Mildes Urteil, wenig Erkenntnisse. In Dresden endete der zweite NSU-Prozess gegen eine Unterstützerin mit einem „lächerlichen Urteil“, das Angehörige enttäuscht zurücklässt.
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Susann Eminger, die beste Freundin von Beate Zschäpe, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im Zeitraum von 2006 bis zur Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) am 4. November 2011 hatte sie den NSU unterstützt.
Das Gericht verurteilte sie vor allem wegen der Bereitstellung ihrer Krankenversicherungskarte für Beate Zschäpe, ihrer Personalien für Bahncards sowie ihrer Fahrt zu einem Autoverleih. Dort mietete der NSU ein Wohnmobil, das für den letzten Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 genutzt und nach der gescheiterten Flucht in Brand gesetzt wurde. Die Generalbundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.
Mehr als nur die Ehefrau von André Eminger
Dabei war Susann Eminger nicht nur die Ehefrau von André Eminger – einem überzeugten Anhänger des NSU –, sondern auch die beste Freundin von Beate Zschäpe. Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden gehörte Susann Eminger zu dem engsten Kreis der Unterstützerinnen des NSU und zählte zu den wenigen Personen, die Zugang zur konspirativen Wohnung des Kerntrios hatten. Frauen spielen in der faschistischen Szene bisweilen eine enorm wichtige und aktive Rolle. So verkörpern sie nach außen den Anschein einer normalen Familie, während sie sich – wie Zschäpe – um die Finanzen kümmern oder Infrastruktur bereitstellen.
Im Urteilsspruch bezog sich die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats beim Oberlandesgericht Dresden immer wieder strafmildernd auf Emingers gute Sozialprognose, die lange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass die deutsche Justiz dem NSU im Zeitraum von 2007 bis 2011 keine Morde nachweisen konnte. Mit den zwei Jahren Haft reiht sich dieses Urteil in die auffallend niedrigen Strafen für NSU-Unterstützer im Münchner Verfahren ein: 2,6 Jahre Haft für André Eminger und 3 Jahre Jugendhaft für Carsten Schultze.
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Ein Verfahren mit jahrelanger Verzögerung
Es ist nach dem Münchner NSU-Prozess erst das zweite Verfahren, in dem der deutsche Staat Unterstützer:innen des NSU vor Gericht anklagt – 20 Jahre nach dem letzten Mord und fast 15 Jahre nach der Selbstenttarnung im November 2011. Diese Verzögerung hat Konsequenzen. Auf der einen Seite erhalten die Opfer und ihre Angehörigen über diesen langen Zeitraum keine Antwort auf ihre Fragen, auf der anderen Seite werden Täter:innen wie Susann Eminger im Falle einer Verurteilung milder bestraft.
Das Ermittlungsverfahren gegen Susann Eminger begann bereits 2012, war jedoch zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Münchner NSU-Prozess noch nicht abgeschlossen. Erst nachdem dieses Urteil im Jahr 2021 rechtskräftig geworden war, unternahm die Generalbundesanwaltschaft Anstrengungen, dieses jetzige Verfahren zu führen. Die Anklage wurde vom 4. Senat des OLG Dresden zunächst abgelehnt, sodass erst der Bundesgerichtshof über die Zulassung entscheiden musste. Im November 2025 begann schließlich die Verhandlung.
Eine weitere verpasste Chance auf Aufklärung
Das Verfahren stützte sich dabei in wesentlichen Teilen auf die Aussagen von Beate Zschäpe. Diese sitzt aktuell in der JVA Chemnitz ihre lebenslange Haftstrafe ab. Mit dem erneuten Gerichtsverfahren zum NSU-Komplex und der angekündigten Aussagebereitschaft von Beate Zschäpe gab es bei den Opfern und ihren Angehörigen sowie bei zivilgesellschaftlichen Akteur:innen die Hoffnung auf eine vollständigere Aufklärung der Taten, Hintergründe und Unterstützer:innen des NSU.
Diese Hoffnung zerbrach spätestens bei der Befragung von Zschäpe. Dabei fiel sie durch zahlreiche Gedächtnislücken auf. Auch ihre Entschuldigungen überzeugten offenbar eher das Gericht als die an diesen Tagen außergewöhnlich vielen Zuschauer:innen und Opferangehörigen. So war es durchaus berechtigt, dass auf Zschäpes wiederholte Frage, ob und wie sie es wiedergutmachen könne – die sie richtigerweise selbst mit „Nein“ beantwortete –, aus dem Zuschauerraum die Aufforderung kam, sie könne „wenigstens die Wahrheit sagen“. Doch an dieser Wahrheit waren die Prozessverantwortlichen offenbar nur wenig interessiert und stellten kaum Nachfragen zu Zschäpes freien Ausführungen.
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Elf Morde, aber nur fünf Verurteilte
Für die elf Morde des NSU, die Sprengstoffanschläge mit vielen Dutzend Verletzten sowie 15 Raubüberfälle verurteilten deutsche Gerichte insgesamt nur fünf Personen. Allein Beate Zschäpe muss ihre Haftstrafe noch verbüßen; alle weiteren Verurteilten haben ihre Strafen inzwischen abgesessen.
Auch wenn die Generalbundesanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens von einer Signalwirkung gesprochen hatte, nämlich dass das NSU-Netzwerk aufgeklärt und Unterstützer:innen bestraft würden, ist diese Signalwirkung nach dem Urteil verpufft. Denn „eine Bewährung ohne Auflagen, lediglich mit der Pflicht zur Meldung des Wohnsitzes, gleicht einem Freispruch“, hieß es von einer Angehörigen nach dem Urteil.
Die wichtigen Fragen blieben außen vor
An dem Verfahren wurde außerdem kritisiert, dass es lediglich als Folgeverfahren des Münchner Verfahrens geführt wurde. Dies hatte zur Folge, dass der während des Münchner Verfahrens aufgedeckte Zusammenhang zwischen dem NSU und einem Taschenlampenanschlag in Nürnberg nicht verhandelt wurde. Das Brisante dabei: Susann Eminger wurde im Vorfeld des Anschlags auf Bildern wiedererkannt. Außerdem wurden die Opferfamilien nicht als Zeug:innen geladen, was von Angehörigen der Opfer scharf kritisiert wurde. Im Urteil begründete die Richterin diese Entscheidung als Schutzmaßnahme.
Bei einer Kundgebung mit rund 35 Teilnehmenden vor dem Gericht wurde immer wieder betont, dass man keinen Schlussstrich ziehen werde, solange nicht alles aufgeklärt worden sei. Man werde sich weiterhin für Aufklärung und Gerechtigkeit einsetzen – auch wenn der Staat immer wieder beweist, dass der NSU-Komplex wohl lieber nicht aufgeklärt werden soll.

