Straffreies Töten: Frankreich dreht die Beweislast nach Polizeischüssen um

Mit 313 zu 199 Stimmen hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das den Gebrauch der Dienstwaffe für Polizisten pauschal zu Notwehr erklärt. Künftig müssen nicht mehr die Beamten ihren Einsatz rechtfertigen, sondern die Opfer oder deren Angehörige müssen beweisen, dass ein Schuss unrechtmäßig war. Doch nicht nur in Frankreich wird der Weg hin zu einem autoritären Polizeistaat immer offener geebnet. – Ein Kommentar von Reiner Matzinke.

Es ist ein Gesetz, das in seiner Konsequenz kaum zu überschätzen ist. Bisher musste sich in Frankreich ein Polizist, der von seiner Dienstwaffe Gebrauch machte, vor Gericht dafür rechtfertigen, wie und warum er geschossen hat. Diese Beweislast wird nun umgekehrt. Mit dem neuen von der französischen Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz müssen diejenigen, die den Beamten beschuldigen, nachweisen, dass er seine Waffe nicht regelgemäß eingesetzt hat.

Für rechte Polizeigewerkschaften wie die Alliance Police Nationale ist das ein Grund zur Freude: „Man wird nicht mehr sagen können: ‚Herr Polizist, sie sind ein Verdächtiger.‘ So wird das nicht mehr laufen. Das nennt man die Umkehr der Beweislast“, erklärte Stanislas Gaudon. Für Menschenrechtsorganisationen und allen voran von Polizeigewalt besonders bedrohte Personen ist es hingegen der blanke Horror.

Das gilt besonders für ein Land wie Frankreich, wo tödliche Polizeigewalt kein seltenes Phänomen ist. Nicht ohne Grund werden die dortigen Staatstrupps auch als die tödlichste Polizei Europas bezeichnet: Allein im Jahr 2022 haben französische Polizist:innen 138 Schüsse auf fahrende Autos abgegeben. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern sterben in Frankreich die meisten Personen in Gewahrsam oder bei Polizeieinsätzen.

Die Erinnerung an Nahel M. zeigt warum die Beweislast entscheidend ist

Um die Absurdität dieses Gesetzes zu verstehen, kann man sich den Fall Nahel M. vor Augen führen. Der 17-jährige algerischstämmige Jugendliche wurde am 27. Juni 2023 in Nanterre, einem Pariser Vorort, bei einer Verkehrskontrolle von einem Polizisten aus nächster Nähe durch das Autofenster erschossen. Der Polizist zielte auf den unbewaffneten Fahrer, der ohne Führerschein unterwegs war. Eine Passantin filmte den Vorfall. Das Video zeigt, wie der Polizist bereits zu Beginn der Kontrolle die Waffe auf Nahel richtet und dann schießt, als dieser wegfahren möchte.

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Der Polizist selbst gab an, seine Tat sei Notwehr gewesen. Die Familie und die breite Öffentlichkeit sahen das anders und das Video widerlegte sofort die erste offizielle Darstellung der Polizei, Nahel sei auf die Beamten zugefahren. Der Fall löste tagelange Proteste und Aufstände in ganz Frankreich aus.

Fragen wir uns: Wie hätte Nahel M. unter dem neuen Gesetz beweisen sollen, dass der Polizist nicht in Notwehr handelte? Der Schütze würde nach der Gesetzesänderung nicht einmal mehr in Untersuchungshaft genommen werden. Der Tote kann sich nicht verteidigen. Seine Familie müsste nun vor Gericht darlegen, dass der Polizist nicht hätte schießen dürfen, eine Beweislast, die in der Praxis kaum zu erfüllen ist. Welche Ressourcen hat die Familie denn, die der Staatsanwaltschaft gleichkommt? Wie kann man denn den Informationen aus polizeilicher Hand in so einem Fall vertrauen, geschweige denn einer Neutralität zuweisen?

Selbst mit Videobeweis ist es schon jetzt unglaublich schwer, Polizisten zu verurteilen, wie ein Anwalt und Mitglied des Nationalen Büros der Menschenrechtsliga betont: „Es wird mit dem Gesetz noch schwieriger sein, einen Polizisten, der jemanden erschossen hat, obwohl er nicht hätte schießen dürfen, zu verurteilen und schuldig zu sprechen. Und genau das ist ja der Sinn dieses Gesetzes, nichts anderes“.

Ein Gesetz mit dunkler Herkunft

Besonders brisant ist die politische Herkunft des Gesetzes. Offiziell auf den Weg gebracht hat es der Abgeordnete der konservativen Republikaner, Eric Pauget. Doch die eigentliche Idee, den Gebrauch der Dienstwaffe pauschal als Notwehr einzustufen, ist wesentlich älter und stammt aus einem politischen Milieu, das in Frankreich seit Jahrzehnten für seine rassistischen Positionen bekannt ist.

Erstmals hatte Jean-Marie Le Pen, der inzwischen verstorbene Faschist, Gründer des Front National und Vater von Marine Le Pen, diesen Vorschlag im Jahr 2007 in sein Wahlprogramm aufgenommen. Zu jener Zeit wurde die Forderung noch als extrem abgetan, als Ausdruck einer Politik, die die Polizei über das untertänige Volk stellt.

Dass genau dieser Vorschlag nun, fast zwei Jahrzehnte später, von einer bürgerlichen Regierung aufgegriffen und durch die Nationalversammlung gebracht wird, ist ein Vorgang, der die Entwicklung der etablierten Parteien zeigt. Die Regierung hat dabei das Gesetz sehenden Auges mit den Stimmen des rechtsnationalen Rassemblement National (RN) von Marine Le Pen durchgebracht. Es ist kein Zufall, dass der RN geschlossen dafür stimmte; die Partei sieht darin die Verwirklichung eines ihrer Kernanliegen.

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Eine gefährliche Entwicklung – auch für Deutschland!

Die französische Polizei hat bereits seit Jahren immer weiter ausgreifende Befugnisse erhalten. Unter François Hollande wurde 2017 die Gesetzeslage zum Waffengebrauch gelockert, unter Emmanuel Macron folgten 2020 und 2022 weitere „Sicherheitsgesetze“. Die Zahl der Todesopfer durch Polizeischüsse hat sich seither massiv erhöht. Allein 2023 wurden 13 Menschen von der Polizei erschossen.

Das neue Gesetz ist die logische Konsequenz einer Politik, die den Staat als Ordnungsmacht des Kapitals über die zugesprochenen Rechte der Bürger:innen stellt. Es gibt Polizeibeamt:innen das Gefühl der Straflosigkeit. Besonders für junge Männer mit Migrationshintergrund, die ohnehin überproportional häufig Opfer von Polizeigewalt werden, ist es eine weitere Demütigung. Die Proteste gegen das Gesetz sind bereits im Gange.

Aber Frankreich ist mit diesen Gesetzen nicht allein. Der Trend zu mehr Polizeibefugnissen ist auch in Deutschland unübersehbar. Die Bundesregierung hat erst kürzlich eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht, die der Polizei erweiterte Befugnisse für anlasslose Kontrollen, den Einsatz von Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) und den Zugriff auf große Datenmengen verschafft. Organisationen wie Amnesty International warnen bereits vor einer „schleichenden Normalisierung schwerwiegender Grundrechtseingriffe“ und beklagen, dass die Ausweitung von Befugnissen nicht mit mehr Transparenz und Kontrolle einhergehe.

Diese Entwicklung zeigt eine europäische Tendenz, im Namen einer vermeintlichen „inneren Sicherheit“ zunehmend die demokratischen Grundrechte massiv einzuschränken – mitsamt Vollüberwachung der eigenen Bevölkerung und eben auch entsprechenden Polizeigesetzen. Alles, um unliebsamen politischen Widerstand im Inneren auszuschalten und die Regierung des Kapitals zu schützen.

Reiner Matzinke
Reiner Matzinke
Perspektive Autor seit 2025. Naturwissenschaftler aus NRW der über Geopolitik und den Wettstreit im kapitalistischen Weltsystem schreibt.

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