalls gegen den Abbau des Sozialstaates und betitelt Merz als „Blackrock-Kanzler“. Darüber hinaus rufen sie unter dem Motto „Es reicht!“ zu diversen Protestaktionen bundesweit auf. Unabhängigkeit von Parteien und Gewerkschaften, gab es in der vergangenen Woche deutschlandweit Proteste unter dem Namen „Nicht auf unserem Rücken“. Doch Massenproteste, wie etwa während der Agenda 2010, gibt es gegen Sozialkürzungen aktuell noch nicht.

