19 Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien ist das neue Parlament nun zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Dort ist aktuell kaum Opposition vertreten, Frauen sind deutlich in der Minderheit und alle Abgeordneten wurden zumindest indirekt durch den Präsidenten al-Scharaa abgesegnet. Die Lage in dem Land bleibt weiterhin bedrohlich.
Der Sturz des Regimes rund um Baschar al-Assad liegt inzwischen anderthalb Jahre zurück. Am 12. Juli tagte das neue Parlament nun zum ersten Mal. Das Parlament, bestehend aus 206 Abgeordneten, erhielt ein Mandat für 30 Monate. In diesem Zeitraum soll der Ausschuss die neue Verfassung ausarbeiten und ein aktualisiertes Wahlgesetz für künftige Wahlen entwerfen.
Die Abgeordneten haben das Recht, Gesetze vorzuschlagen und zu verabschieden; sie müssen den Staatshaushalt und internationale Abkommen genehmigen. Dekrete der Regierung können sie jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit blockieren. Die Zusammensetzung des Parlaments, in dem aktuell keine nennenswerte Opposition vertreten ist, lässt einen solchen Prozess unwahrscheinlich erscheinen.
Darüber hinaus wählte die Versammlung Abdelhalim al-Awwak, einen Rechtsexperten aus Hasakeh, zum Parlamentssprecher. Er war bereits 2025 Teil des Ausschusses, der die Verfassungserklärung ausarbeitete.
Zusammensetzung des Parlaments streng von oben kontrolliert
140 Sitze, also zwei Drittel der Abgeordneten, wurden im Rahmen der Wahl im Oktober 2025 nicht direkt von der syrischen Bevölkerung gewählt. Stattdessen wurden sie von regionalen Wahlgremien gewählt, die sich insgesamt aus 6000 bis 7000 Wahlmännern und Wahlfrauen zusammensetzten. Darunter lokale Honoratioren, Akademiker:innen und Geistliche. Die wahlberechtigten Personen wurden vor der Wahl von einem nationalen elfköpfigen Komitee bestätigt, das zuvor vom Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa ernannt worden war. Das verbleibende Drittel wurde durch den Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa persönlich ernannt.
Über die Bestimmung der Wählenden hinaus gab es noch weitere Einschränkungen der Wahl. So mussten 70 Prozent der gewählten Kandidat:innen Akademiker:innen oder Technokrat:innen sein. Die anderen 30 Prozent zumindest „namhafte Mitglieder“ ihrer Gemeinde. Eine Repräsentation der ärmeren Teile der Bevölkerung ist somit kaum möglich. Mitglieder des gestürzten Regimes, aktives Militär- und Sicherheitspersonal sowie amtierende Minister, Gouverneure und Richter waren von jeglicher Teilnahme ausgeschlossen.
Ahmed al-Scharaa: Ein Präsident mit terroristischer Vergangenheit
Zu den Wahlen selbst veröffentlichten die Behörden keine Aufschlüsselung, wie viele Abgeordnete ethnischen und religiösen Minderheiten angehören. Laut inoffiziellen Zahlen sollen jedoch nur 10 der 210 Sitze an ethnische und religiöse Minderheiten wie Christ:innen, Kurd:innen und Alawit:innen gegangen sein. Die Übergangsregierung hatte außerdem eine Frauenquote von 20 Prozent angekündigt. Unter den gewählten Sitzen gingen jedoch nur 6 Sitze an Frauen; von den 70 Sitzen, die durch Al-Sharaa bestimmt wurden, waren es 15. Die Frauenquote liegt somit bei 10 statt den angekündigten 20 Prozent.
Al-Sharaa erklärte, dieses Verfahren sei wegen der Millionen Vertriebenen und fehlender Wählerregister notwendig gewesen. Er unterstütze allgemeine Wahlen, sobald die Infrastruktur dies zulasse. Ob sich dieses Versprechen einlösen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar.
Al-Sharaa selbst hat eine islamisch-fundamentalistische Haltung und eine politische Vergangenheit als Terrorist. Er soll sich 2003 der al-Qaida im Irak angeschlossen haben. Zwischen 2006 und 2011 war er in US-amerikanischen und irakischen Gefängnissen inhaftiert. Nach seiner Freilassung gründete er 2011 die al-Nusra-Front, die bis 2016 offiziell als syrischer Ableger von al-Qaida fungierte. Nach seinem Bruch mit al-Qaida im Jahr 2016 benannte seine Organisation um, um sich international breiter aufzustellen. Dies führte zur Gründung des Milizbündnisses Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS), das Ende 2024 das Assad-Regime stürzte.
Die syrische Übergangsregierung befindet sich im Zuge einer Annäherung an die westlichen Mächte unter Druck, einen gewissen Schein von Demokratie nach außen zu projizieren. Dass dieser Schein oftmals im großen Widerspruch zu der Realität des von jahrelangem Bürgerkrieg geplagten Landes steht, zeigt sich unter anderem an dem Umgang der aktuellen Machthaber mit ethnischen Minderheiten.
Kurdische Opposition im Parlament nicht vertreten
Einige Regionen (wie die kurdischen Gebiete oder die Provinz as-Suwaida) blieben bei den Wahlen zunächst ebenfalls außen vor. In beiden Gebieten hängt das damit zusammen, dass diese im Oktober noch nicht unter Kontrolle der syrischen Regierung standen. As-Suwaida wird überwiegend von der nationalen Minderheit der Drus:innen bewohnt; sie hat bisher nur einen Vertreter im Parlament.
Auf der Seite der Kurd:innen sind mittlerweile Vertreter:innen des Kurdischen Nationalrats Teil des syrischen Parlaments. Diese Partei befürwortet die Integration der größten ethnischen Minderheit Syriens in den Bundesstaat und ist gegen eine kurdische Autonomie. Vertreter:innen der Partei der Demokratischen Union (PYD), also der politischen Kräfte, die sich für die kurdische Autonomie einsetzen, sind nicht vertreten.
Die Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), die gemeinsam mit der PYD Teil einer breiteren politisch-militärischen Koalition sind, organisieren nach wie vor politischen Widerstand gegen al-Scharaa. Sie rief zum Boykott der Wahlen in den von den HTS-Truppen eroberten nordöstlichen Provinzen auf.
Lage in Syrien weiterhin gefährlich
Dass die Lage in Syrien weiterhin gefährlich ist, wird durch die anhaltend bedrohende Situation für nationale Minderheiten belegt. Darüber hinaus wird diese Beobachtung auch durch das Videostatement einer deutschen Journalistin bestätigt, die am 19. Juni aus einem syrischen Gefängnis entlassen wurde.
Journalistin Eva Maria Michelmann freigelassen und in Deutschland angekommen
„Bitte glauben Sie nicht, dass das HTS-Regime in Syrien in irgendeiner Weise demokratisch wäre“, sagte die Kölner Journalistin Eva Maria Michelmann in einem Videostatement, das bei einer Pressekonferenz ihrer Familie und ihrer Anwälte in Köln gezeigt wurde. „Seine Methoden sind nicht einmal menschlich. Folter mit Schlägen und Elektrizität sind in den Gefängnissen dieses Regimes ganz normale Standardverhörmethoden“.
Auch das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen nach Syrien. Sie begründen die Warnung mit der Ende Februar 2026 begonnenen militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran.
Trotz dieser Einschätzung ist der deutsche Staat weiterhin im engen Austausch mit der Regierung in Syrien; es sind sowohl enge wirtschaftliche Zusammenarbeit als auch zahlreiche Abschiebungen nach Syrien geplant. Erst im März gab Bundeskanzler Friedrich Merz nach einem gemeinsamen Treffen mit dem syrischen Präsidenten Ahmed al-Scharaa bekannt, 80 Prozent der mehr als 900.000 in Deutschland lebenden Syrer:innen abschieben zu wollen.
Merz und al-Scharaa machen Syrer:innen in Deutschland zur Verhandlungsmasse

