Reformpaket von Union und SPD: Attestpflicht ab Tag eins und längere Befristungen

Nach den Beratungen des Koalitionsausschusses haben sich CDU/CSU und SPD auf ein 34-Punkte-Reformpaket geeinigt. Dieses sieht deutliche Einschnitte bei Gesundheit, Arbeit und Sozialleistungen vor – von der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung über die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag bis hin zu längeren sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverhältnissen.

Am Mittwoch und Donnerstag hat die Tagung des Koalitionsausschusses stattgefunden, der darüber diskutieren und entscheiden wollte, welche Schritte genau das angekündigte Reformpaket beinhalten soll. Bereits seit Monaten wird über verschiedene Reformen im Gesundheitswesen, bei der Rente und generell über verschiedene Sozialkürzungen diskutiert. Auf der jetzt stattgefundenen Tagung haben sich CDU/CSU und SPD auf konkrete Maßnahmen geeinigt, die nach und nach umgesetzt werden sollen. Vorgestellt wurde schließlich ein Reformpaket mit insgesamt 34 Punkten zu Gesundheitswesen, Rente, Arbeit, Wohnen, Bürokratie und Steuern.

Für großes Empören in der Bevölkerung hat bisher vor allem der Beschluss gesorgt, dass telefonische Krankschreibungen zukünftig nicht mehr möglich sein sollen und man künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag braucht. Aber auch darüber hinaus ist das Reformpaket in mehr als nur diesem einen Punkt ein deutlicher Angriff auf die Rechte von Arbeiter:innen.

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Keine Erhöhung der Erbschaftssteuer oder des Spitzensteuersatzes

Im Bereich Steuern soll es leichte Entlastungen durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags, die Anhebung des Kinderfreibetrags und eine Erhöhung des Kindergelds geben. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro soll laut Bundesregierung dadurch um rund 600 Euro jährlich entlastet werden. Ob dies ausreicht, die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten der letzten Jahre auszugleichen, bleibt fraglich.

Gleichzeitig soll der Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen steigen. Ab 280.000 Euro Jahreseinkommen soll die sogenannte Reichensteuer von 45 auf 47 Prozent erhöht werden, während der reguläre Spitzensteuersatz von 42 Prozent unverändert bleibt. Ebenfalls nicht steigen soll derweil die Erbschaftssteuer.

Auch das Kindergeld soll leicht erhöht werden. Dies ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings werden die hier dargelegten Entlastungen die negativen Folgen der verschiedenen Kürzungen im Gesundheitswesen, bei der Rente und bei weiteren Sozialleistungen in keiner Weise ausgleichen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte das Reformpaket dennoch als einen „guten, ausgewogenen politischen Kompromiss“. Zugleich kündigte er an, dass nach einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende des Jahres möglicherweise erneut über eine Reform der Erbschaftsteuer gesprochen werde.

Sachgrundlose Befristungen für vier Jahre

Neben den Änderungen im Gesundheitswesen enthält das Reformpaket weitere Maßnahmen, welche die Position von Beschäftigten verschlechtern. So sollen sachgrundlose Befristungen künftig vier Jahre lang möglich sein. Zudem sollen Arbeitsverhältnisse von Hochverdienenden leichter beendet und Abfindungen steuerlich begünstigt werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte außerdem an, dass im Herbst weitere Verhandlungen über die Abschaffung des 8-Stunden-Tags folgen sollen. Zunächst habe man sich lediglich auf eine Ausweitung der erlaubten Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken geeinigt, weitere Änderungen am Arbeitszeitrecht seien jedoch ausdrücklich geplant.

AU-Bescheinigung ab Tag eins

Auch über die möglichen Reformen im Gesundheitsbereich wurde in der letzten Zeit viel diskutiert – jetzt gab es eine Einigung: Zwar soll versucht werden, ein erneutes Ansteigen der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern, dafür aber müsse es insgesamt im Gesundheitswesen starke Kürzungen und deutlich weniger Ausgaben geben.

Ein gravierender Punkt, auf den sich nun geeinigt wurde, ist die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen zudem erhöht werden.

Dies bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Praxen von Ärzt:innen, da diese darauf überhaupt nicht mehr ausgelegt sind. Bereits jetzt sind Wartezeiten von mindestens einer Stunde keine Seltenheit. Bei einem erhöhten Krankheitsstand könnten Menschen mehrere Stunden warten müssen, um eine einfache Krankschreibung zu erhalten – von der Ansteckungsgefahr ganz zu schweigen.

Auch wurde beschlossen, dass es Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche geben soll. Das heißt, dass weniger Leistungen übernommen werden und auf Versicherte höhere Zuzahlungen, beispielsweise für Medikamente, zukommen.

Die Bundesregierung versucht inzwischen, die Kritik an der neuen Attestpflicht abzuschwächen: SPD-Chef Lars Klingbeil erklärte, die konkrete Umsetzung sei noch offen. Niemand, der krank sei, solle gezwungen werden, tatsächlich am ersten Krankheitstag eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Gesundheitsministerin Nina Warken arbeite an einer „vernünftigen Umsetzung“.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte später, Beschäftigte müssten „nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung vorliegen müsse. Wie dies praktisch funktionieren soll, ließ er offen. Lediglich verwies er darauf, dass Unternehmen auch abweichende Regelungen mit ihren Beschäftigten vereinbaren könnten.

Die Kosten der Krise? Nicht auf unserem Rücken!

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung damit, dass diese zwar während der Corona-Pandemie sinnvoll gewesen sei, gleichzeitig aber die Hürde für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesenkt habe. Deshalb sei ihre Abschaffung aus Sicht der Bundesregierung richtig. Gerade diese Begründung macht jedoch deutlich, dass hinter der Reform ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Beschäftigten steht, denen pauschal unterstellt wird, Krankschreibungen zu missbrauchen, obwohl dafür keine belastbaren Belege vorgelegt wurden.

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