Reform der Nachrichtendienste: Innenminister Dobrindt will massiv aufrüsten

Der deutsche Staat rüstet auf, auch bei den Nachrichtendiensten, die zu „echten Geheimdiensten“ werden sollen. Konkret sieht der neue Entwurf massive digitale Überwachung, weniger Kontrolle und Transparenz sowie Brüche mit den Lehren aus dem Nationalsozialismus vor.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die deutschen Nachrichtendienste in Zeiten der Kriegsvorbereitung massiv aufrüsten. So fordert er schon seit Monaten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein „echter Geheimdienst wird, der mit wirksamen, operativen Fähigkeiten ausgestattet wird“. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des Nachrichtendiensts soll auch der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Kompetenzen erhalten.

Die Begründung für die Reform lässt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2024 zurückführen. Dieses beanstandete die fehlenden Regelungen zum Zugriff auf Kommunikation und die fehlende Kontrolle über den Bundesnachrichtendienst (BND). Bei diesen Punkten soll das neue Gesetz nachschärfen. Anstatt die Geheimdienste bezüglich der Mängel einzuschränken, konkretisiert das Gesetz jedoch weitere Befugnisse für diese.

Trennungsgebot: Bruch mit Lehren aus der NS-Zeit

Ein echter Geheimdienst à la CIA zeichnet sich im Gegensatz zu den deutschen Geheimdiensten dadurch aus, dass eigenständiges Handeln des Dienstes möglich ist. Lehren aus dem Nationalsozialismus führten in Deutschland jedoch zum Trennungsgebot. Dieses ordnet Geheimdiensten die Informationsbeschaffung als einzige Kompetenz zu, während die Ausführung von auf diesen aufbauenden Aktionen bei anderen Behörden liegen muss.

Dieses Trennungsgebot wird nun einerseits aufgeweicht, indem die Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und anderen Behörden gefördert wird. Im Rahmen des Gesetzesentwurf soll so beispielsweise die Fähigkeit zu Informationsaustausch und -analyse zwischen den Behörden ermöglicht werden. Dies soll auch automatisiert stattfinden. Einen Vorstoß in diese Richtung machte Dobrindt schon im Juni mit der Eröffnung des Gemeinsamen Zentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ hybrid).

Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eröffnet

Andererseits gewährt das neue Gesetz Verfassungsschutz und BND auch die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Im Rahmen von „aktiven Schutzmaßnahmen“, wie das Bundesministerium des Innern es tituliert, soll es den Geheimdiensten möglich sein, zur digitalen Gefahrenabwehr Computersysteme selbst anzugreifen.

Digitale Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung

Ein Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs kommt den digitalen Befugnissen der Geheimdienste zu. Diese werden breitflächig ausgebaut. So soll der BND weiterhin die umstrittene Praxis des Abschnorchelns verwenden dürfen, bei der Daten aus Internetknoten im großen Stil ausgelesen und analysiert werden. Zwar fordert der Gesetzentwurf eine Beschränkung auf das „notwendige Maß” oder maximal 15 Prozent der Knotenkapazität, jedoch liegt der tatsächliche Datenverkehr gewöhnlich bei unter 15 Prozent, was das Abhören des kompletten Datenstroms möglich macht.

Ein weiteres Problem: Der BND darf als Auslandsgeheimdienst eigentlich nur auf das Ausland betreffende Daten zugreifen. Diese aus dem Datenstrom herauszufiltern, dürfte sich jedoch auch mit fortschrittlichsten Methoden nicht realisieren lassen, wodurch der Geheimdienst schlussendlich doch auch auf Inlandskommunikation zugreifen würde.

Eine bedeutende Neuerung bezieht sich auf die Fähigkeit des BND, durch Hacken aktiv Einfluss zu nehmen. Während der BND zuvor gehackte Systeme bloß auslesen konnte, so soll er im Rahmen des neuen Gesetzentwurfs auch dazu befähigt werden, diese aktiv anzugreifen, um unmittelbar bevorstehende Schäden zu vermeiden. Dies stellt einen sehr direkten Bruch mit dem Trennungsgebot dar.

BND und Verfassungsschutz wird außerdem der Weg geebnet, KI-Systeme zur Überwachung und Analyse einzusetzen. Dabei soll der Einsatz der Systeme bei persönlichen Bezug nur bei „erheblichen Bedrohungen” eingesetzt werden. Eine klare Abgrenzung, ab wann eine Bedrohung als erheblich einzustufen ist, ist jedoch nicht möglich. Auch soll der BND mit personenbezogenen Daten eigene KI-Systeme trainieren dürfen. Da es sich bei KI um eine sehr fehleranfällige Technologie handelt, sind Probleme nahezu vorprogrammiert. So könnten eigentlich Unbeteiligte ins Visier der Geheimdienste kommen und Schaden nehmen.

Neuer Gesetzesentwurf: Regierung plant offensiven Ausbau der Befugnisse für Geheimdienste

Auch die öffentliche Überwachung wird ausgebaut. So soll der Verfassungsschutz nahezu uneingeschränkt auf Videoüberwachung an öffentlichen Orten zugreifen können. Auch die Befugnisse des BND werden in diese Richtung ausgebaut. Er soll nach biometrischen Daten im Internet scannen dürfen. Dabei werden ihm auch Mittel eingeräumt, um mögliche Hindernisse zu umgehen. Beispielsweise darf ein Teil der Suche ins Ausland ausgelagert werden, um von dort schwächeren Datenschutzrichtlinien Gebrauch zu machen.

„Hackbacks“ sollen künftig möglich werden

Der Verfassungsschutz würde durch den neuen Gesetzentwurf auch dazu befähigt, aktiv IT-Systeme zu beeinflussen. So soll es ihm ermöglicht werden, durch Hacks Daten umzuleiten, zu manipulieren, zu löschen oder Fehlinformationen zu verbreiten.

Diese Maßnahmen zeichnen nicht nur ein gefährliches Bild für die Privatsphäre der Bevölkerung, sondern könnten auch ungeahnte Konsequenzen haben – zu diesem Ergebnis kam schon vor knapp sechs Jahren ein Gutachten des Bundestags. So könnten die sogenannten „Hackbacks” eine so schon angespannte Lage eskalieren oder zu ungeahnten Kollateralschäden bei der Zivilbevölkerung führen.

Außerdem zielt der Gesetzesentwurf auch im Kontext der NATO-Spannungen auf europäische Zusammenarbeit, schließt aber die Einbindung der USA nicht aus. Software, die bei den Nachrichtendiensten zum Einsatz kommt, soll laut dem Gesetzentwurf nämlich primär aus Deutschland und dem europäischen Raum kommen. Allerdings soll bei Alternativlosigkeit auch auf ausländische Software wie beispielsweise vom umstrittenen Hersteller Palantir zurückgegriffen werden.

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Einschränkung von Kontrolle und Tranzparenz

Die Kontrolle der Geheimdienste ist momentan unter anderem zwischen der G10-Kommission – einem Parlamentarischen Kontrollgremium – und dem Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) aufgeteilt. Der neue Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, die G10-Kommission größtenteils von der Kontrolle auszuschließen. Die Kompetenzen der Kommission, die sich mit der Wahrung von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis befasst, sollen nämlich auf den UKRat verlagert werden.

Damit wäre der UKRat in der Position, Verfassungsschutz und BND zu kontrollieren, besondere Maßnahmen zu genehmigen und das Parlamentarische Kontrollgremium zu unterstützen. Durch die Machtkonzentration würde auch die Wirkkraft der Bundesdatenschutzbeauftragten reduziert, die zuvor starken Einfluss auf die Geheimdienste ausüben konnte.

Auch die Transparenz der Geheimdienste soll weiter eingeschränkt werden. Diese waren zuvor schon großteils vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen, nun soll es Bürger:innen verunmöglicht werden, jene Informationen abfragen, die staatlichen Stellen, wie beispielsweise dem Kontrollrat vorliegen. Generell ist es Ziel, die Informationen, die über die deutschen Geheimdienste bekannt sind, so weit wie möglich zu minimieren.

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