Angriff auf die Vergesellschaftung

CDU/CSU und SPD machen im Verbund mit Banken, der Immobilienwirtschaft und anderen Kapitalverbänden mobil gegen den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. Enteignen. Nun soll ein Bundesgesetz die Vergesellschaftung verbieten.

Die Bundesregierung will per Gesetz verhindern, dass einzelne Bundesländer private Wohnungsbestände vergesellschaften können. Das geht aus einem Vorstoß hervor, auf den sich CDU/CSU und SPD Anfang Juli 2026 geeinigt haben. Konkret heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Das Vorgehen zielt vor allem auf die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin, für die sich 2021 in einem Volksentscheid eine deutliche Mehrheit ausgesprochen hatte.

Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von internationaler Verunsicherung bei Investoren, die bald einen Bogen um Berlin machen könnten. Auch diverse Banken sowie Unternehmensverbände machen mobil gegen die Vergesellschaftung. Dem gegenüber stehen Millionen Berliner:innen, die unter dem Mieterwahnsinn in der Stadt leiden.

Ausgelöst wurde die Initiative gegen die Vergesellschaftung von den unionsgeführten Bauministerien, allen voran Bayern und Nordrhein-Westfalen. Sie hatten eine entsprechende Entschließung in die Bauministerkonferenz eingebracht. Auch die SPD-Spitze beteiligt sich rege am Vorhaben.

Mehrheit der Berliner:innen für die Vergesellschaftung

Am 26. September 2021 stimmten die Berliner:innen parallel zur Bundestagswahl darüber ab, ob große private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen. Rund 59 Prozent der Abstimmenden votierten mit „Ja“. Durch eine Vergesellschaftung der betroffenen Wohnungsbestände sollen rund 240.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum überführt und dauerhaft gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden.

Die Berliner Landesregierung betreibt seit dem erfolgreichen Volksentscheid das Spiel der Verzögerung: Zunächst durch das Einsetzen einer sogenannten Expert:innenkommission, die die Möglichkeit der Vergesellschaftung bestätigte, und dann mit einem CDU-geführten Senat, der das Thema gänzlich ignorierte.

Der Volksentscheid war rechtlich nämlich nicht bindend, sondern verpflichtete den Berliner Senat politisch, sich mit der Umsetzung auseinanderzusetzen. In der Folge setzte das Land Berlin eine Expert:innenkommission ein, die 2023 zu dem Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Ausgangspunkt der Initiative waren die seit Jahren stark steigenden Mieten und Immobilienpreise in Berlin. Die Initiative argumentierte, große Wohnungskonzerne würden ihre Marktmacht missbrauchen, um Mieten zu erhöhen und Renditen zu maximieren. Tatsächlich zahlte beispielsweise der Konzern Vonovia in den vergangenen zehn Jahren jährlich Dividenden an die Aktionäre in Höhe von rund 700 Millionen bis zu 1,2 Milliarden Euro aus. Dieses Geld kommt hauptsächlich von den Mieterinnen und Mietern oder, in geringerem Umfang, aus dem Handel mit Wohnungen und Grundstücken.

Juristische Zweifel am Vergesellschaftungsverbot

Juristisch ist der Vorstoß der Bundesregierung sehr zweifelhaft. Der Verfassungsblog verweist darauf, dass ein Bundesgesetz, welches einen juristischen Aspekt ausschließlich blockiert, aber nicht selbst regeln soll, mit dem Grundgesetz kaum vereinbar ist.

Inhaltlich stützt sich Deutsche Wohnen & Co. enteignen auf den Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist die Möglichkeit der Vergesellschaftung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ zweifelsfrei festgeschrieben. Ähnliche Artikel gibt es übrigens auch in den Landesverfassungen von Bayern (§§ 160/161), Hessen (§ 41), Bremen (§§ 42–45) und im Saarland (§§ 51/52).

Teilweise gehen die Formulierungen weit über das Grundgesetz hinaus. So heißt es in Artikel 52 der Verfassung des Saarlandes: „Alle wirtschaftlichen Großunternehmen können durch Gesetz aus dem Privateigentum in das Gemeinschaftseigentum übergeführt werden, wenn sie in ihrer Wirtschaftspolitik, ihrer Wirtschaftsführung und ihren Wirtschaftsmethoden das Gemeinwohl gefährden.“ Dass insbesondere der Aktienkonzern Vonovia/Deutsche Wohnen, unter anderem durch seine vielfach illegalen Geschäftspraktiken, das Gemeinwohl gefährdet, ist aber eben eines der Hauptargumente der Initiative.

Juristischer oder politischer Kampf?

Der Diskurs dreht sich bisher hauptsächlich um ebendiese verfassungsrechtliche Dimension. Der Historiker Ralf Hofrogge verweist im Magazin Jacobin auf einen interessanten Aspekt hin, dass gerade die politische Dimension entscheidend sei. Linke Kräfte sollten „sich nicht darin erschöpfen, die Verfassungswidrigkeit des Vorstoßes festzustellen“, oder dass ein Ignorieren des Volksentscheids „gegen den Bevölkerungswillen und den Geist der Demokratie“ verstoße. Das treffe zwar zu, solche Vorwürfe entfalten jedoch keinen Druck.

Hofrogge kommentiert, dass trotzdem die Massenbeteiligung und der Kampf um die rechtliche Lage entscheidend sei: „Die Fans der Vergesellschaftung reagieren bislang eher defensiv. Für sie ist Vergesellschaftung kein sozialistisches Projekt, sondern ein wohnungspolitisches Instrument oder eine demokratische Ehrensache. Diese Argumentation ist aus der Perspektive der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen verständlich – sie agiert aus der Mieterbewegung heraus und stützt sich auf einen gesellschaftlichen Konsens, der von autonomen Gruppen bis in die Wutbürger von CDU und AfD reicht. Anders wäre die 59-Prozent-Mehrheit von 2021 nie erreichbar gewesen. Diesen Erfolg und die politische Breite dahinter muss die Initiative verteidigen. Sie kann sich nicht auf ein linkes Wahlklientel reduzieren.“

Berliner Mieten: SPD mit Scheinlösung statt Enteignung

Absicherung vor möglicher Berliner Linken-Regierung

Zeitlich fällt der Beschluss der Bundesregierung in eine sensible Phase: In Berlin liegt in aktuellen Umfragen erstmalig die Linkspartei mit ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp vorn. Am 20. September wird dort gewählt und es kann gut sein, dass Die Linke stärkste Kraft wird und mit Grünen und SPD eine Regierung bildet. Kurz davor findet außerdem am 5. September eine große Mietendemo statt.

Sollte es im Herbst 2026 zu einem Wechsel der Berliner Landesregierung kommen, hat Die Linke angekündigt, die Vergesellschaftung parlamentarisch voranzubringen. Es ist durchaus möglich, dass das Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Vergesellschaftung – wie es die Initiative vorgelegt hat – beschließen will. Aufgrund der ablehnenden Haltung der Fraktionen von CDU, SPD und AfD ist dies jedoch unwahrscheinlich.

Die Initiative finalisiert im Laufe des Jahres ihr Gesetz, um es etwa im Winter 2026/27 erneut als Volksbegehren einzubringen. Sollte das Vorhaben nicht durch juristische Prüfungen verzögert werden, könnten die Berliner:innen und Berlin in einem Volksentscheid dann ein zweites Mal über die Vergesellschaftung abstimmen – doch das kann noch einige Jahren dauern.

Voltor Schwarz
Voltor Schwarz
Voltor Schwarz lebt und arbeitet in Berlin und ist dort mietenpolitisch sowie antifaschistisch aktiv.

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