Der Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter zeigt erhebliche Missstände in deutschen Justizvollzugsanstalten und Polizeikommissariaten auf: Mehrere Bundesländer blockieren Verbesserungen, Misshandlungen und Todesfälle sind die Folge.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Auf 123 Seiten werden verschiedene Missstände aufgezeigt, darunter 19 Todesfälle in der Sicherungsverwahrung (SV) Werl in Nordrhein-Westfalen (NRW), eine Fixierung von fast 23 Tagen in einer Klinik in Lübben sowie wochenlange Unterbringungen in „besonders gesicherten Hafträumen“ (bgH).
Die Nationale Stelle hatte 2025 insgesamt 50 Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs durchgeführt und dabei laut Bericht diverse Verstöße gegen Menschenrechte sowie Verletzungen der Menschenwürde festgestellt.
Der besondere Kritikpunkt des Berichts geht jedoch über einzelne Fälle oder unwürdige Praktiken hinaus: erstmals werden nach 15 Jahren Arbeit der Stelle auch die Reaktionen der Bundesländer auf ihre Empfehlungen nachgezeichnet.
Einige Bundesländer z.B. verweigern schlicht die Umsetzung der Empfehlungen, so etwa Nordrhein-Westfalen. Auch angesichts der Häufung von 19 Todesfällen in der SV Werl zwischen 2020 und 2024 sah das Land zunächst keine Veranlassung. Erst nach wiederholten Berichten und Anfragen wurden dort einzelne Verbesserungen umgesetzt.
Dieser Widerstand der Justizministerien zeigt sich auch in der Ausstattung der Nationalen Stelle. Zwar stehen heute etwas mehr Ressourcen zur Verfügung als noch 2024, doch personell und materiell ist sie weiterhin nicht annähernd so ausgestattet, dass sie die völkerrechtlich vorgeschriebene Überprüfung des deutschen Freiheitsentzugs auch nur annähernd leisten könnte.
Die rund 13.000 Einrichtungen des Freiheitsentzzugs in Deutschland können von den zehn ehrenamtlichen Mandatsträger:innen höchstens stichprobenartig überprüft werden. Gerade deshalb mahnen die Verfasser:innen bereits im Vorwort, einer „proaktiven Umsetzung der entwickelten Standards und Empfehlungen“ komme eine zentrale Bedeutung zu.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hatte am 1. Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist Deutschlands Präventionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention und besucht Einrichtungen des Freiheitsentzzugs, stellt Anfragen und begleitet Abschiebungen.
Die Stelle arbeitet unabhängig, ihre Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Finanziert wird sie zu zwei Dritteln von den Bundesländern und zu einem Drittel vom Bund. Über ihre Ausstattung entscheidet die Justizminister:innenkonferenz (JuMiKo). Angesichts der im Bericht dokumentierten Missstände und der Blockade ihrer Empfehlungen durch mehrere Landesjustizministerien stellt sich die Frage, ob diese Ausstattung ihrem Auftrag gerecht wird.
19 Todesfälle in der Sicherheitsverwahrung Werl
Mehrere der auffälligsten Fälle, die der Bericht hervorhebt, verdeutlichen den beschriebenen Interessenskonflikt. In Nordrhein-Westfalen wurde die Nationale Stelle durch eine bundesweite Abfrage darauf aufmerksam, dass es in der Sicherungsverwahrung Werl zwischen 2020 und 2024 zu 19 Todesfällen gekommen war. Das Land NRW bewertete diese zunächst als „zufällige Häufung natürlicher Todesfälle ohne strukturelle Ursachen“.
Auf Anfrage des NDR erklärte das Justizministerium, die Todesfälle seien zunächst einzeln und anschließend auf Anfrage der Nationalen Stelle nochmals im Zusammenhang überprüft worden. Auch dabei hätten sich laut Land NRW keine „Unregelmäßigkeiten oder Defizite“ ergeben.
Ein struktureller Faktor, der bei der Bewertung der Todesfälle berücksichtigt werden muss, ist die besondere Stellung der JVA Werl: Sie ist die einzige Einrichtung der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen. Anders als der Strafvollzug dient die Sicherungsverwahrung nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz der Allgemeinheit bis zu einer möglichen Entlassung der Untergebrachten. Deshalb gelten für sie besondere Anforderungen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2011 mit dem sogenannten Abstandsgebot fest, dass sich die Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden muss.
Daraus ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Unterbringung und die Lebensbedingungen der Verwahrten. Nach Angaben der Nationalen Stelle werden diese in Werl teilweise nicht erfüllt. So verweist der Bericht etwa auf die Möblierung der Zimmer, die über das vorgegebene Kontingent hinaus individuelle Gestaltung ermöglichen soll. Als positives Beispiel nennt die Stelle die Sicherungsverwahrung in Brandenburg an der Havel, wo entsprechende Wünsche berücksichtigt werden.
Doch die JVA Werl wird im Bericht auch aus einem weiteren Grund kritisiert: Es handelt sich um die Unterbringung im „besonders gesicherten Haftraum“ (bgH). Diese Praxis wird in mehreren Bundesländern beanstandet – unter anderem wegen sehr langer Unterbringungszeiten, kleiner Räume sowie fehlender Matratzen und Decken.
In der JVA Werl kommen mehrere dieser Kritikpunkte zusammen: Der bgH 1 im Keller von Haus 1 verfügt über kein Tageslicht, ist nur 4,7 Quadratmeter groß und wird per Kamera überwacht – ohne Verpixelung des Sanitärbereichs. Obwohl die Nationale Stelle diese Zustände bereits 2022 beanstandete, wurde der Raum weiter unverändert genutzt. Teilweise waren dort Insassen tagelang untergebracht.
Die fehlende Verpixelung und der Umgang mit der Unterbringung im bgH stehen beispielhaft für den Umgang Nordrhein-Westfalens mit den Empfehlungen der Nationalen Stelle. Das Land bezeichnete diese als „lebensfremd“, obwohl andere Bundesländer entsprechende Standards bereits umgesetzt und teilweise gesetzlich verankert haben.
Diese Diskrepanz zeigt sich auch in anderen Ländern. Besonders Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg fallen im Bericht wiederholt dadurch auf, Empfehlungen nicht umzusetzen. Gleichzeitig setzt jedoch auch kein anderes Bundesland sämtliche Empfehlungen der Nationalen Stelle vollständig um.
23 Tage lang fixiert – Fixierung in Justiz, Psychiatrie und Polizeigewahrsam
Auch die Praxis der Fixierung steht seit Jahren besonders im Bereich der Psychiatrie und des Polizeigewahrsams in der Kritik. Ein Beispiel ist der Fall von Pedro Corona, der nach einer Fixierung durch die Polizei in Köln 23 Minuten lang reanimiert werden musste und seitdem im Koma liegt.
Auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kritisiert die Praxis seit Jahren und sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf.
Besonders deutlich zeigt sich der Widerstand der Länder bei der Fixierung im Justizvollzug: Keines der sechzehn Bundesländer ist bereit, die Praxis grundsätzlich zu überdenken – obwohl hier nicht nur Empfehlungen der Nationalen Stelle betroffen sind, sondern auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Zudem erfolgt die Fixierung im Justizvollzug häufig nicht mit Textilien, sondern mit Metallfesseln.
Auch bei der Frage, ob eine Fixierung ohne richterliche Anordnung möglich sein soll, unterscheiden sich die Regelungen der Länder. Ähnlich unterschiedlich ist der Umgang bei Fixierungen durch die Polizei: Während die Bundespolizei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits umsetzt, verweigern fünf Länder dies weiterhin.
Ein weiterer Fall ereignete sich in Hamburg-Billstedt: Dort wurde eine Person im Polizeigewahrsam bäuchlings fast zwei Stunden lang auf einem Holztisch fixiert.
In Nordrhein-Westfalen ist die Praxis der Fixierung inzwischen zumindest in einem Fall Gegenstand eines Gerichtsverfahrens: In Mülheim an der Ruhr hatten neun Polizeibeamt:innen Hände und Füße des bäuchlings liegenden Ibrahima Barry auf dem Rücken fixiert und anschließend mithilfe von Kabelbindern miteinander verbunden – bis zu seinem Tod.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamt:innen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war den Beteiligten bewusst, welche Gefahr von einer längeren Fixierung in Bauchlage ausgehen kann.
Polizist:innen werden regelmäßig darin geschult, dass eine längere Fixierung in Bauchlage zu einem Erstickungstod führen kann. Angehörige und der Solidaritätskreis Justice for Ibrahima Barry kritisieren deshalb, dass die derzeitige Anklage nicht auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge lautet.
Lange Liste der Missstände
Die Missstände, die der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter aufzeigt, sind zahlreich und schwerwiegend. Gleichzeitig werden die Empfehlungen der Stelle von mehreren Justizministerien nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
Der Bericht zeigt jedoch noch zahlreiche weitere Missstände auf. Dazu gehören etwa die Arbeit der Bundesstelle zur Unterbringung und Abschiebung von Geflüchteten, insbesondere im Zusammenhang mit der neuen GEAS-Regelung, sowie die wiederholte Kritik an den besonders gesicherten Hafträumen.
Trotz der unzureichenden Finanzierung, Besetzung und Ausstattung ist es der Nationalen Stelle immer wieder gelungen, erhebliche Missstände aufzudecken – etwa in der JVA Werl oder in der JVA Augsburg-Gablingen.
Offen bleibt jedoch, wie viele Fälle menschenunwürdiger Behandlung im deutschen Freiheitsentzug der stichprobenartigen Kontrolle durch die Stelle entgehen. Angesichts der begrenzten Ressourcen und der wiederholten Zurückweisung ihrer Empfehlungen durch einzelne Bundesländer bleibt diese Frage weiterhin bestehen.

