Die GEAS-Reform verschärft die schwierigen Lebensbedingungen vieler geflüchteter Menschen in Deutschland. Fachkräfte berichten von überfüllten Unterkünften, fehlender Teilhabe, Armut und bürokratischen Hürden. Während neue Zentren mit haftähnlichen Bedingungen entstehen, warnen Sozialverbände und Kontrollstellen vor den Folgen für geflüchtete Kinder.
Die Lebensumstände, denen geflüchtete Menschen und Kinder in Deutschland ausgesetzt sind, werden durch die seit diesem Jahr umgesetzte GEAS-Reform weiter verschärft. Sozialverbände und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mahnen bereits jetzt die unwürdigen und gefährlichen Zustände an, die in deutschen Flüchtlingsunterkünften und im Alltag geflüchteter Menschen herrschen.
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Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Organisation Save the Children eine nicht repräsentative Online-Befragung unter Fachkräften aus Beratungsstellen, Kitas und Geflüchtetenunterkünften durchgeführt. Abgefragt wurden dabei Bereiche wie Ernährung, Gesundheit, finanzielle Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. Die Ergebnisse lassen erahnen, welcher Stigmatisierung und Benachteiligung geflüchtete Kinder ausgesetzt sind.
Zu viert in einem Zimmer – die Lebensrealität geflüchteter Familien
Besonders die Gesundheitsversorgung, die baulichen Zustände der Unterkünfte, aber auch fehlendes Bargeld und bürokratische Mängel werden von den Fachkräften angemahnt. Auch die fehlende Sprachvermittlung durch unzureichende Ausstattung mit Dolmetscher:innen stellt laut den Befragten ein großes Problem dar.
In Deutschland betreffen diese Unzulänglichkeiten bis zu 100.000 geflüchtete Kinder. So viele beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen sind noch knapper bemessen als diejenigen der Menschen, die Grundsicherung beziehen – und das, obwohl bereits diese als zu gering gelten. Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie legt dar, dass die Beträge je nach Altersgruppe hier um bis zu 30 Prozent höher liegen müssten, um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Doch das AsylbLG dient anders als die Grundsicherung, die zum Sozialrecht zählt, eben nicht der Existenzsicherung, sondern eher dazu, „Flüchtlingsbewegungen durch Abschreckungsbemühungen“ zu minimieren. Entsprechend erhalten geflüchtete Kinder wesentlich weniger Geld, und ein großer Teil an Unterstützung wird in Form von Bezahlkarten ausgegeben.
„Verletzt Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ – Klage und Kritik an Bezahlkarte
Diese Bezahlkarten helfen jedoch an den meisten Orten, an denen Geflüchtete sie benötigen würden, nicht weiter: So sind beispielsweise die Essens-Tafeln für sie damit nicht zugänglich. Besonders Kinder leiden unter dem fehlenden Bargeld: Flohmärkte, Kuchenbasare, Jugendclubs und Vereine, die Lastschriften einziehen, sind nur einige Beispiele für Bereiche, aus denen sie dadurch ausgeschlossen werden. Die Folge sind laut Fachkräften Stigmatisierung, Scham und eine weitere Verschärfung der Armut.
Doch auch innerhalb von Unterkünften leiden geflüchtete Kinder und Familien: Da insbesondere Sammelunterkünfte baulich häufig auf Erwachsene ausgelegt sind, beeinträchtigt dies den Alltag der Kinder. Eine Fachkraft aus Bayern berichtet von mehreren Familien, die zu viert in einem Zimmer leben. Konzentriertes Spielen, Hausaufgaben oder Raum für die Pflege von Freundschaften bleiben dabei auf der Strecke. Auch der Schlaf leidet dauerhaft unter der fehlenden Privatsphäre.
Ebenso wird das Essen von den Befragten bemängelt: Über 70 Prozent geben an, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Ein Drittel berichtet von Verpflegung in Sammelunterkünften, die weder ausreichen würde, noch kindgerecht sei. Die Verbände fordern eine Prüfung des Gesetzgebers, ob die Regelsätze überhaupt eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung von Kindern ermöglichen können.
Auch bürokratische Hürden bringen laut den Befragten ihre Klient:innen und Betreuten in die Bredouille. Eine Fachkraft aus Nordrhein-Westfalen berichtet, dass alle von ihr betreuten Neugeborenen zwei bis drei Monate auf ihre Geburtsurkunde warten müssten. Das bedeutet bis zu drei Monate ohne Leistungen und ohne Krankenversicherungsschutz. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ebenfalls regelmäßig Kinder in Not: In einem Fall wird von einer Verzögerung von elf Monaten bei der Versorgung eines neugeborenen Kindes berichtet.
Umsetzung der GEAS-Reform: Dresden eröffnet sogenanntes Sekundärmigrationszentrum
Die Umsetzung der GEAS-Reform bringt für geflüchtete Menschen in Deutschland weitreichende Veränderungen mit sich, deren Auswirkungen sich auch im Bereich der sozialen Versorgung zeigen. Die GEAS-Reform des europäischen Asylrechts soll neben einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen auch eine bessere Versorgung Geflüchteter ermöglichen. Ein erster Fortschritt zeigt sich bislang zumindest bei der Krankenversorgung: seit Mitte Juni erhalten geflüchtete Kinder über die Krankenkassen dieselben Leistungen wie andere Kinder.
Doch vor allem bietet die neue Gesetzgebung den EU-Staaten die Möglichkeit, nicht nur Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten, sondern auch sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ (SMZ) einzurichten. Diese sollen der Unterbringung von Geflüchteten dienen, die über einen anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Da über ihr Bleiberecht nicht der deutsche Staat entscheidet, werden sie dort während des Verfahrens untergebracht. Sie können dort bis zu 24 Monate verbleiben, Familien mit Kindern immerhin bis zu 12 Monate. Doch auch das ist bereits doppelt so lang wie die übliche Aufenthaltsdauer in Sammelunterkünften.
Das erste dieser Zentren in Deutschland wurde Anfang Juli in Dresden in Betrieb genommen. Gegenüber dem MDR bezeichnete Mission Lifeline aus Dresden die Einrichtung als ein „Abschiebegefängnis“. Das Zentrum sei durch haftähnliche Bedingungen geprägt, Menschenrechte würden zugunsten schnellerer Abschiebungen bewusst eingeschränkt.
Formell dürfen Geflüchtete zwar nicht „haftähnlich“ untergebracht werden, doch in der Realität verfügen viele Einrichtungen – so auch das SMZ Dresden – über Zäune und große Tore. Die Bewohner:innen dürfen das Gelände zudem nur nach vorheriger Anfrage und Genehmigung verlassen.
Auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hatte bereits die Zustände in einer Einrichtung in Dresden bemängelt, die von derselben Behörde verwaltet wird: In der Abschiebungshaft Dresden waren die Räume mit Lochblechgittern statt Fenstern versehen. Zudem gab es einen besonders gesicherten Haftraum ohne Waschbecken, dafür jedoch mit einem Bodenloch als Toilette.
Im Bezug auf die GEAS-Reform sieht die Stelle insbesondere die mögliche Inhaftierung Minderjähriger von bis zu drei Monaten kritisch. Der ursprüngliche Entwurf sah eine mögliche Inhaftierung von bis zu sechs Monaten vor. Doch auch drei Monate Haft könnten für Kinder und Jugendliche fatale Folgen haben.
Kinder im „Rückkehrverfahren“– Abschiebung in jedem Alter
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter darf jedoch „normale“ Flüchtlingsunterkünfte wie Sammelunterkünfte nicht überprüfen, da diese formell keinen Freiheitsentzug darstellen. Dafür ist sie bei Abschiebungen stichprobenartig anwesend, wobei sie insbesondere den Umgang mit Kindern bemängelt.
Allerdings wird die kontrollierende Arbeit der Stelle – ähnlich wie die Arbeit von Hilfsorganisationen im SMZ – regelmäßig durch Behörden und das Bundesministerium des Innern (BMI) erschwert oder verhindert. Die Stelle blickt laut eigener Aussage mit „besonderer Sorge“ auf die Einschränkung ihres Mandats durch das BMI.
Dennoch konnte sie im Jahr 2025 zahlreiche Abschiebungen begleiten und dabei verschiedene Mängel dokumentieren.
Insgesamt wurden 2025 fast 4.000 Minderjährige aus Deutschland abgeschoben, darunter mehr als 300 unbegleitete Minderjährige. In einem von der Stelle beschriebenen Fall wurde die Abschiebung eines besonders vulnerablen, schwer autistischen Kindes in letzter Minute ausgesetzt. Die Großmutter wurde jedoch trotz des „offenkundigen Betreuungsbedarfs des Kindes“ abgeschoben. Laut Bericht der Stelle stellte dies eine vermeidbare zusätzliche Belastung für das Kind dar.
Auch die Fixierung von Kindern wird im Bericht der Stelle thematisiert: In einem Fall in Hannover wurde eine Minderjährige bereits auf dem Weg zum Flughafen mit Stahlfesseln fixiert und von ihrer Mutter getrennt. Die Maßnahme stellte nach Einschätzung der beteiligten Behörden offenbar eine so schwerwiegende Einschränkung ihrer Grundrechte dar, dass die am Flughafen zuständige Bundespolizei die Übernahme ablehnte.
Während die Sozialverbände und Kontrollstellen immer wieder Einzelfälle sowie systematische Missstände bemängeln, verschärft der Gesetzgeber die Lage zum Beispiel mithilfe des Rückführungsverbesserungsgesetzes, das Befugnisse für nächtliche Abschiebungen sowie Durchsuchungsmaßnahmen ausweitet. Dies stellt der Folterpräventionsstelle zugolge ein erhebliches Traumatisierungsrisiko für Kinder dar. Auch die neue GEAS-Reform wird von Deutschland härter umgesetzt als von der EU gefordert. Die deutsche Praxis, Leistungen von Geflüchteten noch zu sanktionieren, wurde sogar schon vom Europäischen Gerichtshof verurteilt.

