Der Bundestag hat ein umfassendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Die Reform begrenzt Ausgaben im Gesundheitswesen, erhöht die Belastungen für Versicherte und verschärft den finanziellen Druck auf Krankenhäuser, Praxen und Beschäftigte. Die Folgen könnten spürbare Einschnitte bei der Versorgung sein.
Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit 319 Ja-Stimmen gegen 286 Nein-Stimmen billigte die Regierungsmehrheit ein Sparpaket, das nach Darstellung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisieren und weitere Beitragssprünge verhindern soll. Doch die Reform stößt auf massive Kritik – von Gewerkschaften, Beschäftigten im Gesundheitswesen, Verbänden und weiten Teilen der Opposition. Am Freitagmorgen demonstrierten rund 500 Menschen in Berlin vor dem Bundestag gegen die geplante Gesundheitsreform, und auch in anderen Städten gingen am Donnerstag und in den Tagen zuvor zahlreiche Menschen gegen den Sozialabbau auf die Straße.
Kostenbremse für Krankenhäuser verschärft den Spardruck
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Deckelung der Vergütungssteigerungen für Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Leistungserbringer. Künftig sollen Erhöhungen der Vergütung grundsätzlich an die sogenannte Grundlohnrate gekoppelt werden. Steigen Personal-, Energie- oder Sachkosten stärker als die beitragspflichtigen Einkommen, bleiben die Einrichtungen auf den Mehrkosten sitzen.
Besonders problematisch ist dabei, dass künftig selbst Tarifsteigerungen nur noch eingeschränkt refinanziert werden. Liegen Lohnerhöhungen oberhalb der Grundlohnrate, werden diese Kosten nur teilweise ausgeglichen. Die entstehende Finanzierungslücke müssen die Krankenhäuser selbst schließen.
Für die Beschäftigten bedeutet das einen erheblich steigenden Druck. Wenn Kliniken steigende Personalkosten nicht mehr vollständig erstattet bekommen, wächst der Anreiz, Personal abzubauen, Stellen unbesetzt zu lassen oder notwendige Investitionen aufzuschieben. Schon heute arbeiten viele Beschäftigte in Krankenhäusern unter enormer Belastung. Die Reform droht diese Entwicklung weiter zu verschärfen.
Auch verschiedene Sondervergütungen werden gestrichen. So entfallen unter anderem zusätzliche Vergütungen für offene Sprechstunden sowie weitere extrabudgetäre Leistungen. Damit steigt der finanzielle Druck auf Praxen und Kliniken zusätzlich.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte bereits im Vorfeld gewarnt, dass zahlreiche Krankenhäuser durch die Reform wirtschaftlich weiter unter Druck geraten könnten. Befürchtet werden Standortschließungen, Personalabbau und eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum.
Versicherte zahlen einen größeren Teil der Rechnung
Auch werden gesetzlich Versicherte künftig stärker belastet.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören:
- höhere Zuzahlungen für Medikamente (künftig zwischen 7,50 und 15 Euro),
- Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung,
- ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für künftig nicht mehr kostenlos mitversicherte Ehepartner,
- weitere Leistungseinschränkungen und höhere Eigenbeteiligungen.
Auch sollen Krankenkassen zukünftig nicht mehr verpflichtet sein, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren.
Zwar wurden einzelne Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wieder abgeschwächt – etwa bei den Ausnahmen für die Familienversicherung oder bei der ursprünglich geplanten jährlichen Dynamisierung der Zuzahlungen. Grundsätzlich bleibt jedoch die Richtung bestehen: Ein größerer Teil der Finanzierung soll künftig unmittelbar von den Versicherten getragen werden.
Statt die Einnahmeseite grundlegend zu reformieren – etwa durch die Einführung einer Krankenversicherung für alle und die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze –, wird die finanzielle Last besonders auf die Schultern gesetzlich Versicherter mit geringeren Einkommen verteilt.
Psychotherapie besonders betroffen
Besonders heftig fällt die Kritik aus dem Bereich der Psychotherapie aus. Psychotherapeut:innen warnen davor, dass die geplanten Budgetierungen ihre wirtschaftliche Existenz gefährden könnten.
Durch die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in budgetierte Vergütungssysteme drohen Honorarkürzungen, sobald Budgets ausgeschöpft sind. Gleichzeitig soll die bisherige Angemessenheitsprüfung entfallen, die bislang sicherstellte, dass psychotherapeutische Praxen kostendeckend arbeiten können.
Berufsverbände sprechen von einer existenziellen Bedrohung. Viele Therapeutinnen und Therapeuten befürchten, ihren Kassensitz aufgeben oder verstärkt Privatpatienten behandeln zu müssen. Die Folge könnten längere Wartezeiten und eine schlechtere Versorgung gesetzlich Versicherter sein.
Linke und Grüne üben Kritik an der großen Koalition
Während Bundesgesundheitsministerin Warken im Bundestag von einem „Meilenstein“ spricht, warnen Vertreter:innen der Grünen und Linken vor einem Kürzungskahlschlag im Gesundheitswesen. Die Reform schone aus ihrer Sicht die eigentlichen Kostentreiber, belaste stattdessen Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte und gefährde die medizinische Versorgung. Wie Linken-Abgeordnete Heidi Reichinneck zusammenfasste: „Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen.“
Die Grünen hatten am Mittwoch sogar Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, da Zweifel bestanden hatten, ob hier ein „ordnunggemäßes parlamentarisches Verfahren“ noch möglich gewesen wäre. Die Abgeordneten hätten nämlich am Montagabend 300 Seiten Änderungsanträge bekommen, obwohl die Abstimmung bereits am Freitag stattfinden sollte. Das Bundesverfassungsgericht wies die Rüge jedoch am Donnerstag zurück.
Auch zahlreiche Fachverbände kritisierten den Gesetzgebungsprozess. Viele Änderungen seien erst kurz vor der Abstimmung vorgenommen worden. Eine umfassende fachliche Bewertung der Folgen sei dadurch kaum möglich gewesen.
Historische Kürzungen in der Gesundheit
Mit der Verabschiedung der Gesundheitsreform hat der Bundestag einen tiefgreifenden Umbau der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Während die Bundesregierung von einem notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Beiträge spricht, sehen viele darin vor allem ein Sparprogramm zulasten der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Die Begrenzung der Finanzierung von Krankenhäusern und Praxen, höhere Zuzahlungen sowie Einschränkungen bei Leistungen könnten den finanziellen Druck auf Einrichtungen weiter erhöhen und die Versorgung verschlechtern. Ob die Reform tatsächlich zu einer nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung führt oder lediglich neue Belastungen schafft, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

