Informationsfreiheitsgesetz: Kontrollbehörde soll wegfallen, Auskunftsrecht für alle abgeschafft werden

Die IFG-Reform geht offenbar weiter als erwartet: Journalist:innen und Abgeordnete sollen künftig außen vor bleiben, FragDenStaat droht das Aus, und selbst die zuständige Kontrollbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit soll gestrichen werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermöglichte allen Personen seit bereits zwei Jahrzehnten, Anträge zu stellen, um sich Auskünfte vom Staat einzuholen. Bislang war dabei egal, wer solche Anträge stellte, doch in Zukunft soll sich dies auf „natürliche Personen“ mit „berechtigtem Interesse“ begrenzen. Was genau ein berechtigtes Interesse ist, entscheidet der Staat. Für Journalist:innen könnte dies das Offenlegen von Rechercheinteressen bedeuten.

Das Innenministerium fordert zusätzlich die namentliche Identifizierung der Antragsteller:innen. Zusätzlich soll sich das Auskunftsrecht auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränken. Derzeit gibt es einen Gebührendeckel von maximal 500 Euro für die Bearbeitung solcher Anträge. Auch dies soll in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Dann kann das Bundesinnenministerium über 500 Euro verlangen, um IFG-Anträge zu bearbeiten.

Dass unter anderem die Namen der Mitarbeiter:innen in Dokumenten geschwärzt werden sollen, begründet die Bundesregierung mit dem „Schutz der Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen“.

Reform könnte Portale wie FragDenStaat gefährden

Der Angriff auf das IFG liegt bereits seit längerem vor. Erst im Februar 2026 wurden Grundlagen formuliert, die eine Aushöhlung des IFG aufweisen.

Die Pläne für die IFG-Reform zeigen jetzt noch deutlich mehr Einschnitte auf als zuvor vermutet – so zum Beispiel die Identifikationspflicht von Menschen, die einen IFG-Antrag stellen. Damit kann beispielsweise die Organisation FragDenStaat „nicht mehr als Strohmann eingesetzt werden“. Mit diesen Worten bezeichnet das Innenministerium die Plattform, die es Menschen ermöglicht, niedrigschwellig Anfragen an die jeweiligen Behörden zu stellen, ohne bestimmte Vorkenntnisse aufweisen zu müssen. Alle Anfragen und Antworten werden von der Organisation öffentlich dokumentiert.

Somit ist mit einer de facto Abschaffung von FragDenStaat zu rechnen, wenn zukünftig nur „natürliche Personen“ Anfragen stellen dürfen.

De facto Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes: Wird Korruption bald noch unkontrollierbarer?

Arne Semsrott, Journalist und Chefredakteur von FragDenStaat, macht darauf aufmerksam, dass die Bundesbehörden jedoch bereits seit mehreren Jahren versuchten, die Organisation mittels höherer Gebühren oder Klagen einzuschüchtern.

Bundesbeauftragte, Journalist:innen und Abgeordnete im Visier

Auch die Abschaffung der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) weist einen tiefen Einschnitt für die Bürger:innen auf: „Jetzt soll auch die unabhängige Kontrollinstanz, die über die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes wacht, ersatzlos gestrichen werden“, erklärt Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte von Netzwerk Recherche und 2005 einer der zivilgesellschaftlichen Mitinitiatoren des Bundes-IFG. „Offenbar lässt es sich ohne Kontrolle ungestörter durchregieren“, so Redelfs.

Die BfDI wird vom Bundestag und von Gerichten kontrolliert, nicht von der Regierung selbst. An dieses Amt konnten sich Bürger:innen wenden, wenn sie in ihren IFG-Rechten verletzt wurden. Das Wegfallen dieser Kontrollinstanz würde in Zukunft bedeuten, dass der Zugang an staatliche Informationen zur eigenen Ermessenssache der Institution selbst wird, welche die Bundesbeauftragte überwachen sollte.

Nebenbei sollen unter anderem auch laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem Anwendungsbereich gelöst werden. Das bedeutet, dass Bürger:innen von Gesetzen erst erfahren, wenn diese bereits beschlossen wurden.

Auch der Bereich Forschung und Lehre soll aus dem IFG gestrichen werden. Das würde für Bürger:innen bedeuten, dass sie in Zukunft keine Auskunft mehr verlangen können, was genau mit öffentlichen Geldern in der Forschung passiert.

Zeitgleich wurden Journalist:innen und auch Abgeordnete aus dem IFG ausgeschlossen. Somit fällt für beide Gruppen das Recht weg, sich auf das IFG zu berufen. Da sowohl das Presserecht, als auch das parlamentarische Fragerecht keine Akteneinsicht gewähren, werden der investigative Journalismus und die parlamentarische Kontrolle erheblich geschwächt.

Kritischer Journalismus im Fadenkreuz

Nebenbei sollen Behörden auch keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die aus anderen Behörden stammen. Dies sorgt langfristig für einen höheren Arbeitsaufwand, da Bürger:innen jetzt mehrere Anträge stellen müssen, um sich alle Dokumente einzuholen. Wegen steigender Gebühren ist zusätzlich mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.

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