Neues Pflegegesetz soll Kosten auf Geringverdiener umverteilen

Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU plant eine massive Kürzungswelle im Bereich der Pflege. Laut ihr sollen angehörige Kinder von Pflegebedürftigen, die selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind, strenger zur Kasse gebeten werden. Teile der Regierung und Stimmen aus der Pflege bewerten ihren unsozialen Vorstoß kritisch.

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden und diese die Pflege aber finanziell nicht eigenständig stemmen können, werden meist die angehörigen Kinder dazu gezogen. Aktuell tragen Angehörige die Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern erst ab einem eigenen Einkommen von 100.000 Euro, insofern diese ihre Pflegekosten selbst nicht tragen können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Pflegebedürftige selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Diese Grenze schützt unter anderem Geringverdiener:innen davor, kurzfristig enorme zusätzliche Kosten stemmen zu müssen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das ändern – in einem neuen Gesetzentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz schlägt sie nun ausdrücklich eine „Rücknahme“ dieser Regelung vor und somit eine Streichung der 100.000-Euro-Grenze. Damit will sie Kommunen von den steigenden Sozialhilfekosten entlasten.

Pflegereform: Gesundheitsministerin Warken stellt Kürzungspläne vor

Die Regelung selbst wurde erst 2019 durch die damalige schwarz-rote Regierung im Rahmen des sogenannten „Angehörigenentlastungsgesetzes“ eingeführt. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich jetzt in der Phase des Referentenentwurfs. Der Gesetzesentwurf muss zunächst das Kabinett passieren und wird dann in einer parlamentarischen Abstimmung im Bundestag und Bundesrat abgestimmt. In den kommenden Wochen kann es also noch zu Änderungen am Gesetz kommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Hohe Belastung für Geringverdienende

Schon heute liegt der Eigenanteil für einen Heimplatz im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.245 Euro im Monat. Der muss zunächst von den Pflegebedürftigen selbst gedeckt werden. In den Fällen, in denen das aufgrund der finanziellen Lage dieser nicht möglich ist und die Kinder unter 100.000 Euro im Jahr verdienen, ist aktuell das Sozialamt zuständig.

Mit der Abschaffung würde dies insbesondere mit einer starken Belastung von Geringverdiener:innen einhergehen. Zusätzlich für die Kosten im ersten Jahr wären diese nach der Streichung auch für einen großen Teil der weiteren Pflegekosten zuständig. Dann unabhängig davon, wie gering ihr eigenes Einkommen ist.

Massive Kritik von Pflegebeauftragten

Kritiken an dem Vorstoß kommen sogar aus den eigenen Reihen innerhalb der Union. Am Montag sprach sich die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler, gegen die Pläne von Warken aus. „Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, äußerte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Auch der Sächsische Pflegerat lehnt das Vorhaben von Gesundheitsministerin Nina Warken ab. „Die Frage ist dann wirklich: Wie soll das die geringverdienende alleinerziehende Mama von zwei Kindern noch für ihre Eltern stemmen? Also, da fehlt mir im Moment jegliche Fantasie“, positionierte sich Lissy Nitsche-Neumann, die Vize-Vorsitzende des Sächsischen Pflegerats. Beide kritisieren, dass nicht zunächst über eine Absenkung der Freigrenze diskutiert wird, sondern direkt über eine gänzliche Abschaffung.

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Das Pflegeneuordnungsgesetz ist Teil der Umverteilung von Unten nach Oben

Arbeiter:innenfamilien in Deutschland werden durch Steuern finanziell am stärksten belastet. So zahlt laut der Partei Die Linke die Durchschnittsfamilie rund 43 Prozent ihres Einkommens für Steuern und Sozialabgaben, Multimillionäre teils nur 28 Prozent und bei Milliardären sind es oftmals sogar nur rund 26 Prozent.

Schon heute werden die Sozialhilfen vor allem durch die Arbeiter:innen selbst gezahlt und innerhalb der Klasse umverteilt. Neben den Steuern gilt das auch für die meisten gesetzlichen Pflichtversicherungen, in denen sich das Zwei-Klassen-System ebenfalls zeigt.

Warkens Vorschläge sind dabei Bestandteil einer umfassenden Kürzungswelle im Gesundheitsbereich. Unter anderem plant das CDU-geführte Gesundheitsministerium auch, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen einzuschränken sowie die Rentenansprüche für pflegende Angehörige zu senken.

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In dem Fall, dass die 100.000-Euro-Grenze abgeschafft wird, bleiben die Steuerausgaben für die Arbeiter:innen bestehen, doch kein Geld fließt mehr an sie zurück. Eine Abschaffung der Grenze bedeutet also, dass die Arbeiter:innen einen noch größeren Anteil der Pflegekosten direkt selbst zahlen, während sie gleichzeitig hohe Steuerabgaben haben. Über die Steuereinnahmen wird das Geld der Arbeiter:innen langfristig in andere Sektoren wie zum Beispiel ins Militär oder über Subventionen direkt an Konzerne umverteilt.

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