Mohammed Dramé wurde 2022 durch mehrere Schüsse von der Polizei getötet. Ein erstes Urteil hatte Fehler im Vorgehen der Polizist:innen anerkannt, sie aber dennoch freigesprochen. Nun wurde der Freispruch bestätigt.
2022 wurde der 16-jährige Mohammed Dramé im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung von Polizist:innen erschossen. Zuvor hatten Betreuer der Einrichtung die Polizei alarmiert, weil Dramé suizidale Absichten hatte erkennen lassen. Als die fünf Polizisten in dem Hinterhof eintrafen, fanden sie den Jungen dort mit einem Messer vor, das er sich an den Bauch hielt und so mit Suizid drohte.
Statt die Situation zu deeskalieren, veranlasste der Einsatzleiter, Pfefferspray gegen den Jugendlichen einzusetzen. Als der Jugendliche sich daraufhin, immer noch mit dem Messer in der Hand, auf die Polizist:innen zubewegte, wurde er zweimal mit Tasern beschossen. Ohne ihm Zeit für eine Reaktion zu geben, wurde Dramé daraufhin durch fünf Schüsse aus einer Maschinenpistole getötet.
In den darauffolgenden Ermittlungen wurde klar: Dramé war zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für seine Mitmenschen. Der Einsatz von Pfefferspray war eine unbegründete Eskalation der Lage und die Schüsse, die Dramé schließlich töteten, waren nicht notwendig gewesen. Zudem wurde ein “Munitionierungsfehler” bei einem der Taser festgestellt, der mit Munition für eine falsche Reichweite geladen worden war und daher nicht seine benötigte Wirkkraft entfalten konnte. Auch wurde festgestellt, dass es sich bei dem Herantreten des Getöteten an die Polizist:innen wohl nicht um einen Angriff, sondern vielmehr um einen Fluchtversuch gehandelt hatte.
Der Tod des Jugendlichen ist damit nicht auf dessen Handeln, sondern auf die mangelhafte Ausführung des Einsatzes und die Fehlentscheidungen der beteiligten Polizisten zurückzuführen.
Urteil nach Mord an Mouhamed Dramé: Alle angeklagten Polizist:innen freigesprochen
Freispruch bestätigt – Keine Rechenschaft für Dramés Tod
Die Staatsanwaltschaft plädierte in dem Fall für eine Gefängnisstrafe auf Bewährung für den Einsatzleiter wegen fahrlässiger Tötung. Eine Nebenklage richtete sich währenddessen gegen alle beteiligten Polizisten. Das Gericht entschied jedoch auf einen Freispruch für alle fünf Angeklagten. Der Schütze habe zwar nach einem falschen Gefühl der Bedrohung gehandelt, dieses Gefühl der Bedrohung hätte jedoch als Begründung für die Schüsse ausgereicht. Auch der Einsatzleiter wurde freigesprochen, da sein Vorgehen zwar fatal, aber dennoch nachvollziehbar gewesen wäre.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen gegen dieses Urteil abgewiesen. Die Freisprüche, sowohl für den Einsatzleiter, der den Einsatz von Pfefferspray und Maschinenpistole anordnete, als auch die in einer Nebenklage beschuldigten restlichen Polizist:innen, seien korrekt und somit rechtskräftig, so der BGH.
Die Familie des Ermordeten reagiert entsprechend geschockt: „Wir sind schockiert darüber, dass nun niemand für den Tod unseres Bruders zur Verantwortung gezogen wird. Wir wissen nicht, wie wir das unserer Familie erklären sollen“, erklärt sein Bruder Sidy. Noch fataler ist, dass beide Brüder nun nach dem Abschluss des Prozesses ausreisen sollen. Die Dortmunder Ausländerbehörde verlängerte trotz öffentlichen Drucks nicht ihr Visum.
Strukturelle individuelle Fehlentscheidungen
Die Bestätigung des Urteils zeigt, dass Polizist:innen von jeglicher Rechenschaft gegenüber ihren Handlungen in Ausübung ihres Berufes befreit sind. Individuelles Handeln wird selbst nach Bestätigung seiner Falschheit nicht als fahrlässig geahndet, sondern als Fehleinschätzung entschuldigt und ein ungerechtfertigtes Gefühl der Bedrohung reicht als Begründung für das tödliche Abfeuern einer Waffe.
Immer wieder kommt es bei Einsätzen der Polizei zum Einsatz tödlicher Gewalt. Besonders häufig betroffen sind dabei migrantisch Gelesene oder psychisch Erkrankte beziehungsweise Personen in psychischen Ausnahmezuständen. Es häufen sich „individuelle Fehlentscheidungen“ in einem Maße, in dem man nur von strukturellen Problemen sprechen kann.
Die oftmals fehlende Ausbildung der Beamt:innen in Bezug auf den Umgang mit psychisch Erkrankten spielt dabei eine wichtige Rolle. Menschen in einer psychischen Notlage handeln oft nicht nachvollziehbar und können daher fälschlicherweise als Gefahr erkannt werden. Auch werden psychisch Erkrankte von Polizist:innen als überdurchschnittlich gefährlich wahrgenommen.
Ein verbesserter Umgang von Polizist:innen mit psychisch Kranken ist durch Weiterbildungen und interdisziplinäre Arbeit zwar möglich. Allerdings lässt sich vermuten, dass es sich hierbei um einen Mehraufwand handelt, der nicht zur Genüge angestrebt wird, da er für die Hauptaufgabe der Polizei – die Aufrechterhaltung der Gesellschaftsordnung – nicht relevant genug ist. Ganz im Gegenteil werden psychisch kranke Menschen zunehmend zur Gefahr erklärt.
Berliner Polizei will psychisch Kranke kriminalisieren statt zu helfen
Migrantische Personen wiederum sind einerseits direkt vom strukturell bedingt überdurchschnittlich vorkommenden Rassismus in der Polizei betroffen. Andererseits dürften auch Sprachbarrieren, Vorurteile und kulturbedingt unvorhergesehene Reaktionen der Opfer dazu führen, dass sich Polizist:innen unsicherer im Umgang mit migrantisch gelesenen Personen fühlen und daher gewillt sein könnten, besonders früh und überproportional stark Gewalt gegen diese anzuwenden.

