Neuer Gesetzesentwurf: Regierung plant offensiven Ausbau der Befugnisse für Geheimdienste

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der deutschen Nachrichtendienste weiter voran. Ein Gesetzesentwurf soll dem BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse geben. Die Reform wird mit einer verschärften Bedrohungslage durch Cyberangriffe, Spionage und hybride Kriegsführung begründet.

Nachdem in den vergangenen Monaten immer wieder neue Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse angekündigt worden waren, liegt nun ein konkreter Gesetzesentwurf vor. Vor allem der Bundesnachrichtendienst (BND) soll zusätzliche Befugnisse erhalten.

Nachrichtendienste unterscheiden sich von der Polizei dadurch, dass sie Informationen beschaffen und auswerten, anstatt Straftaten selbst zu verfolgen. In Deutschland gehören dazu der Bundesnachrichtendienst (BND), der Informationen über Entwicklungen im Ausland sammelt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für das Inland sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD). Die Regierungsorganisationen arbeiten dabei überwiegend verdeckt und verfügen bereits heute über weitreichende Möglichkeiten, Informationen durch Observationen, technische Überwachung oder den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen (V-Leuten) zu gewinnen.

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BND soll operativer und digitaler werden

Der Bundesnachrichtendienst ist Deutschlands Auslandsgeheimdienst. Dessen bisherige Hauptaufgabe besteht in der Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Ausland. Künftig soll er jedoch laut Gesetzesentwurf deutlich stärker auch operativ tätig werden können. „Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten bzw. zur Vermeidung von Schutzlücken erhalten das Bundesamt ⁠für Verfassungsschutz und der ⁠Bundesnachrichtendienst künftig begrenzte Interventionsbefugnisse“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

„Wir sehen Drohnen, Schattenflottentanker, Spionage, Sabotage, Fake-News-Kampagnen, Destabilisierung. Und dagegen müssen sich auch unsere Behörden besser aufstellen“, sagt Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Konkret umfasst die Reform:

  • Erweiterte Cyberfähigkeiten, sowohl zur Abwehr als auch zur aktiven Störung ausländischer IT-Systeme.

  • Offensive Cyberoperationen, etwa gegen Infrastruktur oder Kommunikationssysteme im Ausland.

  • Erweiterte Datenanalyse großer Kommunikationsmengen, um Muster in digitalen Netzwerken schneller zu erkennen.

  • Einsatz sogenannter „aktiver Maßnahmen“, die über reine Informationsbeschaffung hinausgehen.

  • Ausbau technischer Überwachungsmöglichkeiten, insbesondere im digitalen Raum.

Dabei geht es auch um eine erweiterte Befugnis, im sogenannten „hybriden Kriegsumfeld“ zu agieren – also in einem Bereich, in dem klassische Spionage, Cyberangriffe und Desinformation ineinandergreifen.

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Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die stärkere Befähigung des BND zu sogenannten Sabotage- oder Störmaßnahmen im Ausland. Dabei gehe es insbesondere um Maßnahmen, mit denen gegnerische IT-Systeme beeinflusst oder vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden können, etwa um laufende Cyberangriffe abzuwehren oder die Infrastruktur zu stören.

Bislang sind solche operativen Eingriffe im Ausland nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen und unterliegen strengen rechtlichen Hürden. Mit der Reform würde dieser Bereich erstmals ausdrücklich als möglicher Aufgabenbereich des BND gesetzlich konkretisiert und systematisch ausgebaut.

„Es geht um die Sicherheit unseres Landes, und deswegen braucht es dringend eine Reform“, so Henrichman. Deutschland müsse der Welt auch zeigen, dass man in Sicherheitsfragen „ein ernst zu nehmender Player“ sei und sich nicht „auf der Nase rumtanzen“ lasse.

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Neue Regeln für verdeckte Maßnahmen und Datenzugriffe

Neben den Cyberbefugnissen sieht der Entwurf laut Medienberichten auch Anpassungen bei klassischen nachrichtendienstlichen Mitteln vor: Dazu gehören eine erleichterte Nutzung technischer Überwachungssysteme, ein erweiterter Zugriff auf Kommunikationsdaten im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen sowie eine engere Vernetzung und ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Zudem soll die Verfügbarkeit digitaler Informationen im operativen Bereich beschleunigt werden. Ziel ist laut Sicherheitskreisen eine höhere Reaktionsfähigkeit auf Bedrohungen durch Spionage, Sabotage und digitale Angriffe.

Auch der Einsatz von V-Leuten soll laut Entwurf teilweise neu geregelt werden. Während bislang bestimmte Personengruppen – etwa Minderjährige, bestimmte Straftäter:innen oder Menschen, die finanziell von den Behörden abhängig sind – grundsätzlich ausgeschlossen waren, sollen künftig begrenzte Ausnahmen möglich sein. Konkret könnte der Einsatz von Jugendlichen ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. Begründet wird dies mit dem Ziel, Zugang zu abgeschotteten Milieus, insbesondere im digitalen Raum oder in jugendliche Szenen, zu erhalten.

Die Reform reagiert auch auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Entscheidungen präzisere gesetzliche Grundlagen und eine stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste eingefordert hatte.

Geplant ist daher die Einrichtung eines neuen Unabhängigen Kontrollrats (UKRat) als zentrale Kontrollinstanz. Dieser soll unter anderem Aufgaben der bisherigen G10-Kommission übernehmen und für die Genehmigung besonders eingriffsintensiver Maßnahmen zuständig sein. Die G10-Kommission ist ein parlamentarisches Kontrollgremium der BRD, das auf Grundlage von Artikel 10 des Grundgesetzes die Überwachung von Telekommunikation durch Nachrichtendienste prüft und genehmigt, wenn dabei das Grundrecht von uns Bürger:innen auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt wird.

„Aber wir müssen in letzter Konsequenz europäisch auch alleine stehen und uns bewähren können“, betont CDU-Politiker Heinrichmann. Ein Ziel sei auch, unabhängiger von den USA zu werden.

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Hybride Bedrohungen und Verfassungsschutz

Die Bundesregierung begründet den Ausbau der Nachrichtendienste mit einer veränderten sicherheitspolitischen Gesamtlage. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Einschätzung, dass sich Bedrohungen zunehmend in den digitalen und hybriden Raum verlagern. Russland wird im Kontext des Ukraine-Kriegs von Sicherheitsbehörden und Regierungskreisen als zentraler Akteur solcher hybriden Bedrohungen beschrieben. Klassische nachrichtendienstliche Aufklärung seien nicht mehr ausreichend, und der BND benötige stärkere operative Fähigkeiten im Cyber- und digitalen Raum.

In einer Pressemitteilung zur Eröffnung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen hybride Bedrohungen (GZH) betont das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Notwendigkeit, staatliche Reaktionsfähigkeit gegenüber „komplexen hybriden Bedrohungslagen“ zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie europäischen Partnern zu intensivieren. Ziel sei es, hybride Angriffe frühzeitiger zu erkennen, zu analysieren und ihnen koordinierter zu begegnen.

Parallel dazu wurde mit dem Verfassungsschutzbericht 2025 die innenpolitische Sicherheitsdebatte weiter verstärkt. Darin werden insbesondere „Rechtsextremismus“, „Linksextremismus“ und „islamistischer Terrorismus“ als zentrale Bedrohungsfelder dargestellt. Der Bericht verweist zudem auf eine anhaltend hohe Dynamik extremistischer Netzwerke, insbesondere im digitalen Raum, und betont, dass „extremistische Akteure zunehmend digitale Kommunikationsräume nutzen“.

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