Erneut konnten sich die verschiedenen EU-Gremien nicht auf eine gemeinsame Regelung zur Chatkontrolle einigen. Trotz der vertagten Entscheidung trabt die Überwachung aber immer weiter voran.
Seit vier Jahren wird auf EU-Ebene die Verordnung zur „Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ verhandelt, die vor allem wegen der Vorschläge zur Chatkontrolle in der Kritik steht. Seit November 2025 laufen Verhandlungen zur Kompromissfindung. Das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission stehen vor der Frage, ob es eine verpflichtende inhaltliche Überwachung von Chats durch Messenger-Dienste geben soll.
Obwohl im Rat der EU, in dem die Minister:innen der Mitgliedsländer zu den jeweiligen Themenbereichen sitzen, eine verpflichtende Chatkontrolle abgelehnt wurde, halten Kommission und Parlament an einer Notwendigkeit für die Verpflichtung von Kommunikations- und Internetdiensten fest.
Eigentlich war der Trilog am Montag ursprünglich als Stichtag für die Kompromissfindung angedacht. Hintergrund dafür ist zum einen die halbjährlich wechselnde Ratspräsidentschaft, die nach diesem Tag von Zypern an Irland abgetreten wird. Lässt sich bis dahin keine Einigung finden, so müssten die Verhandlungen unter neuer Präsidentschaft in weiteren Trilogen fortgeführt werden.
Genau dieses Szenario dürfte nun eintreten, denn die verschiedenen Akteure konnten sich erneut nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen. Damit ist die Überwachungsmaßnahme vorerst vertagt, allerdings noch lange nicht vom Tisch. Ganz im Gegenteil soll nun ein neuer Anlauf gestartet werden, um das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzudrücken.
Um das zu ermöglichen, soll der erste Entwurf des Gesetzes – die sogenannte Chatkontrolle 1.0 – quasi wiederbelebt werden. Eigentlich war die Frist für diesen Gesetzesentwurf schon längst abgelaufen; dies versuchen nun vor allem der Minister:innenrat und die rechtskonservative Europäische Volkspartei (EVP) nun zu umgehen. Dafür will man den Entwurf einfach umschreiben, allerdings so, dass er sich inhaltlich deckt. Dies läuft nicht nur Gefahr, das Initiativrecht der EU-Kommission auszuhebeln, sondern könnte auch dafür sorgen, dass demokratische Kontrollinstanzen umgangen werden.
Uneinigkeit bei der genauen Umsetzung
Die drei Institutionen konnten sich vorläufig darauf einigen, verschlüsselte Inhalte privater Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Signal nicht als Anwendungsbereich mit ins Gesetz aufzunehmen. Im Fokus steht dabei das sogenannte Client-Side-Scanning. Eine Verankerung würde beispielsweise Signal dazu zwingen, Hintertüren in ihrem Programm einzubauen, um die Verschlüsselung privater Nachrichten umgehen zu können. Signal sprach sich bereits gegen eine solche Maßnahme aus und kündigte an, den europäischen Absatzmarkt zu verlassen, sollte es zu einer verpflichtenden Regelung kommen.
Bei der Frage der „freiwilligen Aufdeckung“ gibt es allerdings noch Verhandlungsbedarf. Bis zum 3. April 2026 bestand für Dienstanbieter eine Ausnahmeregelung, die ihnen erlaubte, Inhalte von sexuellem Kindesmissbrauch in privaten Kommunikationen freiwillig zu melden. Diese Regelung war bisher oft die einzige Möglichkeit, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken.
Freiwillige Überwachung statt Pflicht: Nur kurze Atempause bei der Chatkontrolle
Kompromissvorschläge und Kritik
Um diese Positionen zweckdienlich zusammenzuführen, schlägt die Ratspräsidentschaft unter Zyperns Vorsitz in einem Antrag mehrere Möglichkeiten vor. So soll die Chatkontrolle privater Nachrichten und Cloud-Speicher weiterhin freiwillig Sache der Anbieter bleiben, für öffentliche Inhalte soll es aber eine verpflichtende Weisung geben müssen. Zudem fordert das Parlament eine ebenfalls verpflichtende Aufdeckungsordnung nicht-öffentlicher Inhalte bei begründetem Verdacht durch Justizbehörden. Zu diesem Vorschlage fehlt es auf Seiten der EU-Staaten bisher noch an einer einheitlichen Meinung.
So sprechen sich beispielsweise Ungarn und Frankreich dafür aus, dass Tech-Unternehmen weiterhin großflächig und anlasslos die Inhalte ihrer Nutzer:innen scannen dürfen sollen. Laut den JI-Referent:innen Frankreichs, Gérald Darmanin und Laurent Nuñez, gäbe es „hier keinen Spielraum für Verhandlungen“. Und obwohl es von Seiten der Bundesregierung keine Zustimmung zu den geplanten Kontrollen gibt, spricht sich Deutschland auf EU-Rats-Ebene ebenfalls für eine breite Anwendung der freiwilligen Aufdeckung aus.
Chatkontrolle: Justizministerin Hubig spricht sich gegen EU-Gesetz aus
Demgegenüber sehen unter anderem Polen, Österreich und Italien jede Form der Chatkontrolle von Seiten der Betreiber als kritisch. Ähnlich sieht das der juristische Dienst der EU-Staaten und lehnt den aktuellen Kompromissvorschlag ab. In der Begründung bezeichnet der Dienst die flächendeckende und anlasslose Kontrolle privater Kommunikation als rechtswidrig. Das freiwillige Scannen von öffentlich zugänglichen Inhalten gilt jedoch ihrer Einschätzung nach anders als beispielsweise bei Privatnachrichten als „unproblematisch“.
Auch von ziviler Seite aus besteht Kritik an den Entwürfen. Hier wird von Datenschützer:innen, Forscher:innen und dem Deutschen Kinderschutzbund noch immer die Verhältnismäßigkeit zwischen tatsächlichem Kinderschutz und der Einführung einer weiträumigen Überwachung stark in Frage gestellt. Auch das ledigliche Scannen von „verdächtigen“ Nutzer:innen wird in seiner Praxistauglichkeit angezweifelt. So bleibt bei diesem vorgeschlagenen Vorgehen seitens der Justizbehörden die Frage offen, wer nach welchen Maßstäben und auf welcher Basis diese Identifikation von Nutzer:innen vornehmen soll.
Auch ohne Regelung, gescannt wird dennoch
Auch die nun erneut vertagte Entscheidung – zusammen mit der im April abgelaufenen Ausnahmeregelung, die jegliches Scannen von Nutzer:innen illegal macht – hindert allerdings Tech-Unternehmen nicht an der Fortführung dieser Praxis. So äußerten sich bereits am 4. April 2026 Google, Meta, Microsoft und Snapchat in einem öffentlichen Statement dazu. Darin betonen sie weiterhin freiwillig die Inhalte ihrer Nutzer:innen zu scannen, im Rahmen ihres „Engagements zum Schutz von Kindern“. Tatsächliche Privatsphäre innerhalb dieser Dienste und ihrer weitläufigen Produkte ist somit schon jetzt keine Garantie mehr.
Der Verlust von Privatsphäre im Angesicht großer Tech-Unternehmen und ihrer Fokussierung auf Überwachung privater und öffentlicher Inhalte spielt auch in Deutschland eine zunehmende Rolle. Spätestens mit der Nutzung der umstrittenen KI-gestützten Software Palantir in Hessen und Baden-Württemberg ist der Grundstein für Massenüberwachung seitens des Staates bereits gelegt. Die Aufgabe der Software besteht darin, Verbindungsdaten miteinander zu verknüpfen und greift hierbei unter anderem auf Inhalte aus Mobiltelefonen, E-mails und Social Media zu.
Unabhängig davon, in welchem Ausmaß die Chatkontrolle gesetzlich erlaubt werden wird, sind die Bestrebungen für flächendeckende Massenüberwachung bereits in vollem Gange. Und sie beschränken sich bereits jetzt schon nicht mehr nur auf private Nachrichten oder öffentlich geteilte Inhalte.

