Während die Ermittlungen zum CSD-Anschlag in Berlin noch in vollem Gange sind, werden aus Regierungskreisen die Rufe nach härteren Repressionsmöglichkeiten für „Gefährder“ laut. Derweil bleibt der Schutz von LGBTI+ größtenteils auf der Strecke.
Im Rahmen des Berliner Christopher Street Day kam es zu einem Terroranschlag mit einer Toten und 31 Verletzten. Ein 21 Jahre alter Mann war mit einem Kastenwagen in eine Menschenmenge gefahren und hatte im Anschluss Anwesende mit einer Hieb- oder Stichwaffe angegriffen. Einen Tag später wurde der Täter von der Polizei gestellt und durch mehrere Schüsse getötet. In einem Video, das auf einem Gerät von Abdul B. entdeckt worden war, bekennt sich eine vermummte Person, bei der es sich um den Täter handeln dürfte, zum Islamischen Staat.
Aufsehen erregt, dass der Täter den Behörden schon als sogenannter „Gefährder“ bekannt war. Er wurde im Mai wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ im Ausland nach deutschem Jugendstrafrecht zu einer Haft von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Haft musste er allerdings zunächst nicht antreten, stattdessen wurde eine Vorbewährung verhängt, aufgrund derer B. mehrere Auflagen – darunter die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm – erfüllen musste, um die Haftstrafe auf Bewährung wahrnehmen zu dürfen. Er wurde zwar zeitweise überwacht, konnte sich allerdings frei bewegen.
Die Berliner Justiz wehrt sich gegen Kritik an diesem Vorgehen. So gibt sie an, die öffentliche Diskussion des Falles gehe an der Faktenlage vorbei. Das Urteil sei zwar unterschiedlich einordbar, allerdings würde die vorschnelle Suche nach Verantwortlichen einer zielführenden Auseinandersetzung mit dem Thema im Wege stehen. Aufgeheizt würde diese Stimmung zudem durch teilweise undifferenzierte Berichterstattung in den Medien.
Dobrindt fordert neue Repressionsmöglichkeiten für „Gefährder“
Im Anschluss an den Anschlag wurden Regierungsstimmen laut, die fordern, aus dem Fall Konsequenzen zu ziehen. Im Mittelpunkt dieser Forderungen steht die Kritik, dass der Täter trotz seiner Bekanntheit als Gefährder in der Lage war, einen Anschlag zu planen und auszuführen. So fordert Innenminister Alexander Dobrindt, dass jugendliche Gefährder nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden sollen, dass Gefährder standardmäßig Fußfesseln tragen sollen und dass für sie eine Präventivhaft möglich werden sollte. Inwiefern diese Forderungen mit der Verfassung vereinbar oder überhaupt wirkungsvoll sind, ist allerdings fraglich.
Beispielsweise wäre es bei eben jenem Verfahren, in dem der Täter zu einer Jugendhaftstrafe verurteilt wurde, durchaus möglich gewesen, ihn nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. Diese Möglichkeit, die bei Angeklagten mit einem Alter zwischen 18 und 20 Jahren angewandt werden kann, ist dazu gedacht, eine flexiblere, an Reife und persönliche Entwicklung des Angeklagten angepasste Strafe zu finden.
Das Jugendstrafrecht bei Gefährdern pauschal als Möglichkeit auszuschließen, stellt nicht nur verfassungstechnische Herausforderungen dar. So stellt Kriminologe Jörg Kinzig von der Universität Tübingen die Sinnhaftigkeit davon infrage, bei einem bewährten System Ausnahmen einzubauen. Auch der Deutsche Anwaltsverein äußerte sich skeptisch zu den Forderungen: Der Nutzen einer Änderung sei fraglich und der vorliegende Fall noch nicht ausreichend geprüft.
Die Forderung nach Fußfesseln für Gefährder ist keine neue; so ist es dem BKA bereits jetzt möglich, Fußfesseln bei Terrorgefahr anzuordnen. Hier stellen allerdings unterschiedliche Auflagen zwischen den Bundesländern und ein kompliziertes Verfahren Hürden dar, die vor Missbrauch der Maßnahme schützen sollen. Zur Anwendung kam diese Maßnahme bislang noch nicht.
Besonders brisant ist die Forderung nach Freiheitsentzug für Gefährder. Präventivhaft, um Straftaten zu verhindern, ist per se zwar möglich, die maximale Dauer einer solchen Präventivhaft ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch ist besonders langer Freiheitsentzug möglicherweise verfassungswidrig, so steht die zweimonatige Präventivhaft – wie sie in Bayern möglich ist – momentan unter Prüfung des Bundesverfassungsgerichts. Abgesehen davon ist es wohl mehr als zweifelhaft, ob ein Gefährder während einer wenige Tage oder Monate langen Haft von seinem Vorhaben, einen Anschlag zu begehen, abgebracht werden kann oder ob dies nicht sogar die gegenteilige Wirkung haben könnte.
Was ist ein „Gefährder“?
Relevant ist auch, dass die Kategorie „Gefährder” nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern von Sicherheitsbehörden definiert wird. Es wird bei solchen Personen verwendet, denen Polizei und Geheimdienste zutrauen, eine Straftat von erheblicher politischer Bedeutung auszuüben.
Da diese Einordnung nach subjektiver Einschätzung der Behörde getätigt wird, birgt es eine hohe Missbrauchsgefahr, die Einstufung allein schon unter Strafe zu stellen. So könnten politisch unliebsame Personengruppen ohne Vorliegen einer konkreten Tat und unter reiner Äußerung eines Verdachts auf zukünftige Straftaten bestraft werden.
Söder nutzt Gelegenheit für Hetze gegen Migrant:innen
Auch CSU-Parteichef Markus Söder fordert Konsequenzen aus dem Anschlag und sorgt dabei mit besonders harschen Ideen für Aufsehen. Im Fokus seiner Forderungen steht dabei neben der Forderung nach einer standardmäßigen Präventivhaft auch die doppelte Staatsbürgerschaft. So äußert Söder den Wunsch, Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie so ausweisen zu können. Auch Bundeskanzler Merz befürwortet diese Idee.
In Anbetracht der unbestimmten Voraussetzungen, jemanden als Gefährder zu deklarieren, und der immer wieder aufkommenden Skandale bezüglich Rassismus in der Polizei wirkt dieser Vorschlag bedenklich. So könnte eine solche Regelung den strukturellen Entzug deutscher Staatsbürgerschaften ermöglichen.
Dass es dabei diverse verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken gibt, ignoriert der bayrische Ministerpräsident. Dabei bezeichnet sogar sein Parteifreund Dobrindt die Idee als „sehr komplexes Unterfangen“. Insgesamt ist unklar, ob der bayrische Ministerpräsident vorhat, diese Forderung tatsächlich durchzudrücken oder ob es sich eher um ein politisches Manöver handelt, um mit dem Skandieren von „Law and Order“ für Aufsehen und Popularität zu sorgen.
Deutschlandweite Solidaritätskundgebungen nach Anschlag auf den CSD Berlin
Schutz von LGBTI+ bleibt auf der Strecke
Besonders fällt bei der Vielzahl an Forderungen auf, dass der Fokus fast ausschließlich auf den Täter und die Bekämpfung islamistischer Gefährder gelegt wird. Vergleichsweise leise bleibt die Regierung, wenn es um die Opfer der Tat – also die Besucher des Berliner CSD, beziehungsweise LGBTI+ im Allgemeinen – geht.
Das kritisiert auch der Verband queere Vielfalt, der sich für die Interessen von LGBTI+ einsetzt. Im Interview mit dem Deutschlandfunk beklagt Sprecherin Kerstin Thost fehlendes Engagement der Bundesregierung. Sie setze sich nicht ausreichend für den Schutz queerer Menschen ein und es fehle unter anderem an Finanzierung für die Bekämpfung LGBTI+ feindlicher Hasskriminalität. Außerdem fordert Thost, „dass uns als Community zugehört wird und dabei wollen wir uns eben auch nicht vereinnahmen lassen“.
Insgesamt sei der Anschlag in Berlin nur die „Spitze des Eisbergs“, so Thost und die Statistiken geben ihr recht: So zeigt der Lagebericht des Bundeskriminalamts zur Sicherheit von LGBTIQ*, dass sich die Straftaten in den Bereichen „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ seit 2010 beinahe verzehnfacht haben. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland im Durchschnitt beinahe sechs queerfeindliche Gewalttaten pro Tag registriert. Es ist dabei von einem noch deutlich größeren Dunkelfeld auszugehen.
Zu diesem Problemkomplex bleiben die Regierungspolitker:innen größtenteils stumm, abgesehen von vagen Lippenbekenntnissen wie etwa bei der Gedenkrede des Bundeskanzlers. Die einzige Stimme aus einer der drei Regierungsparteien, die sich bisher größer zu diesem Thema äußert, ist die vom Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach. Dieser forderte das Verbot von Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. Einen solchen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat im September vergangenen Jahres eingebracht, seitdem ist quasi nichts passiert.

